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Jedes Einreise-Visum ermöglicht es dem Inhaber für die Dauer, die auf dem Sticker-Visum (Klebevisum) angeführt ist, in der Türkei zu bleiben. Wenn man die Absicht hat oder gezwungen ist, länger als die erlaubte Dauer in der Türkei zu bleiben, unterliegt diese Verlängerung dem Vorbehalt der Zustimmung des Innenministeriums. In diesem Fall muss sich die Person eine Aufenthaltsbewilligung besorgen.
Anträge für eine Aufenthaltsbewilligung sollten bei der lokalen Sicherheitsdirektion zur Abteilung für Ausländer (Emniyet Müdürlügü Yabancilar Subesi) innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft in der Türkei gestellt werden. Antragsteller sind generell dazu aufgefordert, eine Arbeitsbewilligung, ein Arbeits-Visum, ein Ausbildungs-Visum oder Forschungs-Visum und ein Schreiben, das die Umstände der Person beschreibt (z.B. (berufliche) Beschäftigung, Ausbildung, Heirat mit einem türkischen Staatsbürger) vorzulegen. Wenn der Person die Aufenthaltserlaubnis Türkei gewährt wird, kann sie in die Türkei mehrmals einreisen, solange die Aufenthaltsbewilligung gültig ist und braucht somit kein Visum um in die Türkei einzureisen. Wenn die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erforderlich ist, sollte die Verlängerung oder Erneuerung rechtzeitig vor dem Ablaufdatum durchgeführt werden. Falls die Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung am Ablaufen oder schon abgelaufen ist, wird die Person dazu aufgefordert die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis Türkei verlängert zu haben, bevor sie die Türkei verlässt. |
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