Voraussetzungen zum Studium

Bevor Sie zum Studium an einer deutschen Hochschule zugelassen werden, müssen Sie in aller Regel die Festellungsprüfung ablegen. Für Studierende aus der Türkei gelten dabei folgende Bestimmungen: Die Feststellungsprüfung muss abgelegt werden bei elfjähriger Schulbildung und bis 1998: Nachweis über das Bestehen beider Teile der türkischen Hochschulaufnahmeprüfung, ab 1999: Nachweis über das Bestehen der nunmehr einteiligen Hochschulaufnahmeprüfung mit Zuweisung eines konkreten Studienplatzes und einer Mindestpunktzahl von 120.000. (Bei zwölfjähriger Schulbildung wird bei Nachweis der o.g. Voraussetzungen der direkte Hochschulzugang gewährt)

Festellprüfung Die Feststellungsprüfung ist für Fachhochschulen und Universitäten unterschiedlich. Die Feststellungsprüfung kann nur einmal, und zwar frühestens nach einem halben Jahr am selben Studienkolleg, wiederholt werden. Die Studierenden im Studienkolleg sind in der Regel während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Studienkolleg als ordentliche Studierende der zuständigen Hochschule immatrikuliert. Für die Aufnahme in ein Studienkolleg muss der Studienbewerber in einem Aufnahmetest nachweisen, dass er dem Unterricht in deutscher Sprache mit Verständnis folgen kann. Besteht er den Aufnahmetest nicht, kann er ihn einmal, an einigen Studienkollegs auch zweimal, wiederholen. Zur Vorbereitung auf die Wiederholung des Aufnahmetests bieten die meisten Studienkollegs Intensivkurse an. Diese werden meist als "Vorkurse" bezeichnet.

Die Feststellungsprüfung für Fachhochschulen Auf die Feststellungsprüfung können sich die Studienbewerber an den Studienkollegs für Fachhochschulen in einem zweisemestrigen Kurs vorbereiten. Dabei werden – je nach beabsichtigtem Fachstudium – die folgenden Schwerpunktkurse angeboten:

Kurs TI Vorbereitung auf technische und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge Kurs WW Vorbereitung auf wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge Kurs GD Vorbereitung auf gestalterische und künstlerische Studiengänge Kurs SW Vorbereitung auf sozialwissenschaftliche Studiengänge Kurs DÜ Vorbereitung auf die Studiengänge Diplom-Dolmetscher und Diplom-Übersetzer

Manche Studienkollegs ergänzen den Aufnahmetest durch einen Fachtest z. B. in Mathematik. Für die Bewerbungen für ein Studium an Fachhochschulen sind die "Studienkollegs an Fachhochschulen" zuständig. Drei der Universitätskollegs (TU Berlin, Nordhausen und Wismar) haben eigene Fachhochschulzweige.

Die Feststellungsprüfung für Universitäten Auf die Feststellungsprüfung kann sich der Studienbewerber im Studienkolleg in einem in der Regel zweisemestrigen Kurs vorbereiten. Die Ausbildung erfolgt in Schwerpunktkursen, die sich am angestrebten Fachstudium orientieren. Die Prüfungen haben einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Für alle Studienbewerber ist Deutsch Prüfungsfach. Wer das Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II, die "Zentrale Oberstufenprüfung" des Goethe-Instituts, das "Grosse oder Kleine Sprachdiplom" des Goethe-Instituts oder die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) erfolgreich abgelegt hat, ist vom Prüfungsteil Deutsch befreit. Fächer der schriftlichen Prüfung sind neben Deutsch zwei weitere Pflichtfächer des jeweiligen Schwerpunktkurses, Fächer der mündlichen Prüfung können alle im jeweiligen Schwerpunktkurs unterrichteten Fächer sein. Je nach Landesrecht kann die Feststellungsprüfung auch stufenweise abgelegt werden.

An den Studienkollegs sind folgende Schwerpunktkurse für die entsprechenden Fachrichtungen eingerichtet: T-Kurse: für technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge (ausser biologischer Studiengänge) M-Kurse: für medizinische und biologische Studiengänge W-Kurse: für wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge G-Kurse: für geisteswissenschaftliche, gesellschaftswissenschaftliche und künstlerische Studiengänge; Germanistik S-Kurse: für sprachliche Studiengänge (ausser Deutsch)

Studienbewerber, die ein Studienkolleg besuchen wollen, werden von den Hochschulen/Universitäten oder der genannten Landesbehörde dem zuständigen Studienkolleg gemeldet. Sie müssen also selbst einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Studienkolleg an die Hochschule ihrer Wahl oder an die genannte Landesbehörde richten. Eine Bewerbung oder Anmeldung beim Studienkolleg selbst ist in der Regel nicht möglich.

Quelle: DAAD

Verwandte Themen