
Ausflaggen unter türkischer Flagge wird möglich

Im boomenden Geschäft mit Yachten registrieren Eigentümer sie gerne unter ausländischer Flagge, um Steuern zu sparen und Besatzungsmitglieder zu niedrigen Löhnen zu beschäftigen. Nach dem Beschluss der Regierung ist es jetzt auch in der Türkei möglich, unter türkischer Flagge auszuflaggen.
Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Ministerrats wird ein Steuervorteil für Yachten unter ausländischer Flagge gewährleistet, wenn sie unter türkischer Flagge ausflaggen. Der Beschluss sieht einen Mehrwertsteuersatz von einem Prozent vor. Die private Konsumsteuer ÖTV fällt sogar ganz weg.
Mehr Absatz durch Ausflaggen unter türkischer Flagge
Ziel sei eine Unterstützung und Belebung des im vergangenen Jahr zurückgegangenen Yachtkaufs. Auch die Registrierung unter türkischer Flagge soll mit den Steuervorteilen belebt werden.
Die Aufenthaltsbegrenzung von 90 bis 120 Tagen für Yachten und Boote unter ausländischer Flagge könne ebenfalls zu einem Ausflaggen unter türkischer Flagge anregen, so das zuständige Ministerium.
Der vom Ministerium für Verkehr, Schifffahrt und Kommunikation erlassene Beschluss wurde am 03.03.2017 im Amtsblatt veröffentlicht.