Wehrpflicht von deutsch-türkischen Doppelstaatlern

Mit der Abschaffung der Deutschen Wehrpflicht droht jungen Deutsch-Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft der Wehrdienst in der Türkei.

Für junge türkische Männer ist es ein Segen. Vom kommenden Juli an muss keiner mehr zum Deutschen Wehrdienst, wenn er nicht möchte. Denn die Wehrpflicht soll ausgesetzt werden. Doch nicht alle türkischen Jugendlichen haben Grund zur Freude. Wer neben dem deutschen Pass auch einen türkischen Pass hat, den erwartet ein neues Problem. Nämlich die Einberufung in der Türkei.

Bislang wird die Wehrpflicht von Doppelstaatlern meist durch gegenseitige Anerkennung geregelt. Wer in Deutschland lebt, muss in der Bundeswehr dienen, wird aber nicht noch einmal in der Türkei einberufen. So sehen es internationale Abkommen oder wenigstens die Praxis vor. Doch mit dem Wegfall der deutschen Wehrpflicht entfällt diese Möglichkeit.

Betroffen sind Doppelstaatler, deren Zweit-Staat noch an der Wehrpflicht festhält, wie die Türkei. Allein von den Deutsch-Türken werden in den kommenden fünf Jahren mehr als 10.000 volljährig und damit reif für den türkischen Wehrdienst.

Eine Ausweichmöglichkeiten gibt es: Die naheliegendste ist, den ausländischen Pass (also den türkischen Pass) abgeben. Die meisten Deutsch-Türken müssen sich nach deutschem Recht ohnehin bis zum 23. Lebensjahr für einen der beiden Pässe entscheiden. Gibt man den türkischen Pass ab, ist es wichtig, dass die Türkei den Wehrpflichtigen auch aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlässt. Wer als "Fahnenflüchtiger" gilt, dem tut die Türkei diesen Gefallen nicht. Jeder Besuch in der türkischen Heimat kann dann vor dem Richter enden. Die Türkei bieten ihren Ausgewanderten an, sich freizukaufen. Je nach Alter sind zwischen 5100 und 10.000 Euro zu zahlen. Dann schrumpft die Wehrpflicht auf ein dreiwöchigen Militärdienst in einer Brigadekommandantur zusammen. Der Freikauf vom türkischen Militärdienst ist für viele junge Männer allerdings kaum zu bezahlen.

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