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#381
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![]() harem mehr hat, kommt er auf solche ideen ?!?!?
So was blödes pah Friedlich lösunge! pah! Is nur was für Weicheier! Kloppen is" viel besser! |
#382
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![]() man sollte es lesen .... man erfährt ja viel auch wenn es zu lang ist dann können wir ja ein disskusion anfangen ; )
UuuhBarracuda |
#383
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![]() Sansimiza okunacak cok kültürlü akilli insanlar var Kürt- Türk farketmez
bosu bosuna vakit kaybi olur .... !!! Piyasada yeteri kadar ilginc kitap var ; ) Onlarda birsey kapmak daha akillica : ) UuhBarracuda |
#384
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![]() AMERIKA AMERIKA:
Zum ewigen Ruhm der 81-jährige Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend $ 4,5 Millionen Schadenersatz forderte und erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist: wird dieser Preis an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit der größten Chuzpe und genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten: 5. Platz (drei Nennungen): a.) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000$ Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden herumkriechenden Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefasst aber ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der Sohn der Klägerin war. b) Der 19jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt 74.000$ Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen versuchte. c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvanien versuchte das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage in Schloss gefallen war. Mr.Dickson musste 8 Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000$ Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahl-Versicherung des Hauseigentümers. 4. Platz Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500$ Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen. 3. Platz Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500$ zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte. 2. Platz Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12.000$ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und 3.50$ Eintritt zu sparen. And the WINNER IS: Platz 1 (einstimmig) Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award 2002 ist: Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes musste ihm nicht nur einen neuen Wohnwagen stellen, sondern auch § 1.750.000 Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnwagens einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung geändert. |
#385
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![]() ohne Text
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#386
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![]() Warte nur bis Saddam mal seine geistigen Ergüsse in Buchform über die Menschheit schüttet.
-"Mein pazifistisches Über-Ich" Philosophische Selbsterkenntnisse einen Anwärters auf den Friedensnobelpreis. -"Friede, Freude, Eierkuchen" Kochrezepte für den modernen Humanisten. |
#387
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![]() ... das mit dem Einbrecher in der Garage ist am besten hehehehehhehehe
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#388
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![]() Die Bundesländer wollen das Verhalten der Telekommunikationsnutzer künftig vollständig überwachen. Wie der Bundesrat am heutigen Freitag in seiner Plenarabstimmung beschlossen hat, sollen alle beim Telefonieren, beim Versand von SMS, beim E-Mailen oder beim Surfen anfallenden und verarbeiteten "Verkehrsdaten" sechs Monate lang von den Anbietern gespeichert werden. Zugang zu dem umfangreichen Material, mit dem sich beispielsweise angerufene Nummern und verwendete IP-Adressen verfolgen und konkrete Nutzerprofile erstellen lassen, will die Länderkammer Strafverfolgern, Geheimdiensten und Verfassungsschützern verschaffen und damit die präventive Gefahrenabwehr nach den Terroranschlägen des 11. September verbessern. In ersten Reaktionen auf das Votum sprachen Bürgerrechtler von einem weiteren "Paradigmenwechsel" hin zum Überwachungsstaat. Auch die Wirtschaft lehnt die Forderungen der Länderkammer geschlossen ab.
Eingebaut ist die neue Schnüffelklausel in die Stellungnahme des Bundesrats zur umstrittenen Novelle es Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Ländervertreter folgten dabei einer Vorlage des Rechtsausschusses. Nicht durchsetzen konnten sich die Innenpolitiker des Bundesrats, die sogar auf eine zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung gepocht hatten. Aber auch das Votum des Wirtschaftsausschusses, der sich gegen eine Festlegung von Speicherfristen ausgesprochen hatte, fand im Plenum keine Mehrheit. Dies scheiterte vor allem an Niedersachsen, da die mit in der Regierung befindliche FDP im Gegensatz zu anderen liberal geführten Koalitionsländern für den Vorschlag des Rechtsausschusses war. Die Abstimmung ging mitten im Sitzungsmarathon der Länderkammer und des Bundestags über die Reform des Sozialstaats anhand der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses der beiden Gremien über die Bühne. Sie stand daher nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit der Politiker, die sich eh schon über den verspäteten Start in die Weihnachtspause ärgerten. Über das Ausmaß der geforderten Datenmengen sind sich die Länder vermutlich nicht im Klaren. Bei dem zu speichernden Material handle es sich um "unvorstellbare" Informationsberge, erklärte Hannah Seiffert vom eco Forum gegenüber heise online. Die Mitglieder des Providerverbands seien gerade dabei, die bei einzelnen Unternehmen anfallenden "Giga- und Terabytes" genau zusammenzustellen. Für Seiffert ist bereits klar, dass die Mengen weder von der Wirtschaft noch vom Staat verarbeitbar sein werden. Das von den Ländern vorgebrachte Argument, dass Speicherplatz inzwischen doch billig sei, ziehe zudem nicht. Die Datenbanken müssten redundant ausgelegt, mit einer automatischen Löschroutine nach der vorgegebenen Frist versehen und gegen externe Zugriffe abgesichert werden. Damit würden vehemente Kosten verursacht, die Provider vermutlich in Bereichen wie Netzsicherheit einsparen müssten. Der eco hatte genauso wie der IT-Verband Bitkom die Länder ferner gewarnt, dass ihr Ansinnen gegen jegliche datenschutzrechtlichen Prinzipien der Datenvermeidung und -sparsamkeit verstoße und nur neue Angriffspunkte auch für Cybergangster biete. Dass die Vorratsdatenspeicherung letztlich verfassungswidrig ist, vermuten auch die Datenschützer von Bund und Ländern sowie Bürgerrechtsvereinigungen. "Die Schaffung von Datenfriedhöfen ohne konkreten Verdacht steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", erklärte der Sprecher der Humanistischen Union, Nils Leopold, gegenüber heise online. Wolle man tatsächlich jeden User pauschal beschatten, müsste man zunächst das Volkszählungsurteil und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung "für obsolet erklären". Denn die Verhältnismäßigkeit einer Strafverfolgungsmaßname würde bei einem solchen Vorhaben vollkommen außer Acht gelassen. Infrage komme höchstens ein zeitweises Einfrieren der Verkehrsdaten auf Zuruf der Staatsanwaltschaft bei konkreten Verdachtsmomenten. Die Bundesregierung wird nun zunächst auf die Stellungnahme des Bundesrats, die auch eine Stärkung der Wettbewerber der Deutschen Telekom sowie eine Ausdehnung von Abhörverpflichtungen auch auf Telekommunikationsanbieter für Hotels oder Firmennetze vorsieht, antworten. Danach wird sich der Bundestag Anfang nächsten Jahres mit der TKG-Reform und der Vorratsdatenspeicherung auseinander setzen müssen. (Stefan Krempl) / (jk/c′t) |
#389
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![]() raten!
Und MAILS per PGP verschlüsseln! Will mal sehen, wie die millionen von hart-verschlüsselten mails decodieren wollen!!! hehehhehehhehee |
#390
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![]() kann Verständnis und Freundschaft werden!
Das ist mit diesen von mir genannten durchaus möglich! Mit unseren Freunden aus EMMAS hat es ja schon angefangen! (Früher die größten Gegner eines TR-EU-Beitritts, heute eine der größten Befürworter!) Die Republik Türkei muß sich aus ihrer selbstgeschaffenen Isolation herauswinden. Der erste Schritt wäre meiner Ansicht nach, das Armenien-Aserbaidschan Dilemma aktiv anzugehen! Wie wärs, hättest du nicht auch schon ein paar konstruktive Ideen ? ;-) Al" |