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Frage: An wen muss man sich zur Entlassung
aus der türkischen Staatsbürgerschaft wenden und welche Dokumente
braucht man dazu?
Antwort: Türkische Staatsbürger, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden möchten, müssen sich mit der Einbürgerungszusicherung, mit zwei Lichtbildern, mit dem Personalausweis und dem Reisepass persönlich an das zuständige Generalkonsulat wenden. Frage: Verliere ich meine Rechte in der Türkei, wenn ich
aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werde?
Frage: Ich und meine Ehefrau/mein Ehemann wurden aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen und sind im Besitz von Rosakarten. Meine
Ehefrau/mein Ehemann hat eine erneute Einbürgerung in die türkische
Staatsbürgerschaft gestellt, hat jedoch bis jetzt keine Antwort erhalten.
In der Zwischenzeit ist unser Kind zur Welt gekommen. Daraufhin wurde die
Geburts-urkunde des Kindes in die Türkei geschickt. Das Konsulat teilte
uns mit, dass das Standesamt unser Kind nicht ins Register eingetragen
habe und die Geburtsurkunde mit dem Hinweis zurückgeschickt habe,
dass wir keine türkischen Staatsbürger mehr sind.
Frage: Wir wollen als Familie einen Antrag auf Erhalt der deutschen
Staatsangehörigkeit stellen. Von der deutschen Behörde haben
wir die Einbürgerungszusicherung, ausgestellt auf unsere Namen, erhalten.
Wir wollen nun einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft
stellen. Wir sind eine fünfköpfige Familie. Welche Urkunden und
Dokumente müssen wir dem Konsulat vorlegen.
Frage: Ich möchte als Mutter von zwei Kindern mit meinen
Kindern zusammen die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Ich bin
von meinem Mann geschieden, wobei mir das Sorgerecht für die Kinder
durch Gerichtsurteil übertragen wurde. Die deutsche Behörde hat
bereits eine Einbürgerungszusicherung für uns alle ausgestellt.
Meine Kinder sind sieben und siebzehn Jahre alt. Was muss ich zur Entlassung
aus der türkischen Staatsbürgerschaft unternehmen?
Frage: Ich, meine Ehefrau/mein Ehemann möchten aus der türkischen
Staatsbürgerschaft austreten. Wir haben ein 18-jähriges Kind,
das geistig behindert ist. Wie wird das Kind aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen?
Frage: Ich hatte einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen
Staatsbürgerschaft gestellt als ich noch ledig war. Vor kurzer Zeit
habe ich jedoch geheiratet und führe den Namen meines Ehemannes. Ich
habe auch einen neuen Personalausweis ausgestellt bekommen. Was ist zusätzlich
zu tun?
Frage: Ich, meine Ehefrau/mein Ehemann und unsere drei Kinder
haben beim Konsulat einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen
Staatsbürgerschaft gestellt. Wir haben jedoch nun Abstand von der
Absicht genommen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Was
sollten wir in dieser Situation nun unternehmen?
Frage: Ich habe eine fünfjährige Tochter, die unehelich
ist und den Familiennamen ihres Vaters trägt. Ich möchte mit
meiner Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Meine Tochter
ist in Besitz eines türkischen Personalausweises. Die deutsche Behörde
hat bereits für mich und meine Tochter eine Einbürgerungszusicherung
ausgestellt. Was müssen wir jetzt tun?
Frage: Wird mein Reisepass eingezogen, wenn ich einen Antrag
auf Ent-assung aus der türkischen Staatsbürgerschaft stelle?
Frage: Ist das Einverständnis meiner Ehefrau/meines Ehemannes
ausreichend, damit mein Kind zusammen mit mir aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen wird?
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