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Geburtsurkunde - Dokumente für Eintragung
des Kindes ins Personenstandsregister:
Für die Formalitäten bei einer Geburt ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt. Falls ein Elternteil ausländischer Herkunft ist, muss das Elternteil mit der türkischen Staatsangehörigkeit den Antrag stellen. Gemäß den Bestimmungen des türkischen Personenstandsgesetzes müssen türkische Staatsangehörige, deren Kinder im Ausland auf die Welt gekommen sind, die Geburt innerhalb von 60 Tagen bei dem für ihre Wohnregion zuständigen Generalkonsulat (ggf. bei der Botschaft) melden. Bei Meldung der Geburt innerhalb der gesetzlichen 60-Tage-Frist wird für die Ausstellung des Personalausweises keine Gebühr erhoben. Falls die Geburt nach Ablauf der 60-tägigen Frist gemeldet wurde, wird für die Ausstellung des Personalausweises neben einem Entgelt auch ein behördliches Bußgeld verlangt. Name des Kindes für Geburtsurkunde
Geburtsurkunde bei mit Ausländern verheiratete türkische
Staatsangehörige
Eintragung Kind in Mutter Pass
Wenn gewünscht wird, dass die Geburtseintragung des Kindes in das Pass der Mutter erfolgt, ist es erforderlich, dass der Vater persönlich den Antrag stellt oder eine notarielle Beglaubigung vorgelegt wird mit der Einwilligung des Vaters zur Registrierung des Kindes im Pass der Ehepartnerin. Dasselbe gilt umgekehrt, wenn der Wunsch besteht, das Kind im Pass des Vaters eintragen zu lassen. (Neugeborene müssen nicht zum Konsulat mitgenommen werden.) Geburt mit Eheschließung, Geburt nach Scheidung
Gebühren für Geburtsurkunde
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