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![]() Der ISLAM misst er Familie innerhalb seines Sozialsystemes die weitaus größte Bedeutung bei. Im Verhältnis zwischen Mann und Frau ist die Ehe die einzige legale Form des Zusammenlebens.
Mann und Frau vervollkommen sich gegenseitig, um in der Ehe einen gemeinsamen Beitrag zum Aufbau einer gesunden Gesellschaft zu bringen. |
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![]() Im Koran wird darauf hingewiesen, das Allah alles paarweise erschaffen hat. Mann und Frau sind zwei Teile eines Ganzen.
Beide stehen auf derselben Stufe. Die Frau ist die Frau weder von Natur aus schlecht noch minderwertig. Sie ist auch kein sexuelles Objekt. Die Ehefrau ist vielmehr eine Freundin uhres Ehemannes und eine Quelle des Glücks. Im Bezug auf die Frau existiert ein berühmter Ausspruch des Propheten Muhammad: ( Der Beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt). Die Frau ist auch Mutter . Ihre Stellung wird im Islam sehr geschätzt. ( Das Paradis liegt unter den Füßen eurer Mütter) In der Familie soll sie die Rolle einer gefühlvollen Erzieherin einnehmen. Sie soll in allen Bereichen dieselbe Erziehung wie der Mann genießen. Das gilt vor allem für die Schulbildung, denn im Islam ist es die Pflicht jeden Muslims, nach Wissen zu streben. Die Frau hat das Recht, ihren zukünftigen Ehemann selbst zu wählen und uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. (Der vollkommenste Gläubige ist derjenige, derdie vollkommensten Eigenschaften hat und der seiner Frau gegenüber am sanftesten ist) (Hadith) |
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![]() Kinder genießen im Islam Priorität. Der Schutz der Familie ist, wie bereits an anderer stelle erwähnt, eines der 5 Grundrechte im Islam. Unter anderem haben Kinder folgende unbedingte Rechte:
Zukünftige Eltern müssen sich von Alkohol und Drogen fernhalten und Milieus , in denen ansteckende Krankheiten grassieren, meiden. Bereits im Mutterleib hat das Kind Rechte. Nach 120 Tagen gilt es als vollwertiger Mensch. Eine Schwangerschaft darf danach nicht mehr unterbrochen werden, sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr ist. Kinder sollen mindestens 2 Jahre lang gestillt werden ( 2:233) Jedes Kind hat Anrecht auf einen schönen Namen. Eltern müssen Ihre Kinder so sorgsam wie irgend möglich erziehen . Kinder sollen wie Erwachsenen behandelt werden, sie sollen spüren , das sie wertvoll sind und unbedingt geliebt werden, sie sollen einzeln mit Namen begrüßt und im Krankheitsfall besucht werden. Kinder dürfen weder Körperlich noch seelisch misshandelt werden. Falls Kinder Probleme haben, müssen diese von den Eltern unbedingt und notfalls mit Gewalt ausgeräumt werden. ( In Gegenwart eurer Kinder seid auch ihr wie Kinder und spielt mit ihnen. Fürchtet Allah und behandelt eure Kinder Gerecht) Als der Prophet bei Gebet den Koran rezitierte, hörte er ein Kind draußen weinen. Er unterbrach das Gebet der Gemeinde und kümmerte sich sofort um das Kind. Seine Begründung: ( Beim Gebet möchte ich gerne lange Verse lesen , doch wenn ich ein Kind weinen höre , mache ich es so kurz wie möglich, damit die Mutter nicht in Sorge gerät). |
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![]() Der ISLAM macht das Streben nach Wissen zur Pflicht eines jeden Muslims.
Er geht sogar soweit, die wissenschaftliche Arbeit zum Gottesdienst zu erheben.Im ständgen Appel fordert der Koran den Menschen dazu auf, die Natur zu erforschen, damit er die Existens Allah´s und seine Eigenschaften erkennt. Im Koran findet der Muslim die Grundlagen und Richtlinien fürein wissenschaftliches Forschen. |
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![]() Der Prophet Muhammad führte durch seine Worte und Handlungen die koranischen Vorschriften vor und hielt seine Gemeinde dazu an, nach Wissen im modernen Sinn des Begriffes ,, Wissen" zu streben.
Die einzige Einschränkung auf diesem Gebiet besteht darin, dass die Forschung selbst nie Ziel werden darf, sondern immer ein Mittel zur Erreichung menschlichen Fortschritts und zur Vervollkommung der Moral bleiben muss. |
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![]() Das Ergebnis war, dass die Muslime die Welt innerhalb kürzester Zeit mit Ihrem unternehmungsgesit und ihren Errungenschaften auf allen Gebieten der Wissenschaft und Technologie mit neuen elementaren Prinzipien und Ideen überraschten. Die Welt hat diese Entwicklung ganz richtig als ein Wunder betrachtet.
( Lies! Lies im Namen deines Heern, der erschuf (96:1)) ( Sind etwa diejenigen die wissen , und diejenigen , die nicht wissen, gleich(39:9)) (Allah wird unter euch, die gläubig sind, und die, die nach Wissen streben, um Rangstufen erhöhen(58:11) |
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![]() Obwohl der Koran in erster Linie ein theologisches Buch mit theologischer Zielsetzung ist, spielt er auch im rechtlichen Bereich eine überragende Rolle:
Der Islam ist eine allumfassende Lebensform und der Koran die Anleitung dazu. Als narmatives Dokument wirde er daher Scharia, das heisst ,, Weg zur Quelle", genannt. Näher betrachtet enthält der Koran Anweisnungen zum Verhalten des Menschen gegenüber Allah seiner Umwelt ( Mensch, Tier, Natur) sich selbst. man kann davon ausgehen, dass es sich dabei um rund 600 Verse handelt, von denen sich allerdings rund 400 auf die Beziehung zwischen Mensch und Gott beziehen. Der weitaus größte Teil der normativen Verse im engeren Sinne betrifft die beiden verwandten Gebiete von Familien- und Erbrecht (ca. 70.), einschließlich Regeln für das Schließen, Führen und Scheiden der Ehe, Pfegschaft von Waisenkindern, gesetzliche Erbfolge, Testierfreiheit; Pflichtteil und Ähnliches. Die sehr detsillierte Gesetzgebung dafür findet sich vor allem in den Suren 2,2,33. |
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![]() Was die Beziehung der Geschlechter und dier soziale Einhegung der Sexualtät betrifft, regelt der Koran auch Sachverhalte wie Kleidung, Hygiene und häusliche Etikette, die nach jetztigem westlichen Verständnis einem rechtsfreien Raum angehören.
Im Gegensatz dazu verrechtlicht der Koran auch die Moral. Etwa 10 Verse behandeln Angelegenheiten des Staatsrechts und etwa 80 Wirtschaft und Finanzen sowie das zivilprozessuale Beweisrecht. Relativ ausführlich sind ca. 25 koranische Vorschriften im Bereich des Völkerrechts ( Vertäge; Krieg und Frieden, Humanitäres Kriegsrecht, religiöse Minderheiten). Schleißlich kennt der Koran ca. 30 Vorschriftendes materiellen und prozessualen Strafrechts ( Mord,Körperverletzung,Raub, Diebstahl, Verleumdung und Hochverrat; Beweisanforderungen,Eidleistung, Privatklage, Schadensersatz). |