
Urteil: Gebetsrufe keine Störung des Türkeiurlaubs

In der Türkei ruft der Muezzin, wie er im Deutschen genannt wird, fünfmal am Tag, in der Morgendämmerung, am Mittag, am frühen Nachmittag und kurz nach Sonnenuntergang, die Muslime zum Ritualgebet auf. Von dem Gebetsruf fühlte sich ein Urlaubspaar in der Türkei gestört, sodass sie nach der Reise beim Amtsgericht eine Klage gegen den Reiseveranstalter einreichten.
Der Kläger hatte zusammen mit seiner Partnerin in einem Hotel in Doganbey Urlaub gemacht und wurden jeden Morgen um sechs Uhr vom Muezzin geweckt. Das Amtsgericht in Hannover entschied, dass bei einer Urlaubsreise in der Türkei Gebetsrufe des Muezzins so üblich sind und man dafür kein Geld vom Reiseveranstalter zurückfordern kann.
Das Gericht urteilte, dass Muezzinrufe in der Türkei landestypisch sind, so wie das Geläut der Kirchenglocken in Deutschland. Außerdem stand in der Reisebeschreibung, dass sich das Hotel im Ortszentrum von Doganbey befindet, wo man mit landestypischen Geräuschen rechnen muss.
Visumerleichterung für Langzeiturlauber
Touristen, die länger als drei Monate in der Türkei bleiben wollen, bekommen Visumerleichterung. Die Nachfrage komme laut Ministerium insbesondere aus nordischen Ländern, weil dort die Lebensbedingung im Winter sehr mühsam und teuer sei. Aus diesem Grund ziehen es Rentner dieser Länder vor, die Wintermonate in der Türkei zu verbringen. Der Aufenthalt von drei Monaten reiche den meisten Touristen jedoch nicht. Der türkische EU-Minister Mevlüt Çavusoglu plant daher die Visafristen von 3 auf wahlweise 4, 5 oder 6 Monate anzuheben. Langzeiturlaub Türkei