Namensänderung Reise: Kosten begrenzt

Reisekunden müssen laut dem Urteil des Landgerichts München bei einer Namensänderung ihrer Pauschalreise nur die genau bestimmbaren Kosten zahlen, ohne jegliche Zusatzgebühren.

Das Landgericht München untersagte einem Reiseveranstalter nach einer Klage der Verbraucherzentralen, von seinen Kunden nicht nachvollziehbare Kosten von 100 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Die Gebühr des Veranstalters sollte sogar dann anfallen, wenn die Namensänderung aufgrund eines Schreibfehlers des Reiseveranstalters notwendig wurde.

Die Richter am Landgericht verkündeten, dass der Reiseveranstalter keine profitorientierten Interessen am Kunden verfolgen dürfe. Unternehmen würden Reisenden auf diese Art ungerechtfertigt erschweren, dass sie für ihre Buchung eine Ersatzperson nennen können, obwohl ihnen dieses Recht zustehe.

Die Kosten für eine Namensänderung bei den großen Reiseveranstalter wie FTI, Öger, ITS, Alltours und anderen liegen meist zwischen 25 und 100 Euro bei Pauschalreisen. Bei Nur-Flug-Buchungen sind Namensänderungen meist sehr teuer oder gar nicht möglich.

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