Türkei: Kindergeld-Zahlung in Kraft getreten

Ab dem heutigen Tag (15. Mai) tritt die Reglung für die Zahlung von Geburtsgeld in Kraft. Im Rahmen der Geburtsgeldzahlung erhalten türkische Staatsbürger für ihre neugeborenen Schösslinge Geld vom Staat. Die Regierung in Ankara zahlt für das 1. Kind 300, für das 2. Kind 400 und für das 3. Kind 600 Lira. Die Zahlung gilt für alle Kinder, die ab dem Stichtag 15. Mai 2015 auf die Welt kommen.

Staatsbürger, die von der Kindergeldzahlung der türkischen Regierung profitieren wollen, müssen sich an das Amt für Familie und Soziales, die sozialen Dienstzentren oder Konsulate der Türkei im Ausland wenden. Das Geburtsgeld wird für jedes Kind nur einmal gezahlt.

Geburtsgeld als Anreiz für mehr Kinder

Mindestens drei Kinder pro Familie will die Regierungspartei AKP in der türkischen Bevölkerung sehen, um die Türkei vor einer Überalterung, wie in den westeuropäischen Staaten, zu bewahren. Für dieses Ziel hat das türkische Familienministerium sogar einen Ratgeber für ein erfülltes Sexualleben in der Ehe herausgegeben.

Auf über 33 Seiten wird im Ratgeber für "Ehe und Gesundheit" unter anderem beschrieben, das Sex glücklich macht, Streicheln schön ist und ein langes Vorspiel beiden Partnern gut tut. Das türkische Familienministerium geht ausführlich auf die Wonnen und Probleme im ehelichen Sexualleben ein.