YSK: Begründung der Annullierung der Bürgermeisterwahl

Annullierung der Bürgermeisterwahl
DHA

Am 23. Mai hat die Hohe Wahlkommission der Türkei (YSK) ihre Begründung zur Annullierung der Bürgermeisterwahl in Istanbul vorgelegt. Auf 250 Seiten hat die YSK die Entscheidung dargelegt.

Sieben Mitglieder des YSK-Aufsichtsrats hatten am 6. Mai für Neuwahlen gestimmt und vier dagegen.

Unrechtmäßige Besetzungen der Wahlräte

Die YSK erklärte, dass 754 Vorsitzende der Wahlräte nicht vorschriftsmäßig Staatsbedienstete waren. Es seien arbeitslos gemeldet Personen und Personen, deren Berufsstatus nicht angegeben waren, darunter gewesen. Aufgrund des geringen Abstands von nur 13.729 Stimmen zwischen Ekrem Imamoğlu (CHP) und Binalı Yıldırım (AKP) sei diese Situation so nicht zu billigen gewesen.

Zumal in Istanbul rund siebenmal mehr Staatsbedienstete vorhanden seien, um die Positionen vorschriftsgemäß zu besetzen. Die unzulässige Besetzung könne daher nicht mit Personalmangel erklärt werden.

CHP übt starke Kritik an Begründung der YSK

Der stellvertretende CHP-Vorsitzende Muharrem Erkek sagte in seiner Kritik: „Die Begründung des Hohen Wahlrats ist ein Geständnis dafür, dass es für die unterstellten gestohlenen Wahlstimmen keinen Nachweis gibt. Nicht eine Textpassage belegt, dass Stimmen gestohlen wurden.“

YSK verkündet das offizielle Wahlergebnis

Im Zuge ihrer Begründung der angesetzten Neuwahl gab der Hohe Wahlausschuss auch Zahlen zum offiziellen Wahlergebnis bekannt.

Gemäß der Mitteilung kommt die AKP auf 45,55% der Gesamtstimmen. Die CHP kommt auf 29,81%, die IP auf 7,76%, die MHP auf 7,44%, die HDP auf 4,53 und die SP auf 2,91%.

In den Großstädten ist das Ergebnis: AKP 44,06%, CHP 29,14%, MHP 5,18% und HDP 4,15%.