Mehr Rechte für Migrantenkinder

Ein in Berlin lebende Türkin hatte gegen den Entzug ihrer Aufenthaltserlaubnis geklagt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, das die Frau ihre Berufsausbildung in Deutschland erst begonnen habe, als ihre Eltern schon wieder in die Türkei zurückgekehrt seien.

Jetzt soll der Europäische Gerichtshof die Frage klären, unter welchen Umständen die Kinder von Migranten in Deutschland leben bleiben dürfen, auch wenn die Eltern schon länger wieder in die Türkei gezogen sind. Laut dem Europäische Gerichtshof stehen die Chancen auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nicht schlecht. Der zuständige Generalanwalt Paolo Mengozzi gab eine entsprechende Empfehlung gegenüber den Richtern ab.

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