Türkei mitschuldig an Ermordung von Hrant Dink

Laut dem Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg soll die Türkei den Journalisten Hrant Dink nicht ausreichende geschützt haben und so mitschuldig an der Ermordung gewesen sein.

Die Familie von Dink hatte vor dem Europäische Gerichtshof geklagt. Laut dem Urteil der Richter soll die Türkei der Familie 100.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Hrant Dink wurde im Januar 2007 in Istanbul von einem Extremisten auf offener Straße erschossen. Dink war Autor und Herausgeber der regimekritischen Zeitschrift "Agos". Der Journalist war von der Türkei wegen "Beleidigung des Türkentums" verurteilt worden.

Die Türkei kann innerhalb von drei Monaten gegen das Urteil vorgehen.