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Rosakarte, Visum und Visa

Rosakarte, Visum und Visa
Frage: Was ist eine Rosakarte und wer bekommt diese Karte?
Antwort: Den Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden, wird gemäß Gesetz Nr. 4112 eine Urkunde ausgestellt, aus der ersichtlich ist, dass ihnen alle Rechte eines türkischen Staatsangehörigen vorbehalten und zugesichert werden. Dieses Dokument ist in der Bevölkerung unter dem Titel "Pembe Kart" (Rosakarte) bekannt. Mit der Karte haben die Personen, die durch Geburt die türkische Staatsbürgerschaft erlangt haben und erst später durch Erlass des Ministerrates aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden, sowie deren gesetzliche Nachfolger, die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger in Sachen des Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions-, Handels- und Erbrechts sowie des Rechts auf An- und Verkauf, Übertragung und Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien.

Frage: Welche Unterschiede gibt es in puncto Rechte zwischen den Inhabern der Rosakarte und den türkischen Staatsbürgern?
Antwort: Wie in den Verfassungen aller anderen Staaten ist auch in der türkischen Republik das Wahlrecht verbunden mit der elementaren Voraussetzung der "Staats-bürgerschaft". Deswegen haben die Inhaber der Rosakarte kein Wahlrecht. Die Inhaber der Rosakarte können in der Türkei im öffentlichen Dienst nicht als Beamte/ Angestellte arbeiten.

Frage: Können die Inhaber der Rosakarte vom Recht Gebrauch machen, endgültig in die Türkei zurückzukehren?
Antwort: Die Inhaber der Rosakarte können nicht von dem Recht Gebrauch machen, bei ihrer endgültigen Rückkehr in die Türkei ein Auto und Arbeitsmaschinen ohne Zollgebühren in die Türkei einzuführen. Sie können lediglich ihr Mobiliar ohne Zollgebühren in die Türkei einführen.

Frage: Ich möchte eine Frau heiraten, die, wie ich auch, aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurde. Wir haben beide die Rosakarte. Da wir die deutsche Staatsbürgerschaft haben, werden wir in Deutschland standesamtlich heiraten. Die Eltern meiner zukünftigen Frau würden es sehr gerne sehen, wenn wir in der Türkei heiraten würden. Ist eine Trauung in der Türkei möglich?
Antwort: Die Eheschließung zweier türkischer Staatsbürger mit Rosakarte ist möglich. Da eine Ausstellung von Urkunden durch eine türkische Behörde nicht möglich ist, weil das Personenstandsregister den Betroffenen nicht mehr zugänglich ist, müssen sich die Betreffenden mit ihrer Heiratsbescheinigung, der Geburtsurkunde, dem Personalausweis oder dem Reisepass und der Meldebescheinigung an das türkische Standesamt wenden.

Frage: Ich bin Inhaber einer Rosakarte. Als ich letztes Jahr in der Türkei eine Immobilie kaufen wollte, wurde mir im Grundbuchamt gesagt, dass ich mit dieser Karte keine Eintragung machen lassen könne. Was kann ich in dieser Situation unternehmen?
Antwort: In die alten Pässe der Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden, wird ein Stempel mit der Inschrift "gemäß Gesetz Nr. 4112 aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen" gesetzt. Wenn sich die Inhaber der Rosa-karte mit diesem Reisepass und dem Reisepass des neu erworbenen Staates an eine türkische Behörde wenden, wird ihren Anträgen stattgegeben.
 

Frage: Vor vielen Jahren kam ich als Einwanderer in die Türkei und wurde eingebürgert. Später habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Ich möchte nicht wieder türkischer Staatsbürger werden. Kann ich eine Rosakarte erhalten?
Antwort: Nein, Sie können keine Rosakarte erhalten. Eine Rosakarte erhalten nur Personen, die durch Geburt die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben und gemäß Gesetz Nr. 4112 aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden. Für Personen, die nicht durch Geburt die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, wird keine Rosakarte ausgestellt.

Frage: Ich wurde aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen. Wie lange kann ich in der Türkei bleiben?
Antwort: Da Sie aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden, sind Ihre Rechte, bezogen auf Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions-, Handels- und Erbrecht sowie das Recht auf An- und Verkauf, Übertragung und Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien gemäß Gesetz Nr. 4112 gesichert. Deswegen können Sie unbegrenzt in der Türkei bleiben.

Frage: Brauche ich eine Wohn- und Arbeitserlaubnis in der Türkei, wenn ich aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werde?
Antwort: Nein, diese Rechte sind durch das Gesetz Nr. 4112 gesichert.

Frage: Welche Bedingungen muss man zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft erfüllen?
Antwort: Frauen mit ausländischem Pass können während der Eheschliessung mit einem türkischen Staatsbürger dem Standesbeamten erklären, dass sie die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn die Eheschliessung vor einem ausländischen Standesamt durchgeführt werden sollte, müssen sie innerhalb eines Monats ab dem Datum der Eheschliessung bei der türkischen Behörde, die für die Registrierung der Urkunde zuständig ist, diesbezüglich einen schriftlichen Antrag stellen. Solche Personen werden automatisch eingebürgert.

Frage: Ich bin türkischer Staatsbürger. Meine Ehefrau ist Italienerin und möchte die türkische Staatsbürgerschaft erwerben. Welche Unterlagen müssen wir beim Generalkonsulat vorlegen?
Antwort: Eine Ausländerin erhält die türkische Staatsbürgerschaft, wenn sie in der Türkei wohnhaft ist, die türkische Sprache beherrscht und einen Antrag auf Einbürgerung in die Türkei stellt.

Frage: Welche Dokumente sollen die Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden und wieder eingebürgert werden möchten, einreichen?
Antwort: Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden und wieder eingebürgert werden möchten, müssen dem türkischen Generalkonsulat diesbezüglich einen Antrag einreichen. Das Konsulat wird diesen Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten. Nach Überprüfung der Angelegenheit können diese Personen wieder eingebürgert werden. Solche Personen bekommen daraufhin vom Generalkonsulat einen neu ausgestellten Personalausweis sowie einen Reisepass.

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