Erbebenopfer der Türkei beklagen Pfusch am Bau

Bisher wurden rund 500 Menschen nach dem Erdbeben in der türkischen Provinz Van tot geborgen. Die Katastrophenhelfer rechnen mit weiteren vielen Toten. Die Erbebenopfer geben als Ursache für die vielen Todesopfer Pfusch am Bau an. Viele Häuser sind eingestürzt, weil beim Bau massive gepfuscht wurde. In den Luftaufnahmen sehen alle von Schicksal betroffenen Orte identisch aus: Die meisten Bauwerke sind fast unbeschädigt, aber zwischendrin sind einige Häuser wie Kartenhäuser zusammengefallen.

Pfusch am Bau liegt in der Türkei auf der Tagesordnung. So wird gepfuscht:

– Die tragenden Säulen werden mit unzureichender Betonklasse erstellt. Wenig Zement viel Sand. Der Querschnitt der Säulen wird zu klein bemessen.

– Im Stahlbeton ist die Bewehrung nicht geriffelt, sondern glatt (Kostenfaktor). Dadurch kann der Beton keine Zugkräfte aufnehmen, da kein Halt.

– Die Betonmischung stimmt oft nicht. Mischungsverhältnis Zement zu Sand zu Kies. Oftmals auch Verunreinigung durch Lehmboden.

– Mangelhafte Ausbildung der Bauarbeiter.

– Viele Häuser werden privat und schwarz gebaut und sind daher ohne Kontrolle.

9,5 % der Häuser waren versichert Nur 9,5 % der Häuser in Van waren gegen Erdbeben versichert. Gerade mal 7.318 der Häuser von insgesamt 84.000 in der Provinz seien versichert, teilte der Türkische Katastrophen Versicherungs-Pool (TCIP) mit. Die Auszahlungen für Bauwerke, die nur gering durch das Erdbeben beschädigt worden sind, sollen innerhalb der nächsten 2 Wochen starten. Zahlungen für Häuser, die deutlich mehr beschädigt wurden, beginne in einem Monat.

Verschärfung der Gesetze: Verjährungsfrist + Haftstrafe Artikel 383 des Türkischen Strafgesetzbuches soll verschärft werden. Bei Leichtsinn und Fahrlässigkeit, die zum Tod von Menschen führen, gibt es bisher bis zu 5 Jahre Gefängnis. Künftig soll es z.B. bei Baumängeln im Falle eines Erdbebens die dreifache Höchststrafe geben. Sowohl die Haftstrafe als auch die Verjährungsfrist werden erhöht. Wer den Tod von einem oder mehreren Menschen zu verantworten hat, muss demnach in Zukunft mit einer Haftstrafe von 2 bis 15 Jahren rechnen. Wurde dabei bewusst gehandelt und die Person nahm die Folgen in Kauf, kann die Strafe um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Pfusch am Bau kann somit für die Verantwortlichen maximal 22,5 Jahre Haft bedeuten.

Verwandte Themen