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  #11  
Alt 15.03.2013, 20:00
Benutzerbild von Herrlichkeit
Herrlichkeit Herrlichkeit ist offline
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Zitat:
Zitat von Billy73 Beitrag anzeigen
ja, es gibt einen versicherungszwang für alle die in der türkei wohnen.ich werde wie ein inländer behandelt und kann bzw. muss mich dort versichern.

ich will deswegen nich unbedingt versichert sein, weil ich evtl. öfter ins ausland gehen will und dort längere zeit bleiben will. das kann zur folge haben, dass ich dauernd versicherungen ändern muss und viel bürokratie am hals habe.

ich würde gerne die möglichkeit haben meine gesundheitskosten aus der eigenen tasche zu bezahlen.
diesen 'versicherungszwang' gibt es auch in deutschland und in den anderen euro staaten.

es gibt immer ein paar ungebildete menschen die sich nicht krankenversichern und im krankheitsfall die kosten nicht tragen können, daher schreibt der staat einem vor sich zu versichern. es ist nur zum schutz der ungebildeten.

du bist selber schuld an deiner lage, jeder normal denkende mensch weiss dass er sich versichern muss. sei froh das du nicht vom bus überfahren wurdest oder nen herzinfarkt hattest. denn dann wärst du jetzt über beide ohren in schulden versunken.
  #12  
Alt 16.03.2013, 01:17
the_last_time
 
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Zitat:
Zitat von Billy73 Beitrag anzeigen
habs erst jetzt realisiert. man wird sozusagen zwangsversichert wie in d. 213 tl. allerdings wenn man wenig einkommen, muss man weniger abdrücken. auch mit deutschem pass kommt man dem nicht aus.

gibt wohl ne kleine strafe, weil ich spät dran war.

wer hat erfahrungen damit?
Hast du den deutschen Pass? ich vermute mal ja, oder? Und hast du auch "mavi kart"? Denn die mavi-kart hat enthält deinen TC-Kimlik NO, ohne das läuft in der Türkei gar nichts. Doch mit dem Erwerb der mavi kart hast du praktisch alle Rechte, wie ein türkischer Staatsbüger, dann kannst du dich auch dort zu den hiesigen Bedinungen versichern lassen..
  #13  
Alt 16.03.2013, 09:25
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Herrlichkeit Herrlichkeit ist offline
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Zitat:
Zitat von the_last_time Beitrag anzeigen
Hast du den deutschen Pass? ich vermute mal ja, oder? Und hast du auch "mavi kart"? Denn die mavi-kart hat enthält deinen TC-Kimlik NO, ohne das läuft in der Türkei gar nichts. Doch mit dem Erwerb der mavi kart hast du praktisch alle Rechte, wie ein türkischer Staatsbüger, dann kannst du dich auch dort zu den hiesigen Bedinungen versichern lassen..
ein unternehmer der mitarbeiter beschäftigt sollte doch wissen dass du gerade quatsch erzählst.

die bedingungen der sgk sind für türken wie auch für deutsche oder engländer gleich.

ausserdem ist die nr auf der mavi-kart keine tc-kimlik nr sondern ein ersatz dafür.
und die gleichen rechte hat man damit auch nicht

als unternehmer solltest du das doch wissen

zur info für die anderen user:
tc-kimlik ist für unternehmer gleichzeitig auch die steuerreferenznummer.
bei einer limited oder a.s. wird die ref-no. gekoppelt an die ref-no der ltd. bzw. a.s.

bei einer mavi-kart sieht das ganze anders aus. da beantragt man eine steuernummer die dann als referenz genommen wird.

es gibt noch ne menge andere ausnahmen die für die mavi-kart gelten aber das sollte einer der behauptet ein unternehmer zu sein doch wissen, oder???
  #14  
Alt 16.03.2013, 18:52
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Billy73 Billy73 ist offline
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Zitat:
Zitat von the_last_time Beitrag anzeigen
Hast du den deutschen Pass? ich vermute mal ja, oder? Und hast du auch "mavi kart"? Denn die mavi-kart hat enthält deinen TC-Kimlik NO, ohne das läuft in der Türkei gar nichts. Doch mit dem Erwerb der mavi kart hast du praktisch alle Rechte, wie ein türkischer Staatsbüger, dann kannst du dich auch dort zu den hiesigen Bedinungen versichern lassen..
ja, ich habe den deutschen pass und mavi kart. ich weiss ich kann bzw. muss mich zwangsversichern. ich wollte nur mal wissen, ob man der versicherungspflicht engehen kann.
  #15  
Alt 16.03.2013, 19:03
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Herrlichkeit Herrlichkeit ist offline
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Zitat:
Zitat von Billy73 Beitrag anzeigen
ja, ich habe den deutschen pass und mavi kart. ich weiss ich kann bzw. muss mich zwangsversichern. ich wollte nur mal wissen, ob man der versicherungspflicht engehen kann.
du kannst der versicherungspflicht genauso wenig entgehen wie in deutschland.

almanyada kabullenip pusanlar türkiyede ayni sistem karsilasinca bas kaldiriyorlar.
  #16  
Alt 23.03.2013, 12:33
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Kanser tedavisinde kullanýlan ve eylül ayýndan bu yana piyasada bulunamayan, 'dacarbazin' etken maddeli ilaç, Türkiye Ýlaç ve Týbbi Cihaz Kurumu'nun yürüttüðü görüþmeler sonucu haftaya Türkiye'ye olacak.


DURMAK YOK YOLA DEVAM
RAWESTAN NINE REC BERDEWAM
  #17  
Alt 23.03.2013, 19:52
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Billy73 Billy73 ist offline
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Zitat:
Zitat von Herrlichkeit Beitrag anzeigen
du kannst der versicherungspflicht genauso wenig entgehen wie in deutschland.

almanyada kabullenip pusanlar türkiyede ayni sistem karsilasinca bas kaldiriyorlar.
http://adana.usconsulate.gov/w_022912.html

February 29, 2012

On Friday, February 24 U.S. Embassy representatives met with Turkish Social Security (SGK - Sosyal Guvenlik Kurumu) officials to seek clarification about how the new General Health Insurance (GHI) law affects U.S. citizens living in Turkey.

In the meeting SGK officials stated the following:

1) Enrollment in the GHI system is not mandatory for foreigners, including U.S. citizens, who live in Turkey. If a U.S. citizen residing in Turkey for any length of time does not wish to enroll in GHI that individual does not need to do anything.

2) Even if a U.S. citizen meets the conditions required by law that make them eligible to apply to the GHI system, it is still not mandatory for that U.S. citizen to register with SGK or apply for GHI.

3) The SGK will not automatically register or enroll any foreigners in GHI. The only way for a foreigner to be enrolled in GHI is to voluntarily apply at an SGK office.
  #18  
Alt 25.03.2013, 02:12
Akademix
 
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Zitat:
Zitat von Herrlichkeit Beitrag anzeigen
diesen 'versicherungszwang' gibt es auch in deutschland und in den anderen euro staaten.

es gibt immer ein paar ungebildete menschen die sich nicht krankenversichern und im krankheitsfall die kosten nicht tragen können, daher schreibt der staat einem vor sich zu versichern. es ist nur zum schutz der ungebildeten.
und was ist das für ein "schutz"?
der 5 euro paracetamol für 40 unterschiedliche krankheiten schutz wo der 1 min arztbehandlung angebliche paar hundert eure kosten muss, und deine stunde wartezeit im wartezimmer sebstverständlich ist.

immerhin ist man ja ein gesundheits-lama für die schulmedizin-diktatur.
  #19  
Alt 25.03.2013, 11:12
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Billy73 Billy73 ist offline
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jetzt ist mir alles klar: nichts genaues weiss man nicht.


"Um die Verwirrung komplett zu machen, kam im Nachbarforum heute diese Ansage:

Türkei: Krankenversicherungspflicht für Ausländer

Anfang 2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Danach sollten auch Ausländer verpflichtet zu sein, der türkischen Sozialversicherung (SGK) beizutreten, wenn sie sich nicht nur vorübergehend in der Türkei aufhalten.

Das türkische Aussenministerium und die SGK haben in Ankara auf einer Informationsveranstaltung nun klargestellt: Die Versicherung ist für Ausländer nicht zwingend ist, sondern freiwillig. Wer sich für die Versicherung entscheidet, muss dies jedoch bis zum 29. Februar 2012 tun. Die SGK hat auf der Informationsveranstaltung eine Klarstellung auf ihrer Internetseite www.sgk.gov.tr angekündigt.

Wer sich also nicht bei der SGK registrieren lässt und keine Versicherungsleistungen der SGK in Anspruch nimmt, hat somit nichts
zu befürchten, insbesondere kein Bußgeld. (22.02.2012)"
  #20  
Alt 25.03.2013, 12:08
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Billy73 Billy73 ist offline
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und hier noch unsere geliebte deusche botschaft

http://www.ankara.diplo.de/Vertretun...sicherung.html

„Am 01.01.2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Nach dem Wortlaut des Gesetzes scheinen auch Ausländer verpflichtet zu sein, der türkischen Sozialversicherung (SGK) beizutreten, wenn sie sich nicht nur vorübergehend in der Türkei aufhalten.


Demgegenüber erklärten das türkische Außenministerium und die SGK auf einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die ausländischen Botschaften in Ankara, dass die Versicherung für Ausländer nicht zwingend sei, sondern freiwillig. Wer sich für die Versicherung entscheide, müsse dies jedoch bis zum 29. Februar tun, da ansonsten ein Bußgeld anfallen könne.


Die SGK hat dazu eine Klarstellung auf ihrer Internetseite
www.sgk.gov.tr
angekündigt. Botschaft und Generalkonsulate werden unabhängig davon gegenüber den türkischen Behörden weiterhin auf Klarstellung drängen.“


Stand 17.02.2012
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