Kündigungssperre und Arbeitslosenunterstützung aus Ankara

Kündigungssperre und Arbeitslosenunterstützung

Die türkische Regierung in Ankara hat in der Coronakrise einen Gesetzesvorschlag vorbereitet, um die wirtschaftlichen Folgen für die Bevölkerung abzufedern.

Für Beschäftigte soll ein Kündigungsverbot für die nächsten drei Monate gelten. Die Kündigungssperre sei durch den Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verlängerbar. Zum Beispiel um weitere 3 Monate.

Unternehmern ist es in der Zeit aber gestattet Mitarbeiter in einen unbezahlten Urlaub zu schicken. Der Arbeitnehmer erhält in dem Fall ein Entgelt in Höhe von 39,24 TL (5,30 Euro) pro Tag aus dem Arbeitslosenfond des Staats.

Breite Absicherung in Krisenzeiten

Diese Arbeitslosenunterstützung soll auch für Personen zum Tragen kommen, die seit dem 15. März gekündigt sind. Der neue Vorschlag der Regierung wurde den Arbeitgebervereinigungen am Mittwoch unterbreitet.

In diesem Rahmen sollen auch Pflegebedürftige einen Kostenzuschuss oder eine Pflege erhalten.

Der eingereichte Vorschlag ist auch als Absicherung für die schwächsten der Bevölkerung in Krisenzeiten, wie Pandemie, Erdbeben oder ähnlichem, gedacht.