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#1
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![]() Das oberste Berufungsgericht in der Türkei hat ein Urteil gefällt, wonach die Jungfräulichkeit einer Frau eine Voraussetzung für eine Ehe ist. Das berichtet die Zeitung "Vatan".
Bei dem Fall wollte sich ein Türke scheiden lassen, weil seine Gattin bei der Hochzeit angeblich nicht mehr unberührt war - und bekam recht. Dabei hatte die betroffene Frau mit einem medizinisches Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl zu diesem Zeitpunkt noch Jungfrau war. Das Verfahren wird jetzt nocheinmal von einem untergeordneten Gericht verhandelt, das den Scheidungsgrund nicht anerkannt hatte. Quelle: bz-berlin.de Oh wie Peinlich!!! |
#2
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![]() hast du noch mehr Quellen, die die Richtigkeit bestätigen?
falls das richtig sein sollte, was die BZ berichtet, müsste es sich um einen Einzellfall handeln. |
#3
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![]() Der Richter ist wohl ein Relikt, dass uns aus den vergangen Jahrhunderten geblieben ist!
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#4
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![]() Zitat:
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#5
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![]() Zitat:
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#6
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![]() nein unix, so meine ich nicht.
ich meine, ob es eine Gerichtsentscheidung aus türkischer Seite vorliegt, wo es gesetzlich geregelt ist bzw. konkret drin steht, dass die Jungfräulichkeit Voraussetzung für die Ehe ist. Das vermisse ich hier. Sonst führt es zu misverständnissen.Sowie auf der Seite, die du unten angegeben hast, wo zum Schluss steht: "Als nächstes dürfte die Dame dann wohl zur Steinigung frei gegeben werden…" Wir wissen doch ganz genau, dass das nicht der Fall ist, oder? |
#7
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![]() ein beleg dafür, dass die faschistoide justiz gegen die ihr uinliebsame akp regierung agitiert.
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#8
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![]() Zitat:
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#9
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![]() Das ist glaube ich jeden klar.
Incognita, sowas kannst du auch selber rausgoogleln, wenn du interesse hast. PI war auf Anhieb das erste Link was ich gefunden habe. |
#10
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![]() Zitat:
um so unverständlicher dass du es dennoch als quelle aufführst. generation wikipedia halt! ![]() |