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Ýntegration - Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer(Türken... )
Ých bin der Meinung,dass die Nicht-EU-Ausländer,die seit 5 Jahren in Deutschland sind,an Kommunalwahlen wie die anderen EU Staatsbürger von 27 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen.Sie sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanung etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen.Ých denke,Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration.Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter.Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert sondern ihr muss endlich entsprochen werden.Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen politischen kulturellen sozialen Lebens geworden.Ých denke ,Wenn die EU-Bürger nach der Einreise 3 Monaten an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen,sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft.Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Ausländer auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten Schweden, Dänemark,den Niederlanden, Irland, Frankreich und der Schweiz ,Belgien.Ých glaube, Wer seit Jahren ( z.B 5 Jahre ) hier lebt und Steuer zahlt,soll bei Kommunalwahlen mitbestimmen dürfen.
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