Mehr Ermittlungen im Kampf gegen Hass in sozialen Netzwerken
Polizei und Justiz erwartet im Kampf gegen Hass im Netz viele Ermittlungen.
Wegen des reformierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass in sozialen Netzwerken sind große Plattformen seit 2017 verpflichtet, Hassbotschaften innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Ab dem 1. Februar müssen Betreiber aber auch strafbare Inhalte im Netz an das Bundeskriminalamt (BKA) melden.
„Nach aktuellen Schätzungen werden pro Jahr rund 250.000 NetzDG-Meldungen im Kampf gegen Hass im Internet erwartet, was zu rund 150.000 neuen strafrechtlichen Ermittlungen führen wird“, sagte ein BKA-Sprecher dem Deutschen Redaktions-Netzwerk (RND).
Zentralstelle zur Meldung strafbarer Inhalte eingerichtet
Die unter dem Dach des BKA eingerichtete Zentralstelle zur Meldung strafbare Inhalte im Internet (ZMI) mit 200 Polizisten werde am 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen, teilte der BKA-Sprecher mit.
Er fügte hinzu, dass die Aufgabe der Zentralstelle darin bestehe, sicherzustellen, dass Verfasser krimineller Inhalte von den zuständigen Ermittlungsbehörden in den Bundesländern effektiv verfolgt würden.
Das Verfahren werde derzeit innerhalb des BKA in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Justiz entwickelt und erprobt, um ab dem Starttermin möglichst gut vorbereitetet zu sein, sagte der Sprecher.
Der neuen gesetzlichen Meldeverpflichtung im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) unterliegen soziale Netzwerke ab dem 1. Februar 2022 mit einer Mindestzahl von zwei Millionen registrierten Mitgliedern.