E-Scooter ab Frühjahr 2019 zugelassen auf öffentlichen Straßen

Regeln für E-Scooter Zugelassen
Nau

Großstädte auf der ganzen Welt sehen sich Staus sowie Luft- und Umweltverschmutzungen ausgesetzt, die durch die schnelle Urbanisierung verursacht werden. In den USA werden 46 % des Verkehrs durch Autofahrten verursacht, die weniger als 5 Kilometer betragen.

Zudem haben viele Städte und Länder Vorschriften erlassen, die den Verkauf von Pkws mit Benzin- und Dieselverbrennungsmotoren langfristig verbieten. Sie sind im Laufe der Zeit durch alternative Motoren wie Elektro- oder Wasserstoffmotoren zu ersetzen. Zu den Ländern, die eine klare Zeitgrenze gezogen haben, zählen Niederland (bis 2030), Norwegen (bis 2035), Großbritannien (bis 2040) und Frankreich (bis 2040).

E-Scooter sind umweltschonende Wegbegleiter

In den letzten Jahren hat sich der Mobilitätsanspruch verändert. Klimaverträglichkeit und die bedarfsgerechte Ausrichtung der Mobilität wird für Menschen immer wichtiger.

Mal schnell zur Schule, zur Arbeit, zum Kaufhaus, zum Arzt oder zum Treffen mit Freunden oder ins Fitnessstudio zu gelangen und mehr ermöglicht der E-Scooter. E-Scooter sind mit einem Elektroantrieb ausgestattet und belasten dadurch nicht die Umwelt. Tragen zu gesunder Luft bei, weil sie kein CO2 ausstoßen.

Pendler können den E-Scooter zusammenklappen und auf ihrem Arbeitsweg mit Bus, Zug und Straßenbahn mitnehmen, was sie damit zu einem idealen Wegbegleiter macht.

Seit 2017 gibt es sie in vielen US-Großstädten. Auch in Wien oder Barcelona gehören die Roller mittlerweile zum Stadtbild.

Regeln für E-Scooter auf öffentlichen Straßen

In Deutschland durften sie offiziell noch nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Doch das soll sich nun ändern. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat eine entsprechende Freigabe auf den Weg gebracht. Die Vorschrift soll in Deutschland die Nutzung von Elektrokickrollern und elektrischen Hover- und Skatboards auf öffentlichen Straßen legalisieren.

Noch im Frühjahr soll diese „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Laut einer Auskunft des Verkehrsministeriums könne die Regelung voraussichtlich noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten.

Ab dann gelten, laut der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, folgende Regeln für E-Scooter (Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange) in Deutschland.

– Sie werden wie ein Fahrrad behandelt, jedoch mit Besonderheiten.

– Sie können auf Fahrradwegen fahren. Wenn keine vorhanden sind, dann auch auf Fahrbahnen.

– Pflicht ist eine Versicherung. Ein Aufkleber muss als Nachweis am Fahrzeug angebracht sein.

– Helmpflicht und Mofa-Prüfbescheinigungspflicht besteht nicht.

– 20 km/h gelten als zulässige Höchstgeschwindigkeit.

– Die Mitnehme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist erlaubt.