Neue Vorschriften für Häuslebauer
Nachdem das türkische Verfassungsgericht im Februar den Verkauf von Immobilien an Nicht-Türken für verfassungswidrig erklärt hatte, dürfen ausländische Häuslebauer und -käufer aufatmen. Ein aktueller Gesetzesentwurf der türkischen Regierung sieht vor, dass sich Ausländer künftig in der Türkei bei einem Kauf oder Bau eines Hauses an genau definierte Vorschriften halten müssen.
Mit dem Verbot hatte das türkische Verfassungsgericht die wachsende Gruppe von westeuropäischen Interessenten verunsichert, die sich in der Türkei ein Haus bauen wollen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Ausländer beruhigt und der durch das Verbot ausgelöste Imageverlust der Türkei in Europa begrenzt werden.
Der Entwurf der AKP-Regierung von Ministerpräsident Tayyip Erdogan sieht vor, dass Ausländer innerhalb von Städten oder in angrenzenden Gebieten Immobilien kaufen dürfen. Die Grundgröße eines erworbenen Grundstückes ist allerdings limitiert. So darf ein Ausländer in der Türkei nicht mehr als einen Hektar Grund besitzen. Außerhalb von Städten liegt die Obergrenze für ausländischen Immobilienbesitz künftig bei 1000 Quadratmetern.
Allein 2004 kauften ausländische Firmen und Privatleute in der Türkei Immobilien im Wert von 1,3 Millarden Euro. Bis März 2005 sollen schon Immobilien im Werte von 51 Millionen Dollar veräußert worden sein.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetztes zum Immobilienkauf durch Ausländer vor zwei Jahren hatten die Deutschen rund 1,75 Millionen Quadratmeter an Grund und Boden in der Türkei erworben. Dies geht aus Angaben des Bauministeriums in Ankara hervor. An zweiter Stelle liegen die Briten vor den Niederländern und den Österreichern. Insgesamt gingen bereits etwa 4,4 Millionen Quadratmeter an ausländische Käufer.