Bundesverfassungsgericht setzt Böhmermanns Schmähgedicht ein Ende
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einem Beschluss dem Gedicht „Schmähkritik“ des Satirikers und TV-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan ein Ende gesetzt.
2016 sorgte das von Böhmermann live in seiner Satireshow „Neo Magazin Royale“ im öffentlich-rechtlichen TV-Sender ZDF vorgetragen Schmähgedicht für eine diplomatische Krise zwischen der Türkei und Deutschland.
Wesentliche Teile des Gedichts enthielt beleidigende Äußerungen gegen Präsident Recep Tayyip Erdoğan und waren in früheren Verfahren vor verschiedenen Gerichten verboten worden.
Der Satiriker zog 2019 vor das Bundesverfassungsgericht und legte dort Beschwerde ein.
Das Verfassungsgericht hat nun den Antrag Böhmermanns mit der Begründung es bestehe „keine Aussicht auf Erfolg“ abgelehnt.
Das Gericht muss laut Paragraf 93d Bundesverfassungsgerichtsgesetz keine Begründung angeben, wenn es eine Beschwerde nicht annimmt.