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  #11  
Eski 25.11.2014, 15:43
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Hartes Gesetz gegen Demonstranten

Türkei will Schusswaffeneinsatz für Polizei erleichtern


Kampfansage an Demonstranten: In Zukunft soll die türkische Polizei bei Protesten schneller zur Waffe greifen dürfen, etwa zur Abwehr von Molotowcocktails. Auch lange Gefängnisstrafen sind geplant.


Alıntı:
....Gesetzentwurf der Regierung im Parlament berichteten, soll es den Beamten unter anderem erlaubt werden, zur Abwehr von Molotowcocktails und Feuerwerkskörpern bei Kundgebungen zur Waffe zu greifen. Die Teilnahme an Demonstrationen, bei denen verbotene Gegenstände wie Steinschleudern auftauchen, soll demnach mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden können.

Das Mitführen von Plakaten, Transparenten oder Postern, die von den Behörden als Zeichen verbotener Organisationen gewertet werden, soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Vermummte Demonstranten, die an einer als Unterstützungsaktion für eine Terrororganisation gewerteten Kundgebung teilnehmen, müssen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Um mutmaßliche Straftäter besser identifizieren zu können, kann die Polizei künftig in ihren Wasserwerfern eingefärbtes Wasser verwenden....

  #12  
Eski 29.11.2014, 19:59
huhusanane
 
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Hartes Gesetz gegen Demonstranten

Türkei will Schusswaffeneinsatz für Polizei erleichtern


Kampfansage an Demonstranten: In Zukunft soll die türkische Polizei bei Protesten schneller zur Waffe greifen dürfen, etwa zur Abwehr von Molotowcocktails. Auch lange Gefängnisstrafen sind geplant.
Schusswaffeneinsatz mit Gummigeschoss oder schon mit echter Munition?
  #13  
Eski 29.11.2014, 21:01
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Schusswaffeneinsatz mit Gummigeschoss oder schon mit echter Munition?
Hört sich nach scharfer Munition an. Mit Gummigeschossen gab es zuvor genügend neue Blinde auf den Gezi-Protesten

Nada | Gece Düştü
https://www.youtube.com/watch?v=wwC7FcRhVJo

-> http://www.golgelerkitabi.com/forum/...=2158.25;imode
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gece düştü
açlar üşüştü
kuzuların hepsi kurda dönüştü
bizi arayıp dururlar
aya karşı ulurlar
gece düştü
her şey meydanda
yanında korku belinde tabanca
keseleri bir bir açınca
hep sizi mi korurlar?

gece düştü
kara göründü
insan uyandı rüya bölündü
kapıları bir bir açınca
yine bizi mi vururlar?
  #14  
Eski 30.11.2014, 13:46
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Hört sich nach scharfer Munition an. Mit Gummigeschossen gab es zuvor genügend neue Blinde auf den Gezi-Protesten
Ja, aynen !!!
  #15  
Eski 30.11.2014, 15:24
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Daumen runter

http://www.amnestypolizei.de/kampagne/mission.html
  #16  
Eski 12.12.2014, 21:25
huhusanane
 
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Hört sich nach scharfer Munition an. Mit Gummigeschossen gab es zuvor genügend neue Blinde auf den Gezi-Protesten

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-> http://www.golgelerkitabi.com/forum/...=2158.25;imode


Scharfe Munition?

Das kann doch nicht gut gehen!
  #17  
Eski 13.12.2014, 14:01
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Scharfe Munition?

Das kann doch nicht gut gehen!
Warum nicht, wenn man die Regeln richtig befolgt, dann kann eigentlich nichts schlimmes so einfach passieren.

Es müsste in der Türkei ungefähr so ablaufen wie ich das kenne:

Muss man einen finalen Schuss ankündigen oder einen Warnschuss abgeben?

Es gibt zwei Arten von Rechtsgrundlagen bei Schusswaffengebrauch: Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt (UZwG). Polizisten dürfen schießen, um ein Verbrechen zu verhindern. Aber nur wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg haben oder vergeblich wären. Auf einen flüchtenden Straftäter darf geschossen werden, aber der Polizist muss den Schusswaffengebrauch durch einen Warnschuss oder die Warnung: „Polizei, bleiben Sie stehen oder ich schieße“, vorher ankündigen.

Die zweite Rechtsgrundlage ist die Notwehr (§ 32 StGB). In einer Notwehrsituation muss der Polizist den Schusswaffengebrauch nicht vorher ankündigen. Er muss allerdings die Verteidigung wählen, die die Situation erfordert. Dies gilt übrigens für jeden Bürger. Also mit dem erforderlichsten Mittel anfangen.

1.Warnung
2.Warnschuss
3.Beinschuss oder Sachbeschädigung.
4.Kopfschuss

Wobei natürlich die Frage offen steht, ob das bei Demos auch so gelten kann.
Da gibt es sicher noch eine Menge von anderen geeigneteren Maßnahmen als den Schusswaffengebrauch. Denn der Schusswaffeneinsatz sollte eh die allerletzte Alternative beim unmittelbaren Zwang und bei der Notwehr sein.


Waffengebrauch der Polizei in Deutschland

Alıntı:
Mit der Androhung soll dem Betroffenen bewusst gemacht werden, welches Risiko er eingeht, wenn er sein Verhalten nicht ändert. Ziel der Androhung des „unmittelbaren Zwangs“ ist damit die Zwangsvermeidung. Jede Androhung bedarf rechtlich auch der Voraussetzungen für den (gezielten) Schusswaffengebrauch als solchen.
Ziel eines Schusswaffengebrauchs ist u. a. die Verhinderung der Flucht von Verdächtigen oder Verurteilten und die Abwehr gegenwärtiger konkreter Gefahren für eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben (z. B. Amoklagen). Hierbei kann der Adressat der Maßnahme physisch geschädigt werden, z.B. durch einen Beinschuss. Dies muss jedoch nicht stets der Fall sein - die Schusswaffe kann auch gegen Sachen (Schuss in die Reifen eines flüchtenden Fahrzeuges) oder als Drohmittel (Warnschuss) gebraucht werden.
Während für die Abgabe von Warnschüssen bereits die Voraussetzungen für einen anschließenden Schusswaffengebrauch für die Person vorliegen müssen, dienen sogenannte Signal- oder Alarmschüsse hingegen der Alarmierung weiterer Kräfte bzw. dem Signalisieren der eigenen Position.
Quelle: Wikipedia

  #18  
Eski 13.12.2014, 14:15
Beyazguel60
 
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Schusswaffeneinsatz mit scharfer Munition sollte es auf Demonstrationen einfach nicht geben dürfen.

Denn das kann nur zu noch mehr Gewaltbereitschaft Seitens der Demonstranten führen und die Situation würde sich sicherlich noch weiter aufschaukeln, m.M..

Wo beleibt denn da bitte noch die Demokratie,

die Meinungsfreiheit und

das Versammlungsrecht ???

Es gibt ja genug andere Mittel, die bestimmt noch effektiver sind und wären.

Cevapla


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