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#181
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o.T.
Irgendwie gerät diese Forum aus dem Ruder. Foren- Titel ist "Pressefreiheit". Allerdings sind die Beiträge hier z.T. derart sachlich undifferenziert, dass sie tatsächlich denjenigen Aufschub geben könnten, die die pressefreiheit einschärnken wollen.
Was Eddi will oder nicht will interessiert schon lange keine Sau mehr. Der will nur wieder durch ein paar Schlagzeilen wieder in der ganzen BRD gehört werden und nicht nur im tiefsten schwarzen Kaff in Bayern. Ich habe keine Lust appelarisch an eure Beiträge zu gehen, aber ein wenig Differenziertheit und ein wenig mehr Sachlichkeit würden der Sache äußerst dienlich sein. Hekate |
#182
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o.T.
"Was Eddi will oder nicht will interessiert schon lange keine Sau mehr."
yazdigina kendin inaniyormusun? |
#183
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Guter Beitrag o.T.
ohne Text
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#184
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Artikel 5 GG
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. |
#185
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TÜRK Bayragina hakaret
TÜRK Bayragina hakaret
Paper+Design denilen firma cikarttigi Tuvalet kagitlarina Türk bayraginin resmini yaptirtmistir. Peygamberimize hakaret olayindan sonra yapilan bu kültür terbiyesizligini duyarli insanlar olarak lütfen Mail araciligiyla protesto edelim. Dünyada 5 bin yildan daha fazla tarihe sahip yüce Türk milletinin sehit kaniyla sulanmis Ay Yildizli Bayragina yapilan bu kahpece hakareti Paper+Design firmasinin yanina kar koymayalim lütfen.Biz sustukca bu Hacli zihniyeti inancimiza kültürümüze ve yavas yavas Ailemize kadar uzanacak bu hakaretlerini devam ettireceklerdir. Lütfen Mail araciligiyla protesto edelim hatta telefon acip sözlü bir protestoda da bulunalim. Tesekkürler. Paper+Design GmbH An der Heinzbank 15 09429 Wolkenstein OT Hilmersdorf Germany Fon: +49 (0) 37369 - 847 0 Fax: +49 (0) 37369 - 847 20 ww w.paper-design.de Mail: info@paper-design.de |
#186
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o.T.
Anscheinend nicht mitbekommen, wie er sich vor seiner bundespolitischen Verantwortung gedrückt hat und sich mit seinem bayrischen Arsch wieder nach Bayern verpisst hat, wo er jetzt wieder den grossen Ministerpräsindeten spielen darf?!
Und danke für die Belehrung über die Grundsatzartikel: Ich habe meine eigenes Grundgesetz zu Hause stehen und bin sehr wogl des Blätterns mächtig. Hekate |
#187
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o.T.
Du verstähst wohl nicht, was du liest oder sreibst.
ich habe es nicht nur für dich geschrieben, sonder für jeden. verstähe mich bitte nicht falsch, Du bist mir nicht so wichtig. wohin hat man den ministerpräsiden von NRW gescickt? nirgend wo. und nimand wird von seinem verfassungwidrigen tat verantwortlich gemacht. |
#188
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böyle Hakate"ler oldugu müddetce...
adamlar basimiza sicsa hicbirsey demeye hakkimiz yok.
yaparlar tabi. adamlarin kendilerine saygisi yokki türk bayragina olsun. kanunlar uygulanmazsa, hakimler 14 yasina gelmemis bir cocugun 60 tane suc islemesine müsade ederse olacagi bu. ama merak etmeyin, almanya yakinda türkiyeden bir nota yer. Strafgesetzbuch § 104 StGB, Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (1) Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. <a href="redirect.jsp?url=http://www.bmj.bund.de/jur.php?stgb,104" target="_blank">http://www.bmj.bund.de/jur.php?stgb,104</a> |
#189
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§ 104 StGB
man muss gegen verantwortlichen einen strafantrag stellen.
Strafgesetzbuch § 104 StGB, Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (1) Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. |
#190
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Koranverse auf Toilettenpapier
unglaublich aber es kommt noch schlimmer:
Koranverse auf Toilettenpapier gestempelt Ein 60-jähriger Münsterländer wollte provozieren, weil er den Koran als Gewaltverherrlichung sieht. Seine Kampagne blieb auch im Iran nicht unbemerkt. Jetzt steht er in Lüdinghausen wegen Religionsbeschimpfung vor Gericht <a href="redirect.jsp?url=http://www.taz.de/pt/2006/02/08/a0090.1/text Jahr" target="_blank">http://www.taz.de/pt/2006/02/08/a0090.1/text Jahr</a> Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Stunden Sozialdienst wegen Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses und Störung des öffentlichen Friedens <a href="redirect.jsp?url=http://www.welt.de/data/2006/02/24/850542.html " target="_blank">http://www.welt.de/data/2006/02/24/850542.html </a> |