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  #27071  
Alt 22.11.2005, 07:30
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Standard Fatwa zum Ansehen der eigenen Verlobten

Von Dr. Sabri Abdul Ra"uuf, Dozent der Islamwissenschaft an der al-Azhar Universität Ägypten



Kairo/Ägypten (Institut für Islamfragen, dh, 17.04.2005)

Frage: Darf ein Mann die Haare seiner Verlobte sehen?

Antwort (Zusammenfassung) :"Der Mann darf seine Verlobte so lange ansehen wie er will. Aber es kann ihm genügen, wenn er sie einmal (bis zur Eheschließung) sieht. Wenn er aber will, darf er sie auch zweimal oder dreimal ansehen ..., Hauptsache, er möchte dabei keine Zeit vergeuden, sondern sie wirklich heiraten (...) Er darf aber nur das von ihr sehen, was Allah im Koran erlaubt hat (...), er darf ihre Haare nicht sehen (...). Muslimische Gelehrte sind sich darüber einig, dass der Mann während der Verlobungszeit nur die Hände und das Gesicht seiner Verlobten unverschleiert sehen darf. Alles anderes ist ihm ein Tabu (arab. aura)."

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm
  #27072  
Alt 22.11.2005, 07:31
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Standard öffentliche Auspeitschung als Abschrecku

Von Scheich Tantawi, der höchsten sunnitischen Autorität Ägyptens, gegen Gefängnisstrafe



Kairo/Ägypten (Institut für Islamfragen, dh, 24.2.2005)

Frage: In einem Interview mit der arabischen Zeitung "al-khalij" äußerte sich Muhammad Sayyed Tantawi, die höchste Autorität der sunnitischen Muslime, bezüglich verschiedener Angelegenheiten. Z. B. erörterte er die Frage, ob ein Mann, der zu einer Frau unsittliche Dinge sagt, nach islamischem Recht (arab.Schari"a) in der Öffentlichkeit ausgepeitscht werden darf.

Antwort: "Der Islam befürwortet die Auspeitschung solcher Menschen in der Öffentlichkeit, er bevorzugt diese Strafe. Die öffentliche Auspeitschung erfüllt den Effekt der Abschreckung mehr als eine Gefängnisstrafe; selbst wenn solche Menschen für mehr als ein Jahr im Gefängnis bleiben würden..."

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm?val=150700
  #27073  
Alt 22.11.2005, 07:31
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Standard Fatwa gegen Vorbeterin in der Moschee

Ägyptischer Rechtsgutachterrat verurteilt Gebet und Predigt Dr. Amina Waduuds in Bausch und Bogen



Ägypten (Institut für Islamfragen, dh, 22.2.2005)

Dr. Ali Jum"a, der Rechtsgutachter des Staates Ägypten, hat am 21.03.2005 eine Fatwa über die Funktion einer Frau als Vorbeterin erlassen. Die Fatwa war eine Reaktion des Rechtgutachterrates Ägyptens auf das Verhalten von Dr. Amina Waduud. Dr. Waduud ist Dozentin der Islamwissenschaft an der Commonwealth University in Virginia, USA. Sie hat am letzten Freitag, dem 18.03.2005, als Vorbeterin männliche wie weibliche

Muslime im Freitagsgebet geführt und sogar gepredigt.

Dr. Jum"a versicherte, dass das Verhalten Dr. Waduuds aus islamischer Sicht nicht akzeptabel sei: "Alle muslimischen Gelehrte (arab. "Ulama") sind sich einig, dass das Gesetz des Islam einer Frau weder erlaubt, Muslime im Gebet zu führen noch zu predigen. Außerdem darf eine Frau weder am Freitagsgebet teilnehmen noch zusammen mit Männern beten. Die Frau darf auch nicht zum Gebet rufen."

Dr. Jum"a erklärte: "Diejenigen, die die Führung der Frau im Gebet und das Predigen einer Frau erlauben, gehören keinesfalls dem Islam an. Sie haben sich damit vom Islam abgewendet und gehören Gruppierungen an, die sogar die

Homosexualität, das Trinken von Wein, unnatürliche Arten von Sex, Abtreibung und die gleiche Erbteilung [zwischen Mann und Frau] erlauben. Sie legen die arabischen Begriffe aus, um ihr Handeln zu rechtfertigen."

Quelle: www.ahram.org.eg/Index.asp
  #27074  
Alt 22.11.2005, 07:32
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Standard Juden und Christen

Fatwa von Abdullah Bin Sulaiman Bin Muhammad al-Mani"



(Institut für Islamfragen, 06.01.2005, dh)

Abdullah Bin Sulaiman Bin Muhammad al-Mani" beantwortet diese Frage, indem er Beweise aus dem Koran und der Sunna [der Überlieferung] anführt, sowie "logische Beweise", die deutlich zeigen, dass ein Muslim mit Juden und Christen weder feiern noch diese zu ihren Feiertage beglückwünschen darf. Al-Mani" unterrichtet seine Leser u. a. folgendermaßen: "Mit ihnen [den Juden und Christen] zu feiern, bedeutet, sie zu unterstützen, sie anzuerkennen, ihren Glauben als richtig zu betrachten, sich mit ihnen zu befreunden, sie als überlegen zu empfinden, sie zu lieben ... dies alles widerspricht dem (gottlichen) Befehl zur Ablehnung ihrer Gottlosigkeit und ihres Irrglaubens." Al-Mani" belegt seine Aussagen mit mehreren Koranversen (Sure 60,13; 5,51, 52 +. 57 und 11,113). Auch aus der Überlieferung zitiert er Texte von al-Bukhari, in denen berichtet wird, Muhammad habe "Umar Ibn al-Khattab verboten, einen Teil des Alten Testamentes zu lesen. Von Ahmad Ibn Hanbal und Abu Dawud [zwei weiteren Überlieferungssammlern]erwähnt er Muhammads Aussage: "Wer ein Volk nachahmt, wird einer von ihnen werden." Unter den "logischen Beweisen" führt der Autor das "Unterlegenheitsgefühl" an, das ein Hauptempfinden bei Muslimen sind wird, wenn sie mit Juden und Christen zusammen feiern, was der Islam verbietet.

Al-Mani" unterscheidet zwischen: "Juden und Christen zu respektieren und zu lieben" - was er für nicht erlaubt im Islam betrachtet - und "mit diesen im Alltag umgehen". Er bestätigt, dass der Islam erlaubt, mit Juden und Christen Umgang zu haben, wenn Muslime dadurch Vorteile erlangen können. Er erwähnt Beispiele aus der islamischen Geschichte, in denen Muhammad mit "Gottlosen" zusammenarbeitete, um dadurch gewisse Vorteile für Muslime zu erreichen.

Quelle: www.fatwanet.net/Home/ViewFatwaDetails.asp
  #27075  
Alt 22.11.2005, 07:32
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Standard Verschiedene Fatawa

Syrien (Institut für Islamfragen, 15.01.2005, dh)

Frage: "Soll ich [eine Frau] mich von meinem jüngeren Bruder (12 J.) im Gebet leiten lassen, oder darf ich ihn im Gebet leiten?"

Antwort: "Eine Frau darf keinen Mann im Gebet leiten."

Quelle: www.bouti.com/bouti_fatawa_c129.htm

Frage: Darf ein Mann sich selbst berühren? "Ein Mann ist seit vier Jahren verheiratet, er berührt sich jedoch gerne selbst an seiner Brust und emfindet dabei großes Vergnügen. Darf er das tun oder soll seine Frau ihn berühren?"

Antwort: "Er darf das nicht tun, seine Frau soll ihn berühren."

Quelle: www.bouti.com/bouti_fatawa_c129.htm

Frage: "Darf ein Muslim für eine amerikanische Firma gegen eine tägliche Bezahlung arbeiten?"

Antwort: "Er darf nicht für den Besatzerfeind arbeiten. Amerika ist ein klares Beispiel für diejenigen, die die Religion und Rechte der Iraker zerstören möchten."

Frage: "Einer meiner Freunde lebt in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er ist ein Anhänger der Salafiya [des Reformislam]. Er möchte eine Frau heiraten mit der Absicht, sich von ihr später wieder scheiden zu lassen. Er beruft sich dabei auf eine Fatwa von Ibn Taimiya und auf die vier Rechtsschulen des Islam. Darf er dies aus islamischer Sicht tun?"

Antwort: "Man darf eine Frau heiraten, obwohl man bereits entschlossen ist, sich von ihr zu einem späteren Zeitpunkt wieder scheiden zu lassen. Wichtig dabei ist nur, dass keiner außer dem Ehemann von seiner Absicht zur Scheidung erfährt."

Quelle: www.bouti.net/cgi-bin/bbrowse.cgi

Frage: "Darf ich meine Schwester an einen muslimischen Mann verheiraten, der nicht betet? Darf ein solcher Mann erben? Darf man diejenigen, die das Gebet vernachlässigen, als Gottlose bezeichnen?"

Antwort: "Es wäre ratsam für Sie, Ihre Schwester nicht mit diesem Mann zu verheiraten. Falls er gläubig ist und das Gebet aus Faulheit vernachlässigt, darf er erben. Falls er aber das Gebet aus Unglauben und Verachtung [gegen Gott] vernachlässt, darf er nicht erben oder vererben."

Quelle: www.bouti.net/cgi-bin/bbrowse.cgi

Fatawa des berühmten syrischen Theologen Ramadan Sayyid al-Buti
  #27076  
Alt 22.11.2005, 07:35
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Standard Kreuzigung

Schwere Vorwürfe: Jude töteten statt Jesus einem Mann, der ihm ähnlich war - Juden töteten Jesus "in ihrem Herzen" - "Heutige Juden sind mitverantwortlich für das, was ihre Vorfahren getan haben"



Fatwa von Sheich Dr. Youssef al-Qardawi, einem der einflußreichsten Rechtsgelehrten (übersetzt von Daniel Hecker, 15.09.2004)

Frage: "Inwiefern sind die Juden für die Tötung Jesu verantwortlich?"

Antwort: "Die Juden töteten den Prophet "Isa (Jesus) nicht wirklich, sondern nur in ihrem Herzen. Der Koran berichtet uns (Sure 4,156-158), dass die Juden Jesus töten wollten, aber einen Mensch töteten, der Jesus ähnlich sah. Sie töteten Propheten Allahs wie den Propheten Zakaria (Zacharias) und seinen Sohn Yehia (Johannes), Friede sei auf ihm.

Die heutigen Juden sind mitverantwörtlich für das, was ihre Vorfahren getan haben. Sie werden schuldig bleiben, bis sie Buße tun und diese Morde verurteilen."

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

Kommentar: Wenn sich al-Qaradawi bei seiner Erläuterung der Kreuzigung Jesu auf einen Menschen beruft, der Jesus Christus ähnlichsah und daher an Jesu Stelle gekreuzigt wurde, legt er damit die Koranverse in Sure 4, 156-158 aus. Andere Auslegungen kommen zu anderen Deutungen, wie z. B.: Unmittelbar nach seiner Kreuzigung fiel Jesus Christus für drei Tage in Ohnmacht. Man hielt ihn für tot, deshalb wurde er ins Grab gelegt. Jedoch erwachte er nach drei Tagen und flüchtete nach Indien, wo er bis zum Ende seines Lebens in Frieden lebte.

Andere Ausleger sind der Meinung, dass Jesus Christus Angst hatte, als man ihn verhaften wollte und er seine Jünger fragte: "Wer von euch ist bereit, an meiner Stelle zu sterben? Wer dies tut, den werde ich mit dem Paradies belohnen." Einer der Jünger meldete sich. Er behauptete vor den Menschen, er sei Jesus und wurde statt Jesus gekreuzigt. Auf dieser Weise konnte Jesus flüchten.

Die o. g. Koranverse und die Auslegungen zeigen, dass der Koran/der Islam das Opfer Jesus Christi am Kreuz ablehnen. Der Koran streitet die Kreuzigung ab und damit das Zentrum des Neuen Testaments.

Nach biblischem Bericht wird Jesus Christus durch sein Opfer am Kreuz der Erlöser für die ganze Menschheit. Der Koran lehnt das Opfer Jesu ab und ordnet stattdessen andere Opfer an wie Tiere, Geld, etc.
  #27077  
Alt 22.11.2005, 07:36
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Standard Fatwa: Dürfen Muslime in den USA leben?

USA sei "Kriegsgebiet" - Auswanderung in islamisches Land empfohlen



Fatwa (Rechtsgutachten) von Dr. Abdul Hay Yussef, übersetzt von Daniel Hecker (Institut für Islamfragen, 05.09.2004)



Frage: "Ich bin muslimischer Sudanese und lebe in den USA. Mit 17 hat mich mein Vater in dieses Land mitgenommen. Damals wußte ich nicht, dass das Leben in diesem Land eine Sünde ist. Jetzt aber - Allah sei Dank - weiß ich, dass es verboten oder mindestens unerwünscht ist, hier zu leben. Jetzt bin ich 20 Jahre alt und studiere den Islam an der muslimischen Universität von Imam Mas"ud in Virginia. Als ich meinem Vater mitgeteilt habe, dass wir Muslime in diesem Land nicht leben sollen, widersprach er mir und warnte mich davor, in den Sudan zurückzukehren.


Ich bin ein Propagandist für den Islam (arab. Da"ia; ein "Missionar"; IFI). Ich glaube, Amerika wird aufgrund er großen Zahl an Moscheen überall im Land auch bald ein islamisches Land werden. Wie soll ich mich verhalten?"



Antwort: "Amerika ist Kriegsgebiet. Es hat Muslimen in der ganzen Welt Schaden zugefügt. Daher gehört es zum "Haus des Krieges" (arab. bait al-harb). Muslime dürfen dort nicht leben, wenn sie die Möglichkeit haben, auszuwandern (Sure 4, 97). Allahs Prophet sagte in der Überlieferung:

"Ich kenne keinen Muslim, der im Land der Polytheisten lebt."


Amerika ist kein islamisches Land. Man hört dort keinen Ruf zum Gebet, und man erkennt den Freitag und die (muslimischen) Feiertage nicht an. Die islamischen Riten werden nicht in der Öffentlichkeit praktiziert. Wenn Sie z. B. ein Problem mit Ihrer Ehefrau haben, wird Ihr Fall nicht nach dem Gesetz des Islams und dem Koran beurteilt ... Wenn Sie Ihr Studium beendet haben, sehen Sie zu, dieses Land so schnell wie möglich zu verlassen und in ein muslimisches Land auszuwandern."



Quelle: new.meshkat.net/contents.php?catid=10&artid=10353
  #27078  
Alt 22.11.2005, 07:36
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Standard Ehen zwischen Sunniten und Schiiten

Darf ein Sunnit eine schiitische Frau heiraten? Darf ein Sunnit mit seiner schiitischen Ehefrau die schiitischen Feierlichkeiten besuchen?



Fatwa von seiner Eminenz Sheich Dr. Naief Bin Ahmad al-Hamad, übersetzt von Daniel Hecker (Institut für Islamfragen, 03.07.2004, dh).

Fragen: "Darf ich als ein Sunnit eine schiitische Frau heiraten? Darf ich als Sunnit (mit ihr) die schiitischen Feierlichkeiten besuchen?"

Antwort: "Es gibt unter den Schiiten verschiedene Gruppen. Einige von ihnen glauben, dass der heutige Korantext nicht der Koran sei, der ursprünglich auf Muhammad herabgesandt wurde. Andere glauben, der heutige Koran sei nicht vollständig. Andere glauben, der Erzengel Djibril (Gabriel) habe den Koran versehentlich Muhammad anstelle von Ali [dem Enkel Muhammads] offenbart. Diese Schiiten sind davon überzeugt, alle Gefährten Muhammads sind bis auf sieben oder neun Personen vom Islam abgefallen, "Aischa (die Lieblingsfrau Muhammads und "Mutter der Gläubigen") sei eine Ehebrecherin usw. Wer so etwas glaubt, ist ein Ungläubiger (arab. Kafir).

Falls die Frau, die Sie heiraten möchten, diese Dinge für richtig hält, dürfen Sie sie nicht heiraten gemäß Sure 2, 221 [ein Vers, der die Ehe mit den "heidnischen" Frauen verbietet]. In der Überlieferung von Sahih al-Bukhari (Khalq af"al al-ibad) ist ein Rafidi [eine Bezeichnung, die abwertend oft von sunnitischen Muslimen für Schiiten verwendet wird] gleich einem Juden oder Christen. Deshalb: "Ein Muslim darf diese Rafidi, Juden oder Christen weder begrüßen noch besuchen noch einen Heirat mit ihnen eingehen. Außerdem darf ein Muslim das Fleisch eines Tieres, das von diesen Gruppen geschlachtet ist, nicht verzehren."

Ein Schiit jedoch, der die o. g. Auffassungen nicht teilt, ist ein Muslim. Falls dies bei der Frau der Fall ist, von der Sie sprechen, dürfen Sie sie heiraten.

Die schiitischen Feierlichkeiten dürfen Sie nicht besuchen, denn da werden andere [Personen] außer Allah um Gnade angerufen. Außerdem werden bei diesen Sitzungen die Gefährten Muhammads beschimpft."

Quelle: www.toislam.net/question/showlist.asp?order=3&num=591

Kommentar des Islaminstituts: Mit diesem Gutachten werden schiitische Muslime offen als "Ungläubige" bezeichnet, solange sie an den spezifisch schiitischen Glaubensinhalten festhalten und der sunnitische Islam zur einzig zulässigen Glaubensform erhoben, obwohl doch Apologeten stets auf die "Einheit aller Muslime" in der "umma" (der muslimsichen Gemeinschaft) verweisen. De facto betrachten sich Sunniten und Schiiten häufig gegenseitig als nicht wirklich gläubig, da für Schiiten die Verwandten Muhammads (vor allem seine Tochter Fatima und seine von ihr abstammtenden Enkelsöhne al-Hasan und al-Husain) die wahren Träger der Überlieferung sind, für Sunniten jedoch vorrangig die ersten, von der muslimischen Gemeinschaft nach Muhammads Tod 632 gewählten Kalifen, die Schiiten als "unrechtmäßige" Herrscher betrachten und daher bei schiitischen Feierlichkeiten häufig verfluchen.
  #27079  
Alt 22.11.2005, 07:37
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Standard Fatawa zu verschiedenen Fragen

Darf ein Muslim für einen nichtmuslimischen Arbeitsgeber arbeiten? - Darf ein Muslim Ameisen töten? - Zur Ferienzeit fahren viele Reisende ins Ausland, heiraten dort und lassen

sich nach Beendigung des Urlaubs wieder scheiden. Wie ist vom Islam her zu

beurteilen?



Die folgenden Fatawa (Rechtsgutachten) wurden von Daniel Hecker zusammengestellt und aus dem Arabischen übersetzt.



Frage: Darf ein Muslim für einen nichtmuslimischen Arbeitsgeber arbeiten?



Antwort von seiner Eminenz Sheich Khalid Bin Ali al-Mashikah: "Wenn der Arbeitgeber Muslim ist, darf ein Muslim für ihn arbeiten,

und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber andere Angestellte hat, die keine

Muslime sind. Wenn der Arbeitgeber aber kein Muslim ist, gelten zwei

Regeln:



Eín gottloser Arbeitgeber [hier ist ein Nichtmuslim gemeint] könnte den muslimischen Arbeitnehmer für in seinen eigenen Dienst stellen wollen, z. B., um sich von dem Muslim die eigene Wohnung putzen zu lassen, die eigenen Kleider waschen zu lassen oder das eigene Essen kochen lassen. Dies führt zur Erniedrigung des Muslims. Deshalb darf er für den Gottlosen in diesem Fall nicht arbeiten. Allah sagt im Koran: "... Allah wird niemals den Ungläubigen die Oberhand über die Gläubigen geben" (Sure 4,141).
Der Dienst könnte auch so ausssehen, daß der angestellte Muslim keinen direkten Dienst für den gottlosen Arbeitsgeber leisten muss, z. B. als Schreiber oder Ingenieur. In diesem Fall darf er für den Gottlosen arbeiten."


Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=1018



Frage: Darf ein Muslim Ameisen töten?



Antwort von seiner Eminenz Sheich Abdul Aziz Bin Abdullah al-Radjihi: Antwort: "Nach der Überlieferung von Ahmad Ibn Hanbal, Ibn Maja und Abu

Dawud hat Allahs Prophet uns verboten, vier Arten von Tieren zu töten: "Die

Ameise, die Biene, den Wiedehopf und "al-Sard" (ein Raubvogel)". Nach der

Überlieferung von Ahmad Ibn Hanbal, Abu Dawud und an-Nisa"i verbot uns

Allahs Prophet auch, einen Frosch zu töten. Allah erlaubt uns, schädliche

Tiere zu jeder Zeit zu töten. Nach der Überlieferung von Muslim sind die

schädlichen Tiere: "Die Maus, der Sperber, die Schlange, der Skorpion und

der aggressive Hund".



Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=3427



Frage: Zur Ferienzeit fahren viele Reisende ins Ausland, heiraten dort und lassen

sich nach Beendigung des Urlaubs wieder scheiden. Wie ist vom Islam her zu

beurteilen?



Antwort von seiner Eminenz Dr. Sheich Nasser Bin Sulaiman al-"Omar:

"Ein Muslim darf in die Länder der Gottlosen aus folgenden Gründen

reisen: zur Propaganda für den Islam (arab. Da"wa), zur medizinischen

Behandlung, zum Studium oder um Hilfe zu leisten. Außerhalb dieses Rahmens

finde ich es unerwünscht für einen Muslim, in diese Länder zu reisen; manche

islamischen Geistlichen verbieten es sogar. Die mit der Absicht der späteren

Scheidung geschlossene Heirat kommt der "Genussehe" nahe [eine hauptsächlich

von Schiiten praktizierte zeitlich begrenzte Ehe, für die die Frau eine

Entlohnung erhält. Sunniten lehnen die Zeit- oder Genussehe überwiegend ab].

Deshalb darf ein Muslim nicht so handeln. Dies ist vom islamischen

Standpunkt aus nicht erlaubt. Aber wenn ein Muslim solch eine Ehe schließen

möchte, um keine Unzucht zu begehen, darf er es tun. Ein Muslim, der eine

Frau mit der Absicht heiratet, sie später zu verstoßen, darf dies nur mit

einer normalen Eheschließung tun. Sie darf von seiner Absicht zur späteren

Scheidung nichts wissen. Er darf sie nicht darüber informieren, weder in

direkter Form, noch angedeutet oder per Ehevertrag."



Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=1836
  #27080  
Alt 22.11.2005, 07:37
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Standard Syrischer Rechtsgelehrter

Syrischer Rechtsgelehrter setzt sich mit verschiedenen Themen auseinander, zum Beispiel: Dürfen Muslime Lieder hören? Was ist mit einem Muslim, der das Gebet vernachlässigt? Dürfen Muslime Kreditkarten wie VISA und American Express benutzen? Warum erwähnt der Koran die Tötung von Apostaten nicht? u.v.m.



Syrien (Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2004) Der syrische Sheich Dr. Wahba al-Zuhayli, ein in seiner Heimat bedeutender Rechtsgelehrter, hat mehrere Fatawa (Rechtsgutachten) erlassen, die hier dokumentiert werden:



Frage: "Mein Sohn studiert in Japan. Darf er dort weißes oder rotes Fleisch

essen?"

Antwort: "Die Japaner sind meist Buddisten. Infolgedessen darf Ihr Sohn dort

weder Hähnchenfleisch noch Rindfleisch essen. Er kann aber Fisch essen, weil

man einen Fisch nicht schlachten muss."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa5.htm







Frage: "Ist Elfenbein aus islamischer Sicht rein oder unrein?"

Antwort: "Nach den Rechtsschulen von al-Shafi"i und Ibn Hanbal ist es

unrein. Nach den Rechtsschulen von Hanafi und Malik ist es rein.



Quelle: www.zuhayli.com/fatawa9.htm



Frage: "Darf man als Muslim Lieder hören? Manche meinen, man darf das tun,

andere meinen, man darf nicht?

Antwort: "Alle vier Rechtsschulen des Islam verbieten das Hören von Liedern.

Nur in folgenden Fällen darf man es tun: Auf Hochzeitsfeiern,

Geburtstagsfeiern und Nationalfeiern. Dazu darf man Lieder hören als Teil

der seelischen Erholung."



Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm



Frage: "Darf ein Mann einer fremden Frau die Hand schütteln?"

Antwort: "In der Überlieferung verbietet Allahs Prophet das Händeschütteln

mit einer fremden Frau."



Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm



Frage: "Inwieweit darf ein Mann mit seiner Frau sexuellen Umgang haben, wenn

sie ihre Periode hat?"

Antwort: "Al-Djama"a, Al-Djumhur und al-Shari"ia erlauben den Kuss und

ähnliches. Die Rechtsschule von Ibn Hanbal erlaubt dem Mann unbeschränkten

sexuellen Umgang ausgenommen den Geschlechtsverkehr."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm



&lt!-- p&gtFrage: "Es gibt elektrische Geräte, die Insekten töten. Die Insekten

sterben, wenn sie in diesen Geräten landen. Darf man sie aus islamischer

Sicht dann noch verzehren?" [Anmerkung: Der Islam verbietet den Verzehr von

Aas]

Antwort: "Wenn die Tötung infolge eines elektrischen Schocks erfolgt, darf

man die Insekten nicht mehr verzehren. Wenn die Tötung dagegen als Folge

einer chemischen Vergiftung auftritt, darf man sie verwenden."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm




Frage: "Macht der Verzehr von Kamelfleisch die rituelle Waschung (vor dem

Gebet) ungültig?"

Antwort: "Nach der Rechtsschule von Ibn Hanbal wird die rituelle Waschung

durch den Verzehr von Kamelfleisch ungültig gemacht."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm



Frage: "Wenn ein Mann zu seiner Ehefrau etwas sagt wie: "Heirate doch einen

Hund!" oder "Heirate doch einen Esel!" Gilt die Ehefrau in diesem Fall als

verstoßen?"

Antwort: "Dies sind Schimpfwörter. Sie gilt nicht als verstoßen."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm



Frage: "Wie beurteilt der Islam einen Muslim, der das Gebet vernachlässt,

aber später doch wieder betet?"

Antwort: "Jemand, der das Gebet aus Faulheit und Vernachlässigung verlässt,

gilt in der Rechtsschule von al-Djumhur als Abtrünniger. Er muss getötet

werden. Nach der Rechtsschule von Abu Hanifa darf er nicht getötet, sondern

muß inhaftiert und geschlagen werden, bis er Buße tut und wieder betet."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm



[Anmerkung: Das rituelle Gebet zu vernachlässigen gilt im Islam als eine der schwersten Sünden überhaupt.]



Frage: "Darf man die Geldkarten von "Visa" und "American Express" benutzen?"

Antwort: "Nein. Dies ist islamisch gesehen nicht erlaubt."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm



Frage: "Stimmt es, daß ein Ehepartner/in der/die den Islam oder Allah aus

Versehen beschimpt, als geschieden gilt und den Ehevertrag neu schließen

muss?"

Antwort: "Nach der Rechtsschule von al-Shafi"i und Ibn Hanbal muss man

erneut heiraten, wenn man so etwas tut. Dazu muss man seinen Glaube an den

Islam neu bestätigen. Der "Abtrünnige" muss sein Glaubensbekenntnis in

Öffentlichkeit wiederholen."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm



Frage: "In einem vorigen Fatwa von Ihnen habe ich gelesen, daß eine Person,

die den Islam beschimpft, als Abtrünniger gilt. Infolgedessen muss seine

Frau von ihm geschieden werden. Mein Vater beschimpft den Islam und Allah.

Muss meine Mutter sich von ihm scheiden lassen?" [Kommenatr: Die Ehe einer

Muslimin mit einem Abtrünnigen, also einem Nichtmuslim wird automatisch

geschieden.]

Antwort: "Nach der Rechtsschule von al-Shafi"i muss sie das tun."

Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm



Frage: "Muss eine Person, die den Islam velässt, ohne gegen den Islam in

irgendeiner Form zu kämpfen, getötet werden? Wie ist es, wenn ein früherer

Jude oder Christ den Islam verlässt und weiter unter Muslimen in Frieden

leben möchte - muss dieser auch getötet werden?" [Kommentar: Die Sharia

schreibt die Tötung jedes Apostaten vor, auch wenn sie vor Gericht nur in

den seltensten Fällen verhandelt werden dürfte.]



Antwort: "Wenn der Abgefallene seinen Abfall öffentlich äußert, muss er

getötet werden. Wenn er aber seinen Abfall nicht zum Ausdruck bringt, wird

er in diesem Fall von Allah bestraft." [nicht von Menschen]



Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm



Frage: "Wiese erwähnt der Koran nicht die Bestrafung (die Tötung) des

Abgefallenen vom Islam, obwohl diese sehr wichtig ist?"

Antwort: "Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Koran, der Überlieferung

und der "Sunna" (der Lebensweise Muhammads und seinen Entscheidungen). Aus

allen diesen Quellen dürfen die Strafen des Schari"a abgeleitet werden." [Kommentar: Die Überlieferung berichtet, daß Muhammad die Tötung eines

Abgefallenen befohlenen habe.]



Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm
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