Euro-Kennzeichen

Zum 15.01.1995 ist das Euro-Kennzeichen mit Wahlmöglichkeit für den Fahrzeughalter eingeführt worden. Von einer ausschließlichen Verwendung wurde zunächst abgesehen, um erste Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile verlangen mehr als 70 % der Fahrzeughalter das Euro-Kennzeichen. Seit 01.06.1998 benötigt man für Fahrten innerhalb der EU sowie in die Schweiz kein separates Nationalitätszeichen ("D-Schild"), sofern das Fahrzeug mit dem Euro-Kennzeichen ausgerüstet ist.

Die insgesamt gewonnenen Erkenntnisse zur Praktikabilität und Akzeptanz waren positiv, so daß die bislang geltende Wahlmöglichkeit abgeschafft wurde. Bei neu zugelassenen Fahrzeugen, bei einer Neuzuteilung von Kennzeichen (z. B. bei Standortwechsel) oder bei Ersatz der Schilder (z. B. bei Verlust) werden seit dem 01.11.2000 ausschließlich Euro-Kennzeichen ausgegeben. Sofern nur ein Schild erneuert werden muß, sind beide Kennzeichen durch Euro-Schilder zu ersetzen; eine Kombination von Kennzeichen neuer und alter Ausgestaltung ist nicht zulässig. Es wird keinen allgemeinen Zwangsumtausch der Kennzeichen geben.

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