Manchmal führen Namen, die Eltern ihren Kindern bei der Geburt geben, im späteren Leben zu Unannehmlichkeiten.
Der Namensträger kann sich vielleicht nicht mit dem Namen identifizieren oder der Name ist aufgrund seiner lächerlichen Bedeutung Grund zum Spott.
In solchen Fällen kann eine Namensänderung für Abhilfe sorgen. Namensänderungen gibt es in der Türkei häufig.
Der Artikel 27 des Gesetzes Nr.4721 des türkischen Zivilgesetzbuches beinhaltet alle Regelungen bezügliche der Namensänderung.
Allerdings muss es einen wichtigen Grund für die Namensänderung geben.
Lächerliche Bedeutungen des Namens, Namen, die zur Rufschädigung führen, ein anderer Rufname oder Verwechslungsgefahr gehören zu den wichtigen Gründen für eine Namensänderung.
Bedingungen für eine Namensänderung in der Türkei
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Das Vorhandensein eines wichtigen Grundes zur Änderung des Vor-und/oder Nachnamens
Namen, die nicht zur nationalen Kultur und zu den Traditionen passen, Namen, die Grund zum Spott sind oder eine hässliche Bedeutung haben, können als wichtiger Grund für eine Namensänderung gelten. Auch wenn die Person mit einem anderen Namen bekannt ist oder ihren eingetragenen Namen nur für amtliche Zwecke verwendet, kann eine Namensänderung durchgeführt werden.
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Antrag zur Vor-und/oder Nachnamensänderung
Der Antragsteller/die Antragstellerin kann den Antrag persönlich oder durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin stellen. Durch einen Beschluss des türkischen Verfassungsgerichts vom 30.03.2012 können Namensänderungen mehrmals durchgeführt werden.
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Welches Amt ist zuständig für eine Namensänderung?
Der Antragsteller/die Antragstellerin kann den Antrag persönlich oder durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin an das Zivilgericht der ersten Instanz (Asliye Hukuk Mahkemesi) des jeweiligen Wohnortes stellen. Die durchgeführte Namensänderung muss in einer türkischen Zeitung veröffentlicht werden und dem Personenregister gemeldet werden. Ist der Ehemann der Antragsteller, ändert sich der Nachname der Ehefrau und der Kinder ebenfalls.
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Recht auf Einspruch
Personen, die durch die Namensänderung Schaden erleiden, können nach innerhalb von 1 Jahr Einspruch einlegen.
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Für die Namensänderung werden 2 Zeugen benötigt
Die Zeugen müssen ihren Vor- und Nachnamen, die Nummer des türkischen Personalausweises und ihre Wohnadresse angeben. Es wird empfohlen, dass mindestens einer der Zeugen jemand außerhalb der Familie ist.
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Prozessdauer
Je nach Auslastung des Gerichts 2-4 Monate
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Vollmachterteilung
Wird eine Vollmacht erteilt, so muss der Vermerk ‚für personengerichtliche Prozesse, für Prozesse bezüglich der Vor-und/oder Nachnamensänderung‘ unbedingt eingefügt werden.
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