Fondskrise in der Türkei: Erste Zahlungen, wirtschaftliche Folgen noch offen
Hunderttausende Anleger sind von der Fondskrise in der Türkei betroffen. Erste Rückzahlungen wurden auf den Weg gebracht, weitere sollen durch eine gesetzliche Regelung ermöglicht werden. Wie viel Geld die Anleger letztlich zurückbekommen und welche Folgen die Krise für Unternehmen hat, ist jedoch noch offen.
Nach Angaben der türkischen Kapitalmarktaufsicht SPK wurde am 17. September die Auflösung von 131 Investmentfonds aus sieben Verwaltungsgesellschaften beschlossen. In diesen Fonds waren nach den Aufzeichnungen der zentralen Verwahrstelle MKK 455.758 einzelne Anleger investiert. Diese amtliche Zahl beschreibt die unmittelbar betroffenen Fondsanleger. Sie sagt noch nichts über die Höhe ihrer endgültigen Verluste aus.
Bei einem Teil der Fonds ist die Abwicklung inzwischen vorangekommen. Wie DW Türkçe am 13. Oktober berichtet, wurden am 8. Oktober die für Anleger bestimmten Gelder aus 17 Fonds von A1 Capital, Bulls und Pardus an die zuständigen Banken überwiesen. Eine solche Überweisung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass bereits jeder Anleger eine Gutschrift auf seinem eigenen Konto erhalten hat. Für andere Fonds läuft die Abwicklung weiter.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die vorgesehene Abschlagszahlung von bis zu einer Million türkischen Lira. Der am 9. Oktober im Parlament eingebrachte Gesetzentwurf enthält dafür mehrere Bedingungen. Maßgeblich ist unter anderem der ermittelte Nettoanlagebetrag. Außer bei Geldmarktfonds darf die Abschlagszahlung außerdem den maßgeblichen Wert der vorhandenen Fondsanteile nicht überschreiten. Reicht das verfügbare Geld nicht aus, soll die Aufsicht kleinere Ansprüche bevorzugt bedienen oder niedrigere Abschlagsbeträge festlegen können.
Die Million Lira ist damit eine Obergrenze, keine garantierte Auszahlung an jeden Anleger. Abschlagszahlungen werden später auf den endgültigen Anspruch angerechnet. Der Entwurf sieht außerdem vor, unrechtmäßig entzogene Vermögenswerte zurückzuholen und Verantwortliche für entstandene Schäden in Anspruch zu nehmen. Ob und in welcher Höhe dies gelingt, steht noch nicht fest.
Die wirtschaftlichen Risiken reichen über die betroffenen Anleger hinaus. Investmentfonds finanzieren Unternehmen mit, indem sie beispielsweise deren Anleihen kaufen. Ziehen Anleger Geld aus Fonds ab, kann diese Nachfrage sinken. Unternehmen könnten dadurch schwerer neue Finanzierung erhalten oder höhere Zinsen zahlen müssen. Der Finanzexperte Evren Bolgün warnt gegenüber DW vor solchen Folgen. Wie stark sich die Krise tatsächlich auf die Finanzierungskosten auswirkt, ist bislang jedoch nicht geklärt.
Entscheidend ist auch, zu welchen Preisen sich die Vermögenswerte der aufzulösenden Fonds verkaufen lassen. Finden sich nur wenige Käufer, können schnelle Verkäufe die Preise drücken. Schwer verkäufliche Anlagen sind deshalb ein Risiko – ihr Wert darf aber nicht pauschal als bereits entstandener Verlust bezeichnet werden.
Zentralbankchef Fatih Karahan bewertete die Gefahr einer Ausbreitung auf das gesamte Finanzsystem am 6. Oktober als begrenzt. Nach dem DW-Bericht verwies er auf zusätzliche Maßnahmen zur Versorgung des Marktes mit Liquidität. Das ist eine Einschätzung der Zentralbank; einzelne Anleger und Unternehmen können dennoch erheblich betroffen sein.
Für die Anleger bleibt die wichtigste Frage, wann sie welchen Anteil ihres Geldes zurückerhalten. Der Gesetzentwurf soll nach dem aktuellen DW-Bericht am 14. Oktober im Planungs- und Haushaltsausschuss beraten werden. Eine vollständige Erstattung sämtlicher Verluste ist damit bisher nicht zugesichert.