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Türkische Staatsangehörigkeit in Deutschland

Türkische Staatsangehörigkeit in Deutschland
Frage: An wen muss man sich zur Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft wenden und welche Dokumente braucht man dazu?
Antwort: Türkische Staatsbürger, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden möchten, müssen sich mit der Einbürgerungszusicherung, mit zwei Lichtbildern, mit dem Personalausweis und dem Reisepass persönlich an das zuständige Generalkonsulat wenden.

Frage: Verliere ich meine Rechte in der Türkei, wenn ich aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werde?
Antwort: Nein. Damit die Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden, ihre Rechte in der Türkei nicht verlieren, wurden die notwendigen gesetzlichen Regelungen vorgenommen. Diese Personen erhalten vom Generalkonsulat einen Ausweis, die so genannte "Rosakarte" (Pembe Kart). Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Inhaber einer solchen Karte sowie deren Nachfolger die gleichen Rechte wie die türkischen Staatsbürger haben in Sachen des Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions-, Handels- und Erbrechts sowie des Rechts auf An- und Verkauf, Übertragung und Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien.

Frage: Ich und meine Ehefrau/mein Ehemann wurden aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen und sind im Besitz von Rosakarten. Meine Ehefrau/mein Ehemann hat eine erneute Einbürgerung in die türkische Staatsbürgerschaft gestellt, hat jedoch bis jetzt keine Antwort erhalten. In der Zwischenzeit ist unser Kind zur Welt gekommen. Daraufhin wurde die Geburts-urkunde des Kindes in die Türkei geschickt. Das Konsulat teilte uns mit, dass das Standesamt unser Kind nicht ins Register eingetragen habe und die Geburtsurkunde mit dem Hinweis zurückgeschickt habe, dass wir keine türkischen Staatsbürger mehr sind.
Antwort: Nach Erhalt der türkischen Staatsangehörigkeit, müssen Sie den Antrag auf Registrierung Ihres Kindes erneut stellen.

Frage: Wir wollen als Familie einen Antrag auf Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Von der deutschen Behörde haben wir die Einbürgerungszusicherung, ausgestellt auf unsere Namen, erhalten. Wir wollen nun einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft stellen. Wir sind eine fünfköpfige Familie. Welche Urkunden und Dokumente müssen wir dem Konsulat vorlegen.
Antwort: Sie müssen sich mit ihrer Ehefrau/Ihrem Ehemann und mit den Kindern über 15 Jahre zusammen an das Konsulat wenden. Sie müssen die Reisepässe und die Personalausweise der Familienangehörigen, je sechs Fotos von Ihnen und ihrer Ehefrau/Ihres Ehemannes, die Einbürgerungszusicherung in Original und Kopie beim Konsulat vorlegen.

Frage: Ich möchte als Mutter von zwei Kindern mit meinen Kindern zusammen die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Ich bin von meinem Mann geschieden, wobei mir das Sorgerecht für die Kinder durch Gerichtsurteil übertragen wurde. Die deutsche Behörde hat bereits eine Einbürgerungszusicherung für uns alle ausgestellt. Meine Kinder sind sieben und siebzehn Jahre alt. Was muss ich zur Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft unternehmen?
Antwort: Nach der Scheidung hätten Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen. Auch die Zusicherung muss entsprechend Ihrem jetzigen Familienstand ausgestellt sein. Sie müssen das Gerichtsurteil, aus dem ersichtlich ist, dass Sie das Sorgerecht für die Kinder haben, im Original und in zweifacher Kopie, die Personalausweise der Kinder und die Einbürgerungszusicherung in Original und Kopie, sechs Lichtbilder von Ihnen, Ihren Personalausweis und Ihren Reisepass vorlegen. Ihr siebzehnjähriges Kind muss Sie zum Konsulat begleiten.

Frage: Ich, meine Ehefrau/mein Ehemann möchten aus der türkischen Staatsbürgerschaft austreten. Wir haben ein 18-jähriges Kind, das geistig behindert ist. Wie wird das Kind aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen?
Antwort: Die juristischen Angelegenheiten geistig Behinderter, die älter sind als 18 Jahre, werden durch einen Vormund wahrgenommen, der durch das Amtsgericht ernannt wurde. Auch wenn bereits für eine geistig behinderte Person ein Vormund ernannt worden sein sollte, ist zur Durchführung der Angelegenheit der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ein gesondertes gerichtliches Urteil erforderlich.

Frage: Ich hatte einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft gestellt als ich noch ledig war. Vor kurzer Zeit habe ich jedoch geheiratet und führe den Namen meines Ehemannes. Ich habe auch einen neuen Personalausweis ausgestellt bekommen. Was ist zusätzlich zu tun?
Antwort: Ihnen werden eine Erlaubnisurkunde für den Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft sowie eine Urkunde über die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft auf Ihren neuen Namen ausgestellt. Deswegen müssen Sie Ihre neuen Angaben dem Innenministerium mitteilen. Bringen Sie Ihren neuen Personalausweis persönlich zum Generalkonsulat oder schicken Sie ihn per Post zu.

Frage: Ich, meine Ehefrau/mein Ehemann und unsere drei Kinder haben beim Konsulat einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft gestellt. Wir haben jedoch nun Abstand von der Absicht genommen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Was sollten wir in dieser Situation nun unternehmen?
Antwort: Wenn Sie mit Ihrer Ehefrau/Ihrem Ehemann beim Generalkonsulat einen erneuten Antrag auf Annulierung des ersten Antrages stellen, wird Ihr Ersuchen vom Innenministerium bearbeitet.

Frage: Ich habe eine fünfjährige Tochter, die unehelich ist und den Familiennamen ihres Vaters trägt. Ich möchte mit meiner Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Meine Tochter ist in Besitz eines türkischen Personalausweises. Die deutsche Behörde hat bereits für mich und meine Tochter eine Einbürgerungszusicherung ausgestellt. Was müssen wir jetzt tun?
Antwort: Es ist ersichtlich, dass der Vater Ihrer Tochter entsprechend einer Amnestie das Kind in sein Personenstandsregister eintragen ließ. Um zukünftigen Problemen vorzubeugen, sollten Sie erst eine Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft beantragen, wenn ein türkisches Gericht Ihnen das Sorgerecht für das Kind überträgt. Dann können Sie sich mit diesem gerichtlichen Urteil, mit dem Per-sonalausweis Ihrer Tochter, mit Ihrem Reisepass, Ihrem Personalausweis und sechs Lichtbildern an das Konsulat wenden.

Frage: Wird mein Reisepass eingezogen, wenn ich einen Antrag auf Ent-assung aus der türkischen Staatsbürgerschaft stelle?
Antwort: Der türkische Reisepass wird erst dann eingezogen, wenn Sie die endgültige Entlassungsurkunde erhalten haben.

Frage: Ist das Einverständnis meiner Ehefrau/meines Ehemannes ausreichend, damit mein Kind zusammen mit mir aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wird?
Antwort: Wenn Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden will, wird das Einverständnis Ihrer Ehefrau/Ihres Ehemannes nicht ausreichen, damit Ihr Kind aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wird.

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