
Geldstrafe für „Ehrenmord“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah es als erwiesen an, dass der Staat nicht ausreichend für den Schutz der Frau und ihrer drei Kinder gesorgt hat.
Die Frau wurde von ihrem Ehemann über mehrere Jahre, zum Teil mit Messerstichen, körperlich misshandelt. Als sie sich vor sieben Jahren von ihm trennen wollte, erschoss er die Mutter der Frau. Der Türke bekam dafür eine lebenslange Haftstrafe, gegen die er Berufung einlegte.
Die Türkin wurde immer wieder mit dem Tod bedroht, wenn sie nicht die Anzeigen zurücknehmen würde. Der Gerichtshof für Menschenrechte warf der türkischen Justiz vor, trotz der bekannten Gewalttätigkeit des Mannes nichts unternommen zu haben, um dessen Frau und Schwiegermutter zu schützen. Erst nach dem Urteil vor dem Gerichtshof für Menschenrechte erteilte die türkische Regierung Auflagen gegen den Mann, dass er sich seiner ehemaligen Frau nicht mehr nähern dürfte.