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  #11  
Alt 25.11.2014, 15:43
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
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Hartes Gesetz gegen Demonstranten

Türkei will Schusswaffeneinsatz für Polizei erleichtern


Kampfansage an Demonstranten: In Zukunft soll die türkische Polizei bei Protesten schneller zur Waffe greifen dürfen, etwa zur Abwehr von Molotowcocktails. Auch lange Gefängnisstrafen sind geplant.


Zitat:
....Gesetzentwurf der Regierung im Parlament berichteten, soll es den Beamten unter anderem erlaubt werden, zur Abwehr von Molotowcocktails und Feuerwerkskörpern bei Kundgebungen zur Waffe zu greifen. Die Teilnahme an Demonstrationen, bei denen verbotene Gegenstände wie Steinschleudern auftauchen, soll demnach mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden können.

Das Mitführen von Plakaten, Transparenten oder Postern, die von den Behörden als Zeichen verbotener Organisationen gewertet werden, soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Vermummte Demonstranten, die an einer als Unterstützungsaktion für eine Terrororganisation gewerteten Kundgebung teilnehmen, müssen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Um mutmaßliche Straftäter besser identifizieren zu können, kann die Polizei künftig in ihren Wasserwerfern eingefärbtes Wasser verwenden....

  #12  
Alt 29.11.2014, 19:59
huhusanane
 
Beiträge: n/a
Frage

Zitat:
Zitat von Beyazguel60 Beitrag anzeigen
Hartes Gesetz gegen Demonstranten

Türkei will Schusswaffeneinsatz für Polizei erleichtern


Kampfansage an Demonstranten: In Zukunft soll die türkische Polizei bei Protesten schneller zur Waffe greifen dürfen, etwa zur Abwehr von Molotowcocktails. Auch lange Gefängnisstrafen sind geplant.
Schusswaffeneinsatz mit Gummigeschoss oder schon mit echter Munition?
  #13  
Alt 29.11.2014, 21:01
Benutzerbild von timeraiser
timeraiser timeraiser ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 3.137
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Standard

Zitat:
Zitat von huhusanane Beitrag anzeigen
Schusswaffeneinsatz mit Gummigeschoss oder schon mit echter Munition?
Hört sich nach scharfer Munition an. Mit Gummigeschossen gab es zuvor genügend neue Blinde auf den Gezi-Protesten

Nada | Gece Düþtü
https://www.youtube.com/watch?v=wwC7FcRhVJo

-> http://www.golgelerkitabi.com/forum/...=2158.25;imode
Zitat:
gece düþtü
açlar üþüþtü
kuzularýn hepsi kurda dönüþtü
bizi arayýp dururlar
aya karþý ulurlar
gece düþtü
her þey meydanda
yanýnda korku belinde tabanca
keseleri bir bir açýnca
hep sizi mi korurlar?

gece düþtü
kara göründü
insan uyandý rüya bölündü
kapýlarý bir bir açýnca
yine bizi mi vururlar?
  #14  
Alt 30.11.2014, 13:46
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von timeraiser Beitrag anzeigen
Hört sich nach scharfer Munition an. Mit Gummigeschossen gab es zuvor genügend neue Blinde auf den Gezi-Protesten
Ja, aynen !!!
  #15  
Alt 30.11.2014, 15:24
Benutzerbild von ghettosexual
ghettosexual ghettosexual ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 357
Daumen runter

http://www.amnestypolizei.de/kampagne/mission.html
  #16  
Alt 12.12.2014, 21:25
huhusanane
 
Beiträge: n/a
Daumen runter

Zitat:
Zitat von timeraiser Beitrag anzeigen
Hört sich nach scharfer Munition an. Mit Gummigeschossen gab es zuvor genügend neue Blinde auf den Gezi-Protesten

Nada | Gece Düþtü
https://www.youtube.com/watch?v=wwC7FcRhVJo

-> http://www.golgelerkitabi.com/forum/...=2158.25;imode


Scharfe Munition?

Das kann doch nicht gut gehen!
  #17  
Alt 13.12.2014, 14:01
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von huhusanane Beitrag anzeigen
Scharfe Munition?

Das kann doch nicht gut gehen!
Warum nicht, wenn man die Regeln richtig befolgt, dann kann eigentlich nichts schlimmes so einfach passieren.

Es müsste in der Türkei ungefähr so ablaufen wie ich das kenne:

Muss man einen finalen Schuss ankündigen oder einen Warnschuss abgeben?

Es gibt zwei Arten von Rechtsgrundlagen bei Schusswaffengebrauch: Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt (UZwG). Polizisten dürfen schießen, um ein Verbrechen zu verhindern. Aber nur wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg haben oder vergeblich wären. Auf einen flüchtenden Straftäter darf geschossen werden, aber der Polizist muss den Schusswaffengebrauch durch einen Warnschuss oder die Warnung: „Polizei, bleiben Sie stehen oder ich schieße“, vorher ankündigen.

Die zweite Rechtsgrundlage ist die Notwehr (§ 32 StGB). In einer Notwehrsituation muss der Polizist den Schusswaffengebrauch nicht vorher ankündigen. Er muss allerdings die Verteidigung wählen, die die Situation erfordert. Dies gilt übrigens für jeden Bürger. Also mit dem erforderlichsten Mittel anfangen.

1.Warnung
2.Warnschuss
3.Beinschuss oder Sachbeschädigung.
4.Kopfschuss

Wobei natürlich die Frage offen steht, ob das bei Demos auch so gelten kann.
Da gibt es sicher noch eine Menge von anderen geeigneteren Maßnahmen als den Schusswaffengebrauch. Denn der Schusswaffeneinsatz sollte eh die allerletzte Alternative beim unmittelbaren Zwang und bei der Notwehr sein.


Waffengebrauch der Polizei in Deutschland

Zitat:
Mit der Androhung soll dem Betroffenen bewusst gemacht werden, welches Risiko er eingeht, wenn er sein Verhalten nicht ändert. Ziel der Androhung des „unmittelbaren Zwangs“ ist damit die Zwangsvermeidung. Jede Androhung bedarf rechtlich auch der Voraussetzungen für den (gezielten) Schusswaffengebrauch als solchen.
Ziel eines Schusswaffengebrauchs ist u. a. die Verhinderung der Flucht von Verdächtigen oder Verurteilten und die Abwehr gegenwärtiger konkreter Gefahren für eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben (z. B. Amoklagen). Hierbei kann der Adressat der Maßnahme physisch geschädigt werden, z.B. durch einen Beinschuss. Dies muss jedoch nicht stets der Fall sein - die Schusswaffe kann auch gegen Sachen (Schuss in die Reifen eines flüchtenden Fahrzeuges) oder als Drohmittel (Warnschuss) gebraucht werden.
Während für die Abgabe von Warnschüssen bereits die Voraussetzungen für einen anschließenden Schusswaffengebrauch für die Person vorliegen müssen, dienen sogenannte Signal- oder Alarmschüsse hingegen der Alarmierung weiterer Kräfte bzw. dem Signalisieren der eigenen Position.
Quelle: Wikipedia

  #18  
Alt 13.12.2014, 14:15
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Frage

Schusswaffeneinsatz mit scharfer Munition sollte es auf Demonstrationen einfach nicht geben dürfen.

Denn das kann nur zu noch mehr Gewaltbereitschaft Seitens der Demonstranten führen und die Situation würde sich sicherlich noch weiter aufschaukeln, m.M..

Wo beleibt denn da bitte noch die Demokratie,

die Meinungsfreiheit und

das Versammlungsrecht ???

Es gibt ja genug andere Mittel, die bestimmt noch effektiver sind und wären.

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