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  #1  
Eski 22.10.2014, 23:32
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Tanımlı tuerkischstaemmiger Verfassungsrichter - Gratulation

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Erster türkischstämmiger Berliner im höchsten Richteramt


Deutsch Türkische Nachrichten | 18.10.14, 09:32
Der Deutschtürke Ahmet Alagün hat am Freitag für eine echte Premiere in der Hauptstadt gesorgt. Sechs neue Verfassungsrichter wurden an diesem Tag in Berlin ins Amt eingeführt. Unter den Würdenträgern ist der Jurist der erste Türkischstämmige.



...
Alagün stammt aus der unterfränkischen Universitätsstadt Würzburg. Dort kam er 1958 zur Welt und wuchs anschließend in Aachen auf. 1980 zog es ihn zum studieren nach Berlin. Sein Vater ist Türke und stammt aus Ankara. Er studierte in der Bundesrepublik Medizin und wurde Arzt. Die Mutter Alagüns ist Deutsche. Das Ehepaar zieht drei Söhne groß. Die Betonung seiner türkischen Wurzeln muten dem religionslosen Juristen offenbar seltsam an. „Ich habe mich mit dem Stichwort Migrationshintergrund nie in Zusammenhang gebracht“, so Alagün zur Zeitung.


...
Auf die Frage, ob er sich selbst als Türke oder Deutscher fühle, antwortete er anlässlich seiner Einberufung in den Berliner Richterwahlausschuss: „Ich bin irgendwie zwischen den Welten.“ Er verstehe beide Seiten und spreche natürlich auch Türkisch.



Tebrik ederim! Gratulation!


  #2  
Eski 23.10.2014, 00:09
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Tebrik ederim! Gratulation!




Tebrik ederim, Congratulations, Ahmet Alagün !!!

@)-}-}---



  #3  
Eski 23.10.2014, 01:42
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Ne kadar türk tarafi varmis ismi haric görecegiz.
  #4  
Eski 23.10.2014, 09:20
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Ne kadar türk tarafi varmis ismi haric görecegiz.
Ich weiß nicht was du erwartest, aber ich erwarte nur eine gute Arbeit von ihm.
Nebenbei ist er ein gutes aktuelles Beispiel, wo man als türkischstämmiger noch landen kann.

Und in Jura ist es etwas besonderes; Deutsche "alte Köpfe" überlassen ungern den "Ausländern" eine steuernde Position im Lande!
  #5  
Eski 23.10.2014, 10:03
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???

Söylemek istediginin anlamini daha iyi aciklayabilirmisin, rica etsem,...
tesekkürler

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Ne kadar türk tarafi varmis ismi haric görecegiz.

Konu benekalice tarafından (23.10.2014 Saat 11:11 ) de değiştirilmiştir..
  #6  
Eski 23.10.2014, 11:36
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Ich weiß nicht was du erwartest, aber ich erwarte nur eine gute Arbeit von ihm.
Nebenbei ist er ein gutes aktuelles Beispiel, wo man als türkischstämmiger noch landen kann.

Und in Jura ist es etwas besonderes; Deutsche "alte Köpfe" überlassen ungern den "Ausländern" eine steuernde Position im Lande!

Stimmt genau !!!


So nach dem Motto: Gleich und Gleich gesellt sich gern,

ist es leider sehr schwer in solch eine Gruppe aufgenommen zu werden, insbesondere

bei Juristen !!!

Der Erfolg von Alagün ist ein Zeichen, endlich kommen Türkischstämmige auch

dahin, wo man mitreden kann !!!


Stimme dir zu 100% zu Timeraiser.......


  #7  
Eski 23.10.2014, 20:24
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???

Söylemek istediginin anlamini daha iyi aciklayabilirmisin, rica etsem,...
tesekkürler

Er hat zwar einen türkischen Namen aber mich würde interessieren, ob er auch mit der türkischen Sprache, Kultur anvertraut ist.er ist ein bekennender Ateist, (laut Medienberichten ) und da seine Mutter auch deutsche ist, könnte er möglicherweise auch kein türkisch ( aber vielleicht auch sehr gut) das werden wir mit der Zeit erfahren. Ahmet aus Anatolien werden sie wohl nicht so schnell so ein Amt überlassen
  #8  
Eski 23.10.2014, 21:24
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Was ist an dem Atheismus so schlecht, dass man den so verteufeln sollte?

Hier in der westlichen Demokratie DÜRFEN auch Türken als sich bekennender Atheist wohl fühlen. Das ZÄHLT.

In der Türkei wäre das anders, ganz zu schweigen von den übrigen muslimischen Ländern, da wäre es nur nicht unangenehm, sie würden gerade dem Tod ins Auge sehen. Denn, den Ungläubigen, die keiner Religion angehören, droht die Tötung durch Scharia.

Schon vor 20 Jahren haben wir in der Türkei sehen können, wie Moslems 37 Menschen verbrannt haben.

Eine Meute Imam-Hatip'ler gingen nach dem Freitagsgebet zu dem Hotel in Sivas 2.7.1993, wo der zur Lesung anwesender Schriftsteller Aziz Nesin sich zum Atheismus bekannt hatte, und haben 37 Menschen, die Mevlana als Lebens-Wegweiser nahmen, samt ihren Familien unter ALLAH'u Ekber-Rufen verbrannt.

Das sollte uns Angst machen, wie sie damals in Sivas/Türkei (wie ISID heute in Syrien, im Irak Menschen abschlachtet), die Menschen dort abgefackelt haben.

Ich habe noch nie gehört, dass Atheisten in Gruppen sich in terroristischen Aktionen ausgetobt haben, indem sie Gläubige abgeschlachtet oder Gläubige abgefackelt haben, auch keine muslimischen Gläubigen.

Zum Thema zurück:
Erfreulich ist, dass dieser Richter trotz seiner türkischen Wurzeln dieses Amt bekleiden darf. So erleben wir die tolerante deutsche Gesellschaft. So soll es auch bleiben.

Wir wollen keinen, der vorhat, hier die demokratische Grundordnung zu ändern.

Es ist auch nicht wichtig, dass er Türkisch können muss. Alle hier lebenden Türken können mittlerweile Deutsch, sollten zumindest. Also muss er für keinen Türken was übersetzen, wenn er im Amt ist.



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Er hat zwar einen türkischen Namen aber mich würde interessieren, ob er auch mit der türkischen Sprache, Kultur anvertraut ist.er ist ein bekennender Ateist, (laut Medienberichten ) und da seine Mutter auch deutsche ist, könnte er möglicherweise auch kein türkisch ( aber vielleicht auch sehr gut) das werden wir mit der Zeit erfahren. Ahmet aus Anatolien werden sie wohl nicht so schnell so ein Amt überlassen

Konu benekalice tarafından (23.10.2014 Saat 23:07 ) de değiştirilmiştir..
  #9  
Eski 23.10.2014, 22:46
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Niemand muss "türkisch" können um sich für Türkische Mitbürger einzusetzen !!!

Außerdem ist es die Plicht eines Richters neutral zu urteilen.
Abgesehen davon ist jede der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts mit acht
Richtern besetzt und jede Kammer mit drei Richtern besetzt, d.h. hier entscheidet kein
einzelner Richter !!! .....
Die Beschwerdekammer gemäß § 97c Abs. 1 BVerfGG ist mit je zwei Richtern besetzt.

In den meisten Verfahren obsiegt ein Antragsteller oder Beschwerdeführer, wenn mindestens fünf Richter seine Rechtsauffassung teilen. In einigen besonderen Verfahren, das heißt solchen, die besonders eingriffsintensiv sind, bedarf es indes einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit; also der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats (d. h. sechs von acht Richtern).

Egal also wo Alagün als Richter eingesetzt wird, er entscheidet nicht alleine, aber er kann der eine Richter sein, der genau eine bestimmte Entscheidung/Urteil zum Erlass bringt !!!



Konu Beyazguel60 tarafından (23.10.2014 Saat 22:48 ) de değiştirilmiştir..
  #10  
Eski 23.10.2014, 23:11
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Tanımlı

Recht hast Du! Ein Richter muss nur neutral sein.

Wenn er sich unter anderem an die demokratischen, liberalen Gesetze hält und die Menschenwürde achtet, dann ist das auch seine Aufgabe, die er gut macht. Er ist NIHCT im Namen der Türken für irgendetwas da, um für deren Vorteil im Gericht irgendwas zu entscheiden.

Er ist kein Minister/Politiker.


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Niemand muss "türkisch" können um sich für Türkische Mitbürger einzusetzen !!!

Außerdem ist es die Plicht eines Richters neutral zu urteilen.
Abgesehen davon ist jede der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts mit acht
Richtern besetzt und jede Kammer mit drei Richtern besetzt, d.h. hier entscheidet kein
einzelner Richter !!! .....
Die Beschwerdekammer gemäß § 97c Abs. 1 BVerfGG ist mit je zwei Richtern besetzt.

In den meisten Verfahren obsiegt ein Antragsteller oder Beschwerdeführer, wenn mindestens fünf Richter seine Rechtsauffassung teilen. In einigen besonderen Verfahren, das heißt solchen, die besonders eingriffsintensiv sind, bedarf es indes einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit; also der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats (d. h. sechs von acht Richtern).

Egal also wo Alagün als Richter eingesetzt wird, er entscheidet nicht alleine, aber er kann der eine Richter sein, der genau eine bestimmte Entscheidung/Urteil zum Erlass bringt !!!


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