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  #141  
Alt 21.07.2005, 13:08
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Bin auf dem neuesten Stand

Güncellestirmeme gerek yok, benim kendi oglum oldugu icin bu bilgilere sahibim, hatta elimde oglumun 16 yasinda Alman yada Türk Vatandasi olmasini secmesini belgeleyen bir Belge dahi var.

Sabika konusunda almanya kendini tabiiki güvence altina alacaktir.
Hatta bu konuda bende sabikali kisilerin vatandaslik konusunda dislanmasini taleb ediyorum.
Sabikali bir kisi, agirligina bagli tabiiki, hic bir devlete yararli olamaz!
  #142  
Alt 21.07.2005, 13:14
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard Mooment ...

du redest jetzt davon das Kinder die ab 1999 oder 2000 geboren sind mit 16 wählen können welche Nationalität sie annehmen..
was ist mit denen vor 2000 ? da ist nix mit 25 Euro und Einbürgerung..
Wenn sich heute eine Person einer Familie einbürgern lassen möchte muss die ganze Familie mitziehen ob sie nun diese bekommen können aus welchen Gründen auch immer oder nicht...
pP fallen dann jetzt schon bei Antrag abgabe 85% der früher erst am Ende zu bezahlenden Gebühren an
etc.. p.p u.s.w und so forttttttttt
  #143  
Alt 21.07.2005, 13:14
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Fürsorge falsch verstanden!

Das ist irgendwo eine fürsorgliches Fehlverhalten.

Wenn ich ein Kind habe, nehme ich diesen entweder mit, oder bleibe bei ihm. Das ist fürsorgepflich ethisch gesehen.

Wenn meine Frau das Kind in der Türkei bekommt (im Urlaub), dann wird es ohne Probleme einreisen!

Wenn ich aber mich nach Deutschland als arbeiter anmelde und einem Visum bekomme, und mein Kind zurücklasse, dann habe ich schon von vorne herein ein fehler gemacht
  #144  
Alt 21.07.2005, 13:19
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard ABSOLUTER QUATSCH

Wenn sich heute eine Person einer Familie einbürgern lassen möchte muss die ganze Familie mitziehen ob sie nun diese bekommen können aus welchen Gründen auch immer oder nicht...

Das ist doch totaler quatsch!

Nur zur INFO, weil Du nicht auf dem neuesten Stand zu sein scheinst.



Rechtsanspruch auf Einbürgerung


Ausländer haben nach einem 8-jährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, wenn die unten angebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen, verkürzt sich die Frist auf 7 Jahre.

Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit 8 Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten. Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.

Voraussetzungen:

Der Anspruch auf Einbürgerung hat folgende wesentliche Voraussetzungen:

- seit 8 Jahren (7 Jahren) einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
der Einbürgerungsbewerber ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis (nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei Ihren Ansprechpartnern erfahren).

- Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

- keine verfassungsfeindlichen Betätigungen

- in der Regel Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). Dies gilt nicht für Einbürgerungsbewerber, die bei Antragstellung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

- keine Verurteilung zu einer Straftat, ausgenommen Bagatelldelikte

- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  #145  
Alt 21.07.2005, 13:21
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard häääää?

Es geht doch darum HIER leben zu wollen und alle rechte im INLAND zu besitzen, welches auch ein Deutscher hat!

Warum sollte ich dann 6 Monate woanders leben, wo ich erstrecht keine Rechte habe????
  #146  
Alt 21.07.2005, 13:22
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard nicht ablenken...

uns gehts nicht um die Umstände wieso, warum die Familie zurück blieb...
  #147  
Alt 21.07.2005, 13:23
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard ein deutscher darf des...

und du lenkst schon wieder ab :-)
  #148  
Alt 21.07.2005, 13:24
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard Quatsch deiner Seits jaa.....

du kannst doch gerne dir den Jux machen und pers. Nachfragen...

diese KOpie der Voraussetzungen besagt bitte wo genau das was ich schrieb nicht stimmt ?
  #149  
Alt 21.07.2005, 13:25
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Mach ich nicht.....

nicht warum die Familie zurückblieb, warum man NICHT AN DAS KIND GEDACHT HAT!

Die Leute denken doch....Ben önce gideyim Almanya"ya....cocuklari sonra getiririm!

So einfach wollen es sich manche machen und das ist falsch
  #150  
Alt 21.07.2005, 13:27
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Wieso Ablenken?

Es ging doch die Ganze ZEIT darum...

was für RECHTE ICH HIER HABE im LEBEN.

Auf das Recht länger als 6 Monate im Ausland leben zu dürfen, kann man doch wirklich verzichten. Nach dem 65. Lebensjahr kann man das ja nachholen *gg

Dann darf ich das.
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