Der Einbürgerungstest kommt!

Hessen hatte es vorgemacht. Anfang 2006 setzte das damals von Roland Koch geführte Bundesland den umstrittenen „Muslim-Test“ ein, um vor allem die Gesinnung von einbürgerungswilligen Migranten aus muslimisch geprägten Herkunftsländern zu überprüfen. Eine Debatte über Einbürgerungstests brach daraufhin aus. Während einige Bundesländer signalisierten, mit Hessen gleichziehen zu wollen, lehnten andere die Einführung eines solchen Tests vehement ab.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kündigte schließlich an, den Test per Verordnung einzuführen, sollten die Länder keinen Konsens finden. Und das ist auch geschehen: Nach Angaben des Innenministeriums wird am 1. September 2008 ein bundeseinheitlich standardisierter Einbürgerungstest eingeführt. Er benötigt weder die Zustimmung des Parlaments noch die des Bundesrats, sondern wird den Bundestagsfraktionen lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Aus insgesamt 310 Fragen werden jeweils 33 ausgewählt und dem Einbürgerungswilligen vorgelegt. Vier Antworten gibt der „Schäuble-Test“ jeweils vor, von denen nur eine stimmt. Wer die Hälfte des Multiple Choice-Tests richtig beantwortet, hat die Prüfung bestanden und wird Deutscher. Wer durchfällt, kann den 25 Euro teuren Test beliebig oft wiederholen. Ein in Deutschland erworbener erfolgreicher Schulabschluss ersetzt allerdings den Test, da Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland vorausgesetzt werden. Auch Behinderte und altersbedingt Beeinträchtigte sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen keinen Einbürgerungstest abzulegen.

Der Einbürgerungstest ist zweigegliedert: Zum einen in einen allgemeinen Teil mit Fragen aus den Themenfeldern „Politik in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Zum anderen in einen landesbezogenen Teil, in dem nur Fragen für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.

Kandidaten aus NRW werden laut der „Kölnischen Rundschau“ allerdings in einem Punkt irregeführt: Auf die Frage, wo man in Deutschland seinen Hund anmelden muss, lauten die anzukreuzenden Antwortmöglichkeiten: Beim Finanzamt, beim Einwohnermeldeamt, beim Ordnungsamt, beim Gesundheitsamt. Rechtlich dafür zuständig sei in Köln aber das nicht aufgeführte Kassen- und Steueramt, so die Rundschau. Große Hunde seien zusätzlich dem Ordnungsamt zu melden.

Der Gesamtfragenkatalog mit seinen 310 Testfragen zur Einbürgerung ist seit dem 7. Juli 2008 im Internet unter www.bmi.bund.de veröffentlicht.

Auszüge aus dem Fragenkatalog finden Sie im Infokasten rechts neben diesem Artikel.

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