Bundestag: Bescheidungsgesetz verabschiedet

Der deutsche Bundestag hat ein Gesetz, das die Beschneidung von Knaben erlaubt, mit 434 Stimmen verabschiedet.

Im Juli hatte in Köln das Landgericht die Beschneidung von Jungen mit der Begründung es handele sich um Körperverletzung verboten. Der Ärzteverband hatte daraufhin, andere Gerichte könnten das Urteil des LG als Präzedenzfall nehmen, seinen Mitgliedern angeraten die Knaben nicht zu beschneiden. Auf die Reaktion der Juden und Muslime hin hatte der Bundestag im Juli ein Empfehlungsbeschluss verabschiedet. Der Bundestag forderte von der Regierung ein Gesetz zu entwerfen, das die Bescheidung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Das nun im deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz erlaubt die Beschneidung unter Einhaltung der medizinischen Regeln. Bei schmerzhaften Eingriffen sollen die Jungs betäubt oder unter Narkose behandelt werden. Laut Gesetz darf die Gesundheit des Kindes nicht gefährdet werden. Beschneidung Muslime

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