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Sprachkenntnisse sind das A und O für ein Leben in Deutschland.
Deutschkurse
Ausländer in Deutschland hatten seit 2005 die Möglichkeit, in sogenannten Integrationskursen die deutsche Sprache zu erlernen. Angeboten werden die Deutschkurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ausländerbehörden können Migranten sogar dazu verpflichten, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Doch die Regierung hat mit einem Schreiben vom 1. April 2014 die Förderung der Sprachkurse vorübergehend gestoppt. Der Grund: Dem Staat fehlt das Geld. Neue Kurse seien erst für 2015 geplant. Der Entscheid stößt auf Kritik, denn die Kurse waren erfolgreich und sollten im Rahmen des Koalitionsvertrags sogar ausgebaut werden.
Integrationskurse setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem Sprachkurs und dem Orientierungskurs. Im Deutschkurs lernen Teilnehmer in 600 Stunden Deutschkenntnisse. Danach erfolgt die Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer. Im Orientierungskurs werden Kursteilnehmern in 60 zusätzlichen Stunden geschichtliche, gesellschaftliche und kulturelle Kenntnisse über Deutschland vermittelt. Die Teilnahme ist durch das Aufenthaltsgesetz in den §§ 44 und 44a geregelt. Das Gesetz bestimmt, wer am Integrationskurs teilnehmen darf und wer dazu verpflichtet werden kann. Für die Kosten sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regelungen vor. In besonderen Fällen ist eine Kostenbefreiung möglich. An den Kursen teilnehmen können Migranten mit geringen Sprachkenntnissen, die auf Arbeitssuche sind, Spätaussiedler, in Deutschland geborene Personen, ausländische Familien und Passdeutsche. Voraussetzung sind ein gesicherter Aufenthaltsstatus sowie eine Arbeitssuchendmeldung. Im Sprachunterricht lernen Teilnehmer das nötige Wissen, um mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten kommunizieren zu können. Auch das Verfassen von E-Mails und Briefen gehören zum Unterrichtsprogramm. Ansprechpartner für Integrations- und Deutschkurse finden sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt und in der Ausländerbehörde. |
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