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  #191  
Alt 10.11.2006, 23:34
verda
 
Beiträge: n/a
Standard scheidung

du als tr staatsbürger musst nach der scheidung das rechtskräftige urteil mit apostille übersetzen lassen und beim konsulat abteilung "noterlik" oder direkt in der türkei einem anwalt eine vollmacht erteilen. das kann nicht ohne einverständnis deiner ex gehen,d.h. zur anerkennung des dt. scheidungsurteils müssen beide parteien in der türkei einen vertretenden anwalt haben. die sache dauert nicht lange, falls im einvernehmen und kann sogar innerhalb von einem monat durchgezogen werden.

wenn du das deutsche scheidungsurteil nicht anerkennen lässt, wirst du immernoch trotz scheidung hier als verheiratet gelten anstatt bekar (später im nüfus)und bei einer erneuten heirat nicht heiraten können,da im nüfus kayit örnegi und evlenme ehliyet belgesi immer noch verheiratet steht.
  #192  
Alt 28.11.2006, 16:02
airdem
 
Beiträge: n/a
Standard Biraz gec oldu ama....

Erst einmal kann dein Mann mit deinem Auto nicht ohne deine vom Notar bestätigte Erlaubnis (Übertragung der Rechte über das Fahrzeug) vom Konsulat in die Türkei fahren.

Weiterhin ist die Dauer des Aufenthaltes mit so einem Wagen soweit ich weiß auf drei Monate beschränkt.

Es kann andere Regelungen geben, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast. Bsp. dürfen sich nicht türkische Staatsangehörige, die in der Türkei arbeiten ihr eigenes Fahrzeug mit in die Türkei nehmen und haben auch das Recht, es dort zu verkaufen. Aber da du nicht dort bist und auch nicht dort arbeitest, tritt das schonmal nicht ein.
  #193  
Alt 11.01.2007, 17:04
globalzession
 
Beiträge: n/a
Standard mahngebühren

Ist es zulässig, für eine Forderung doppelte Mahngebühren, innerhalb kürzester Zeit, zu berechnen???


danke
  #194  
Alt 11.01.2007, 19:16
airdem
 
Beiträge: n/a
Standard Von wem? Für was? o.T.

ohne Text
  #195  
Alt 13.01.2007, 11:03
globalzession
 
Beiträge: n/a
Standard o.T.

es handelt sich um das RheinEnergie Unternehmen, also unseren Stromanbieter.
  #196  
Alt 13.01.2007, 15:36
airdem
 
Beiträge: n/a
Standard Hmmm...

also, eine Mahnung dient rechtlich dazu, den Schuldner in Verzug zu setzen. Sobald er in Verzug ist, sind dann weitere rechtliche Schritte (wie Mahnverfahren) möglich.

Doch in den letzten Jahren werden von Unternehmen einfach nur weitere Mahngebühren zu den schon bestehenden addiert, bis es dann eine hohe Summe erreicht. Wieso diese Unternehmen nicht den Klageweg gehen, weiß man nicht genau

Bsp. Otto Versand, Premiere, usw.

Ich persönlich wäre schon mistrauisch, wenn man einfach Mahnungen über Mahnungen bekommt aber nie ein Schreiben mit letzter Aufforderung zur Zahlung, vor letztem Ausweg, Anwalt bzw. dann Gericht.

Oft bekommt man dann Schreiben vom privat. Inkasso-Dienst und dann von Anwälten wie Rainer Haas & Kollegen. In diesen Fällen würde ich eher nicht zahlen. Auch bei gerichtlichen Mahnverfahren nicht. Das sind Abschreckungsversuche.

Wie es in deinem Fall aussieht, kann ich leider nicht sagen, weil ich nichts darüber weiß.

Eine Rechnung von Yello Strom hatte ich mal nicht bezahlt. Es kam eine normale Mahnung. 3-4 Monate nichts mehr aber dann was vom richtigen Anwalt mit richtiger Unterschrift (nicht wie die autom. Schreiben von Haas&Kollegen). Das ist Ok. Aber so wie oben beschrieben kotzt 1. an, 2. stellt sich die Frage, ob es überhaupt durchsetzbar ist, weil die nicht gleich zur Sache kommen.
  #197  
Alt 14.01.2007, 15:30
globalzession
 
Beiträge: n/a
Standard hmmmmm:)

danke für deine Antwort ...

ich denke mich an einen Prof von mir erinnern zu können, der meinte, dass dies net rechtens sei... hmmm... hätt ich damals bessa hinjehört, dann wüsst ich jetzt mehr!!!



hmmmmmm hmmmmmmmmmmmmmmm
  #198  
Alt 15.01.2007, 12:22
Benutzerbild von wobik
wobik wobik ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 3
Standard Nein;)

Einfach hauptforderung,so berechtigt,bezahlen!
Die Mahngebühren müssen dann eingeklagt werden!
Was meistens eh unterbleibt..
*fg*
  #199  
Alt 17.01.2007, 08:29
globalzession
 
Beiträge: n/a
Standard o.T.

Du meinst also, dass auch die einmalige Mahngebühr unbeachtet bleiben kann?

könntest du mir auch bitte den grund deiner antwort nennen!
  #200  
Alt 17.01.2007, 09:26
Benutzerbild von wobik
wobik wobik ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 3
Standard Ist ständige Rechtsprechung

Die Gerichte überprüfen hier auf Antrag sehr genau,was legitim ist und was nicht!Regelmäßig wird jede Mahngebühr über 1,50 Eur. gecancelt.Zumal der Streitwert hier einfach zu niedrig ist,wird das Verfahren oft noch nicht einmal angenommen...
Das haben auch schon viele Inkassobüros erfahren müssen:
Entweder Inkasso oder Rechtsanwaltsgeb. Und die Inkassogebühren dürfen nicht höher sein als Brago und dazu auch legitim.Grundsatz der sparsamen Prozessführung etc.
Aber das kannst Du,falls von Interesse auch ganz einfach über metager.de erfahren,das klappert alle Suchmaschinen ab und Du bekommst dort mehr Material,als Du brauchst.
*FG*
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