Urteil: Abflugzeiten von Reisen

Das Landgericht Düsseldorf hat Reiseveranstaltern untersagt, ihre Abflugzeiten als unverbindlich zu bezeichnen und diese kurz vor dem Flug zu ändern. Die Klage der Verbraucherzentral gegen die Reiseveranstalter Alltours und Schauinsland Reisen war erfolgreich. Wenn Veranstalter oder Airlines Flugzeiten ändern, dann darf dies nur mit technischen Problemen, schlechtem Flugwetter oder Streiks begründet sein.

Sehr oft geht es aber darum, dass Veranstalter es vermeiden wollen, dass zwei halbvolle Flugzeuge in das Zielgebiet fliegen. Aus Kostengründen werden diese Flüge zusammengelegt. Die Reiseteilnehmer müssen in dem Fall mit geänderten Zeiten und Abflugorten zurechtkommen.

Beim Zufriedenheitsranking unter Reisebüros erzielte Condor mit der Schulnote 2,7 den besten Platz unter den Charterfliegern. Tuifly und Germanwings lagen mit einer 3,0 wie Air Berlin (Note 3,3) im Mittelfeld. Am unteren Ende der Skala liegen Pegasus (3,8), die Sky Deutschland mit 4,2 und Sky Airlines (GTI Travel) mit 4,4.

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