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SSS Takvim Bugünkü Mesajlar

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Konu Seçenekleri Bu Konuda Ara
  #1  
Eski 05.10.2013, 15:25
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benekalice benekalice ist offline
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Üyelik Tarihi: 06.05.2008
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Tanýmlý Wie ist das zu interpretieren?

"Eheschließung im Islam

Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig. Im Islam ist es nur dem wali mudschbir erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten.[4]

Außerdem wird ein Ehevertrag abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben.[5] Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach der hanafitischer, malikitischer[6] schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen, wobei sich seine Entscheidungen allerdings strikt an den Belangen der Frau zu orientieren haben. Nach hanafitischer Lehre, nach der alle Blutsverwandten das Recht haben, eine minderjährige Braut in die erste Ehe zu zwingen, kann die Braut bei Erreichung der Volljährigkeit die Auflösung der Ehe durch einen Qadi verlangen, wenn der Heiratsvormund nicht der Vater oder der Großvater väterlicherseits war.[7]

Eine umstrittene Frage ist, wie viel der Mann von seiner Verlobten vor der Eheschließung sehen darf. Das Spektrum der verschiedenen Auffassungen reicht vom Verbot jeglichen Kontakts mit der Frau bis hin zu großer Freizügigkeit. Der zeitgenössische Gelehrte Yusuf al-Qaradawi empfiehlt einen Mittelweg: der Mann dürfe die Frau in der Kleidung sehen, in der sie gewöhnlich auch vor ihrem Vater und Bruder erscheine.[8]"

wikipedia

Konu benekalice tarafýndan (05.10.2013 Saat 15:42 ) de deðiþtirilmiþtir..
  #2  
Eski 05.10.2013, 22:27
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Tanýmlý

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"Eheschließung im Islam

Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig. Im Islam ist es nur dem wali mudschbir erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten.[4]

Außerdem wird ein Ehevertrag abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben.[5] Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach der hanafitischer, malikitischer[6] schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen, wobei sich seine Entscheidungen allerdings strikt an den Belangen der Frau zu orientieren haben. Nach hanafitischer Lehre, nach der alle Blutsverwandten das Recht haben, eine minderjährige Braut in die erste Ehe zu zwingen, kann die Braut bei Erreichung der Volljährigkeit die Auflösung der Ehe durch einen Qadi verlangen, wenn der Heiratsvormund nicht der Vater oder der Großvater väterlicherseits war.[7]

Eine umstrittene Frage ist, wie viel der Mann von seiner Verlobten vor der Eheschließung sehen darf. Das Spektrum der verschiedenen Auffassungen reicht vom Verbot jeglichen Kontakts mit der Frau bis hin zu großer Freizügigkeit. Der zeitgenössische Gelehrte Yusuf al-Qaradawi empfiehlt einen Mittelweg: der Mann dürfe die Frau in der Kleidung sehen, in der sie gewöhnlich auch vor ihrem Vater und Bruder erscheine.[8]"

wikipedia
Boa du laberst nur scheiße!
Es gibt auch weibliche zeugen. Und du wirst dreimal gefragt ob du diesen Mann heiraten willst. Sagst du einmal nein, ist die sache gegessen. Da du dass nicht weisst, bist du so religiös wie ein Zug Fliegen kann.

Also hör auf hier gegen den Islam zu hetzen du verwirrtes altes Wrack!
  #3  
Eski 05.10.2013, 22:40
xAurumx
 
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Tanýmlý

Nur wenn du irgendwie gedroht wirst von der familie, da darfst du eh nicht nein sagen. In Afghanistan ist es erlaubt, dass 70 jährige einen 9 jährigen heiraten, als grund dafür haben sie die Quellen im Koran genannt, wo mohammed das auch angeblich so getan hat. Also ist es für sie erlaubt.

Konu xAurumx tarafýndan (05.10.2013 Saat 22:44 ) de deðiþtirilmiþtir..
  #4  
Eski 06.10.2013, 01:11
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Reden Aurum

warum kann Aurum kein BSE bekommen?












BSE ist eine Hirnkrankheit
  #5  
Eski 06.10.2013, 10:46
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Tanýmlý Pädophilie ist nach Scharia legitim

"Ehehindernisse

Die Heirat naher Verwandter (etwa zwischen Eltern oder Großeltern und Kindern sowie zwischen Geschwistern) ist verboten (haram). Es gibt ein Heiratsverbot bei Milchverwandtschaft.

Nach fast einhelliger Auffassung der Rechtsgelehrten ist es einem Muslim gestattet, eine Jüdin oder eine Christin zu ehelichen. Kein Konsens unter Rechtsgelehrten besteht, ob eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten darf. Im Jahr 2000 schrieb der ehemalige Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Istanbul, Yaþar Nuri Öztürk, schreibt in seinem Bestseller "Der Verfälschte Islam" hierzu:

„Es gibt kein prinzipielles Verbot, dass muslimischen Frauen Männer dieser Religionen nicht ehelichen dürften - dies bleibt der Zeit und den sonstigen Umständen überlassen.”[3]

[(Aber man weiß, dass Yasar Nuri Öztürk als ein Scharlatan verteufelt wird, von Radikal-islamischen Leuten, die überhaupt nicht wollen, dass Frauen gleichgestellt sind, am besten geköpft wird.)]

So sei die Argumentation gegen die Eheschließung von Muslimas mit Nichtmuslimen fadenscheinig, weil sich Sure 60:10 offensichtlich auf weibliche Flüchtlinge bezieht und 2:220 höchstens aussagt, dass man Waisen muslimisch erziehen oder behandeln soll.

Was Sure 5:5 angeht, handelt es sich offenbar um Anweisungen an männliche Muslime. Wie sich weibliche Muslime verhalten sollen, bleibt hier offen; da sehr viele Anweisungen im Koran nur die Männer direkt adressieren, gehen viele davon aus, dass diese Regeln auch für Frauen gelten können oder sollen. Jedenfalls ist aus einem Gebot keinesfalls ein Verbot für das andere Geschlecht abzuleiten.

Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat). Heutiges Recht in den meisten muslimischen Ländern setzt ein Mindestalter fest."

Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

Wichtige Informationen sind auch im folgenden Link:

http://www.islaminstitut.de/frauen-u...slam.26.0.html

Alıntı:
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Nur wenn du irgendwie gedroht wirst von der familie, da darfst du eh nicht nein sagen. In Afghanistan ist es erlaubt, dass 70 jährige einen 9 jährigen heiraten, als grund dafür haben sie die Quellen im Koran genannt, wo mohammed das auch angeblich so getan hat. Also ist es für sie erlaubt.

Konu benekalice tarafýndan (06.10.2013 Saat 10:55 ) de deðiþtirilmiþtir..
  #6  
Eski 06.10.2013, 13:12
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Reden Bene = Hirnamputiert

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"Ehehindernisse

Die Heirat naher Verwandter (etwa zwischen Eltern oder Großeltern und Kindern sowie zwischen Geschwistern) ist verboten (haram). Es gibt ein Heiratsverbot bei Milchverwandtschaft.

Nach fast einhelliger Auffassung der Rechtsgelehrten ist es einem Muslim gestattet, eine Jüdin oder eine Christin zu ehelichen. Kein Konsens unter Rechtsgelehrten besteht, ob eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten darf. Im Jahr 2000 schrieb der ehemalige Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Istanbul, Yaþar Nuri Öztürk, schreibt in seinem Bestseller "Der Verfälschte Islam" hierzu:

„Es gibt kein prinzipielles Verbot, dass muslimischen Frauen Männer dieser Religionen nicht ehelichen dürften - dies bleibt der Zeit und den sonstigen Umständen überlassen.”[3]

[(Aber man weiß, dass Yasar Nuri Öztürk als ein Scharlatan verteufelt wird, von Radikal-islamischen Leuten, die überhaupt nicht wollen, dass Frauen gleichgestellt sind, am besten geköpft wird.)]

So sei die Argumentation gegen die Eheschließung von Muslimas mit Nichtmuslimen fadenscheinig, weil sich Sure 60:10 offensichtlich auf weibliche Flüchtlinge bezieht und 2:220 höchstens aussagt, dass man Waisen muslimisch erziehen oder behandeln soll.

Was Sure 5:5 angeht, handelt es sich offenbar um Anweisungen an männliche Muslime. Wie sich weibliche Muslime verhalten sollen, bleibt hier offen; da sehr viele Anweisungen im Koran nur die Männer direkt adressieren, gehen viele davon aus, dass diese Regeln auch für Frauen gelten können oder sollen. Jedenfalls ist aus einem Gebot keinesfalls ein Verbot für das andere Geschlecht abzuleiten.

Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat). Heutiges Recht in den meisten muslimischen Ländern setzt ein Mindestalter fest."

Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

Wichtige Informationen sind auch im folgenden Link:

http://www.islaminstitut.de/frauen-u...slam.26.0.html
https://www.youtube.com/watch?v=f5i9_BOrSCk
  #7  
Eski 06.10.2013, 21:26
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Tanýmlý

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Nur wenn du irgendwie gedroht wirst von der familie, da darfst du eh nicht nein sagen. In Afghanistan ist es erlaubt, dass 70 jährige einen 9 jährigen heiraten, als grund dafür haben sie die Quellen im Koran genannt, wo mohammed das auch angeblich so getan hat. Also ist es für sie erlaubt.
Ich komme mir langsam ein wenig blöd vor es hier zum dritten mal zu wiederholen.

Dass ist ein Hadith von einem Irren der 90 Jahre alt war und mit seinem Esel im Irak gesprochen hat.

Sowas ist von einem irren publick gemacht worden.

Ich frage dich jetzt mal, ich habe dass hier schon was weiß ich wie oft erklärt, und du bringst dass jetzt schon wieder.

Hast du es nicht gelesen, hast du es nicht verstanden, oder willst du es nicht verstehen was ich schreibe?
  #8  
Eski 06.10.2013, 21:30
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Tanýmlý

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"Ehehindernisse

Die Heirat naher Verwandter (etwa zwischen Eltern oder Großeltern und Kindern sowie zwischen Geschwistern) ist verboten (haram). Es gibt ein Heiratsverbot bei Milchverwandtschaft.

Nach fast einhelliger Auffassung der Rechtsgelehrten ist es einem Muslim gestattet, eine Jüdin oder eine Christin zu ehelichen. Kein Konsens unter Rechtsgelehrten besteht, ob eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten darf. Im Jahr 2000 schrieb der ehemalige Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Istanbul, Yaþar Nuri Öztürk, schreibt in seinem Bestseller "Der Verfälschte Islam" hierzu:

„Es gibt kein prinzipielles Verbot, dass muslimischen Frauen Männer dieser Religionen nicht ehelichen dürften - dies bleibt der Zeit und den sonstigen Umständen überlassen.”[3]

[(Aber man weiß, dass Yasar Nuri Öztürk als ein Scharlatan verteufelt wird, von Radikal-islamischen Leuten, die überhaupt nicht wollen, dass Frauen gleichgestellt sind, am besten geköpft wird.)]

So sei die Argumentation gegen die Eheschließung von Muslimas mit Nichtmuslimen fadenscheinig, weil sich Sure 60:10 offensichtlich auf weibliche Flüchtlinge bezieht und 2:220 höchstens aussagt, dass man Waisen muslimisch erziehen oder behandeln soll.

Was Sure 5:5 angeht, handelt es sich offenbar um Anweisungen an männliche Muslime. Wie sich weibliche Muslime verhalten sollen, bleibt hier offen; da sehr viele Anweisungen im Koran nur die Männer direkt adressieren, gehen viele davon aus, dass diese Regeln auch für Frauen gelten können oder sollen. Jedenfalls ist aus einem Gebot keinesfalls ein Verbot für das andere Geschlecht abzuleiten.

Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat). Heutiges Recht in den meisten muslimischen Ländern setzt ein Mindestalter fest."

Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

Wichtige Informationen sind auch im folgenden Link:

http://www.islaminstitut.de/frauen-u...slam.26.0.html
Boa du labberst echt nur mist!
Und deine Wikipedia links kannst du dir auch sonst wo hinstecken, ich kann auch eine Text da schreiben, dass Atatürk und Jack the Ripper ein und die selbe Person sind.

Und sowas gibt die als Seriöse Quelle an!
  #9  
Eski 06.10.2013, 22:14
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Tanýmlý

Diese ganzen religionen sind sowas von verkappt. Man sollte alles abschaffen.
  #10  
Eski 07.10.2013, 00:11
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Reden Endstation , Dummheuit = Aurum

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Diese ganzen religionen sind sowas von verkappt. Man sollte alles abschaffen.
Suizidgedanken ist die nächste Stufe / Station
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