Vaybee!
  |   Mitglied werden   |   Hilfe   |   Login
 
Sie sind hier: Startseite > Vaybee! Forum > Liebe, Flirt & Partnerschaft


Hilfe Kalender Heutige Beiträge

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
  #11901  
Alt 16.12.2005, 10:17
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard Sex am Arbeitsplatz

Sex hat ja bekanntermaßen neben Zärtlichkeit, Hingabe und Liebe auch etwas mit Spannung, Spontaneität und Außergewöhnlichkeit zu tun. Daher wird Sex am Arbeitsplatz von rund 25 Prozent der Männer und ca. 15 Prozent der Frauen als besonders reizvolles Abenteuer angesehen.
Bei Paaren die zusammen Arbeiten kann der Sex so auch mal zum kleinen Abenteuer werden.
Bei nicht Paaren könnte es so u.a zu einem MitarbeiterKonfliktManagement ausarten...
  #11902  
Alt 16.12.2005, 10:25
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard für alle Sex am Arbeitsplatz interess...

Rechtliche Aspekte
Sex am Arbeitsplatz kann sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn ich mich nicht täusche, übernimmt in solchen Fällen auch keine Rechtschutzversicherung einen Straffall ;-) Also kann nicht nur unangenehm sondern auch sehr Teuer werden...

Strafrecht
Sofern die Rechte Dritter durch die Handlung betroffen werden, so z.B. bei Sex in allgemein zugänglichen Räumen, kann eine Bestrafung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a des Strafgesetzbuches erfolgen.

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 [Exhibitionistische Handlungen] mit Strafe bedroht ist.

Erhebliche Strafe kann auf die Betroffenen zukommen, wenn Kinder Zeuge der Handlung werden. In diesem Fall ist eine Bestrafung nach § 176 zu erwarten.

Findet der Sex zwischen Vorgesetzten und Untergebenen statt, ist möglicherweise eine Bestrafung nach § 174 bzw. 180 des Strafgesetzbuchs zu erwarten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Handlung unter Ausnutzung der Dienststellung erfolgt und zweitens die betroffene Person jünger als 18 Jahre ist. Sollten sich die Handlungen wiederholt abspielen, ist durch sich belästigt fühlende Dritte eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung möglich.

Arbeitsrecht
Ob arbeitsrechtliche Konsequenzen, also eine Abmahnung oder Entlassung zu befürchten sind, hängt von einer Reihe von Umständen ab:

Könnte durch die Handlung der Betriebsfrieden gestört werden?
Wurden durch die Handlung die Rechte Dritter beeinträchtigt?
Wurden durch die Handlung Arbeitsabläufe beeinträchtigt?
Wurden arbeitsrechtliche Vereinbarungen, z.B. mit dem Betriebsrat, verletzt?
Wurde durch die Handlung gegen eindeutige Anweisungen verstoßen?
Erfolgte die Handlung mit einer dienstlich unterstellten Person, womöglich unter Ausnutzung der Vorgesetztenposition?
Wenn der Sex nicht einvernehmlich geschieht, greift das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigungsschutzgesetz) von 1994. (BGB1. I S. 1406
  #11903  
Alt 16.12.2005, 10:27
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard und der Medizinische Pat beim

Poppen während der Arbeitszeit hehe

Medizinisch relevant wird Sex am Arbeitsplatz in der Regel nur dann, wenn er nicht selbst bestimmt geschieht. Die ständige "Anmache" durch Vorgesetze, aber auch durch Kollegen oder Kolleginnen, deren Nachstellungen man sich nicht oder nur schwer entziehen kann, können zu erheblichen psychischen Störungen führen. Hilfe bringt hier der frühzeitige Rat von Fachleuten. Eventuell ist auch eine psychologische Beratung oder Therapie erforderlich.
  #11904  
Alt 16.12.2005, 10:28
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard und die QUELLEN :-)

bevor ich wieder gefragt werde..


StGB Strafgesetzbuch, C.H. Beck, München
(in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.98)
  #11905  
Alt 16.12.2005, 10:58
arsena
 
Beiträge: n/a
Standard Boahhh das ist wirklich Krass

denn nicht einmal ich wusste das es sooo viele durch Sex ansteckbare Krankheiten gibt...

Leute, Leute ich prädige ja immer nix ohne Kondom...

AIDS
Candidose
Chlamydia trachomatis
CMV
Codylomata acuminata
Dellwarze
Donavanosis
Eileiterentzündung
Einschlusskörperchen- krankheit
Epithelioma contagiosum
Epithelioma molluscum
Filzläuse
Gonorrhoe
Granuloma inguinale
Harnröhrenentzündung
Hepatitis
Herpes simplex -Typ 1
Herpes simplex -Typ 2
HIV
Human-Papilloma-Virus (HPV)
Kandidose
Krätze
Lausbefall
Lues
Molluscum contagiosum
Nebenhodenentzündung
Pedikulosis
Skabies
Soor
Syphilis
Trichomoniasis
Tripper
Ulcus molle
Unfruchtbarkeit
Warzen
Weicher Schanker
Zytomegalie
  #11906  
Alt 16.12.2005, 13:35
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard :-)

Seid ihr alleine ?? :-)
  #11907  
Alt 16.12.2005, 13:38
Benutzerbild von connylingus
connylingus connylingus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Hast Du Bock auf Gangbang?

Mach disch nackisch... )
  #11908  
Alt 16.12.2005, 13:40
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Kommt mal alle her ...

...
Ich bin die Bi-Ba-Bumsebiene
Mach disch, mach disch nackisch
Ich zeig dir wie das geht
  #11909  
Alt 16.12.2005, 13:48
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard an die männleins..

wisst ihr eigentlich das sich frauen auch vor männer ekeln die zu viele frauen im bett hatten.. so ganz neben bei mal... egal wie sehr sie lieben...
  #11910  
Alt 16.12.2005, 13:49
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard :(

ab heute verbiete ich es mir!!! ))
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu