| | Mitglied werden | | | Hilfe | | | Login | ||||||||
![]() |
Sie sind hier: Startseite > Vaybee! Forum |
Hilfe | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
![]() |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
#151
|
|||
|
|||
![]() wenn es dir wichtig ist. Es gibt keine *Mustertexte* für *einstweilige Verfügungen* für Zivilisten, sondern für Juristen.
Derartige Verfügungen machst nicht du, sondern das Gericht. Da der Erlaß einer solchen Verfügung von bestimmten Voraussetzungen abhängig ist, bleibt dir der Gang zum Anwalt nicht erspart. |
#152
|
|||
|
|||
![]() <a href="redirect.jsp?url=http://www.tuerkeiteam.de/rechtstippsuebersicht.htm
Aus" target="_blank">http://www.tuerkeiteam.de/rechtstippsuebersicht.htm Aus</a> den Informationsblättern des Deutschen Generalkonsulats in der Türkei: Für Ausländer in der Türkei verbotene Berufe Nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2007 (türkisches Amtsblatt vom 16.06.1937) über "Gewerbe und Dienstleistungen, die in der Türkei türkischeen Staatsangehörigen vorbehalten sind", dürfen Ausländer in der Türkei die unten angegebenen Berufe nicht ausüben: Straßenhändler, Musiker, Fotografen, Schriftsteller, Makler, Hersteller von Bekleidungsartikeln, Hüten, Schuhen, Börsenmakler, Verkäufer der Produkte des Staatsmonopols, Fremdenführer und Dolmetscher, Arbeiter in der Bau-, Eisen- und Holzindustrie, ständige oder zeitweise Arbeiter im Transport-und Nachrichtenwesen und bei Wasser-, Beleuchtungs- und Heizungsinstallationen, Ein- und Ausladung bei Landtransporten, Fahrer und Beifahrer, jegliche handwerklichen Arbeiter, Wächter, Pförtner, Diener und Boten in Handelsunternehmen, Wohnungen, Hotels und Firmen; Diener und Dienerinnen in Hotels, Kaffeehäusern, Tanzlokalen, Bars und ähnlichen Unterhaltungslokalen; Künstler und Künstlerinnen in Unterhaltungslokalen, Tierärzte und Chemiker. Ausländische Flugzeugmechaniker und Flugzeugführer sowie Angestellte in staatlichen Institutionen oder Stadtverwaltungen und diesen angeschlossenen Organisationen dürfen ihre Tätigkeit nur aufgrund einer besonderen Genehmigung des Ministerrats ausüben. Anderseits sieht das Gesetz Nr. 12818 vor, daß der Beruf eines Ingenieurs, technischen Angestellten, (Ober-) Meister, Facharbeiters und Bergmanns nur von türkischen Staatsangehörigen ausgeübt werden darf. Außer den oben erwähnten Beschränkungen dürfen nach den Bestimmungen spezieller Gesetze nur türkische Staatsangehörige den Beruf eines Rechtsanwalts,Apothekers, Richters, Zahnarztes, einer Hebamme und Krankenschwester ausüben. Artikel 7 des Gesetzes Nr. 6224 zur Förderung ausländischer Kapitalinvestitionen sieht bestimmte Ausnahmen hinsichtlich der Anwendung der Gesetze Nr. 2007 und 2 818 vor. |
#153
|
|||
|
|||
![]() die nötigen Informationen hier:
<a href="redirect.jsp?url=http://www.istanbul.diplo.de/tr/Startseite.html Mann" target="_blank">http://www.istanbul.diplo.de/tr/Startseite.html Mann</a> kann dort auch Online Visumsantragsformulare audrucken. |
#154
|
|||
|
|||
![]() <a href="redirect.jsp?url=http://www.istanbul.diplo.de/tr/04/Visum__und__Passangelegenheiten.html" target="_blank">http://www.istanbul.diplo.de/tr/04/Visum__und__Passangelegenheiten.html</a>
|
#155
|
|||
|
|||
![]() <a href="redirect.jsp?url=http://www.istanbul.diplo.de/tr/04/Merkblaetter__Visa/downloaddatei__visa__antrag__touristik__ku__sprach kurs__unter__drei__monate__tr,property=Daten.pdf" target="_blank">http://www.istanbul.diplo.de/tr/04/Merkblaetter__Visa/downloaddatei__visa__antrag__touristik__ku__sprach kurs__unter__drei__monate__tr,property=Daten.pdf</a>
|
#156
|
||||
|
||||
![]() der sich mit Mietrecht gut auskennt und mir einige Fragen beantworten kann.
|
#157
|
||||
|
||||
![]() Hallo!
Habe mich vor kurzem von meinem Mann getrennt. Wir haben beide nach deutschem Recht geheiratet. Gibt es so etwas wie ein Trennungsgeld? Hat mir jemand mal `von erzählt. Ich verdiene eigentlich ziemlich gut und kann für mich selber sorgen. Er verdient jedoch noch mehr. Kinder haben wir nicht. Freue mich auf Antworten! Danke! |
#158
|
|||
|
|||
![]() Der Trennungsunterhalt (Also Getrenntleben ohne Scheidung) ergibt sich aus:
§ 1361 BGB Wie aus § 1361 Absatz 2 BGB hervorgeht, setzt dieser Anpruch "Bedürftigkeit" (§ 1577 BGB) voraus. In der Regel liegt aber keine Bedürftigkeit vor, wenn man arbeitet. Es sei denn, die Tilgung von Verbindlichkeiten würde eine Einkommenssituation schaffen, die der "Bedürftigkeit" gleichsteht. |
#159
|
|||
|
|||
![]() Es hängt immer davon ab, ob die Trennung ein Absinken des Lebensstandards, den man zuvor in der intakten Ehe geführt hat, zur Folge hat und dieser Unterschied noch tolerierbar ist oder nicht.
Einfaches Beispiel: intakte Ehe: Ehefrau ging 2 mal Woche Schönheitssalon. Kosten: 3000 Euro Trennung: Ehefrau verdient zwar "gut", sagen wir 4000 Netto, kann sich über die Besuche im Schönheitssalon nicht mehr leisten. Ergebnis: Abinken des Lebensstandards (+) Anpruch auf Trennungunterhalt (+). Alles weitere: Zum Anwalt gehen. |
#160
|
|||
|
|||
![]() <a href="redirect.jsp?url=http://www.anwalt24.de/suche
" target="_blank">http://www.anwalt24.de/suche </a> <a href="redirect.jsp?url=http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt/anwaltsuchdienst.php " target="_blank">http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt/anwaltsuchdienst.php </a> <a href="redirect.jsp?url=http://www.advopool.de/" target="_blank">http://www.advopool.de/</a> |