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  #1  
Alt 10.11.2009, 12:10
Benutzerbild von melek85
melek85 melek85 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 18
Standard Türkei: Ehefrauen müssen jungfräulich sein

Das oberste Berufungsgericht in der Türkei hat ein Urteil gefällt, wonach die Jungfräulichkeit einer Frau eine Voraussetzung für eine Ehe ist. Das berichtet die Zeitung "Vatan".

Bei dem Fall wollte sich ein Türke scheiden lassen, weil seine Gattin bei der Hochzeit angeblich nicht mehr unberührt war - und bekam recht. Dabei hatte die betroffene Frau mit einem medizinisches Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl zu diesem Zeitpunkt noch Jungfrau war. Das Verfahren wird jetzt nocheinmal von einem untergeordneten Gericht verhandelt, das den Scheidungsgrund nicht anerkannt hatte.
Quelle: bz-berlin.de

Oh wie Peinlich!!!
  #2  
Alt 10.11.2009, 12:21
Incognita
 
Beiträge: n/a
Standard

hast du noch mehr Quellen, die die Richtigkeit bestätigen?
falls das richtig sein sollte, was die BZ berichtet, müsste es sich um einen Einzellfall handeln.
  #3  
Alt 10.11.2009, 14:03
xWILDKATZEx
 
Beiträge: n/a
Standard Was?

Der Richter ist wohl ein Relikt, dass uns aus den vergangen Jahrhunderten geblieben ist!
  #4  
Alt 10.11.2009, 14:08
unixxx
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Incognita Beitrag anzeigen
hast du noch mehr Quellen, die die Richtigkeit bestätigen?
falls das richtig sein sollte, was die BZ berichtet, müsste es sich um einen Einzellfall handeln.
http://www.pi-news.net/2009/11/tuerk...fraeulichkeit/
  #5  
Alt 10.11.2009, 14:31
Tilki1977
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von melek85 Beitrag anzeigen
Das oberste Berufungsgericht in der Türkei hat ein Urteil gefällt, wonach die Jungfräulichkeit einer Frau eine Voraussetzung für eine Ehe ist. Das berichtet die Zeitung "Vatan".

Bei dem Fall wollte sich ein Türke scheiden lassen, weil seine Gattin bei der Hochzeit angeblich nicht mehr unberührt war - und bekam recht. Dabei hatte die betroffene Frau mit einem medizinisches Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl zu diesem Zeitpunkt noch Jungfrau war. Das Verfahren wird jetzt nocheinmal von einem untergeordneten Gericht verhandelt, das den Scheidungsgrund nicht anerkannt hatte.
Quelle: bz-berlin.de

Oh wie Peinlich!!!
War es nicht so, das dass Gericht dem Mann nicht aus dem Grund rechtgegeben hat, weil die Frau keine jungfrau mehr war, sondern weil sie es behauptet hat, und das vorspiegelung falscher Tatsachen ist.
  #6  
Alt 10.11.2009, 14:52
Incognita
 
Beiträge: n/a
Standard evtl. Gerichtsentscheidung?,Gesetzliche Grundlage?

nein unix, so meine ich nicht.
ich meine, ob es eine Gerichtsentscheidung aus türkischer Seite vorliegt, wo es gesetzlich geregelt ist bzw. konkret drin steht, dass die Jungfräulichkeit Voraussetzung für die Ehe ist.
Das vermisse ich hier. Sonst führt es zu misverständnissen.Sowie auf der Seite, die du unten angegeben hast, wo zum Schluss steht:
"Als nächstes dürfte die Dame dann wohl zur Steinigung frei gegeben werden…"

Wir wissen doch ganz genau, dass das nicht der Fall ist, oder?
  #7  
Alt 10.11.2009, 14:59
getuerkt
 
Beiträge: n/a
Standard ...

ein beleg dafür, dass die faschistoide justiz gegen die ihr uinliebsame akp regierung agitiert.
  #8  
Alt 10.11.2009, 15:02
getuerkt
 
Beiträge: n/a
Standard

bei pi handelt es sich um eine rechtskonservative, homophobe und xenophobe community.
  #9  
Alt 10.11.2009, 15:14
unixxx
 
Beiträge: n/a
Standard

Das ist glaube ich jeden klar.

Incognita, sowas kannst du auch selber rausgoogleln, wenn du interesse hast. PI war auf Anhieb das erste Link was ich gefunden habe.
  #10  
Alt 10.11.2009, 15:18
getuerkt
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von unixxx Beitrag anzeigen
Das ist glaube ich jeden klar.

Incognita, sowas kannst du auch selber rausgoogleln, wenn du interesse hast. PI war auf Anhieb das erste Link was ich gefunden habe.
das bezweifle ich.
um so unverständlicher dass du es dennoch als quelle aufführst. generation wikipedia halt!
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