Türkei gibt verstaatlichtes Kircheneigentum zurück

Die türkische Regierung hat eine Verordnung herausgegeben, die am 28. August in Kraft getreten ist. Die Verordnung schreibt vor, dass verstaatlichtes Eigentum von Nicht-Muslimen zurückgegeben wird.

Nach den Meldungen des türkischen Nachrichtensenders NTV bedeutet dies, dass alle Güter, die 1936 beschlagnahmt und eingezogen wurden, an den christlichen und jüdischen Eigentümer zurückgehen. Wenn die Gebäude inzwischen an Dritte verkauft wurden, so sollen sie aus der Staatskasse zum marküblichen Wert entschädigt werden.

Mit dieser Entscheidung müssen Christen sich ihr Eigentum vor Gericht nicht erstreiten. In 2010 hatte das orthodoxe Patriarchat von Istanbul nach langem Rechtsprozess den vor Jahrzehnten beschlagnahmten Prinkipo-Palast auf den Prinzeninseln vor Istanbul zurückerhalten. Der Rechtsstreit hat Jahrzehnte gedauert.

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