| | Mitglied werden | | | Hilfe | | | Login | ||||||||
![]() |
Sie sind hier: Startseite > Vaybee! Forum |
Hilfe | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
![]() |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
#11
|
|||
|
|||
![]() Hartes Gesetz gegen Demonstranten
Türkei will Schusswaffeneinsatz für Polizei erleichtern Kampfansage an Demonstranten: In Zukunft soll die türkische Polizei bei Protesten schneller zur Waffe greifen dürfen, etwa zur Abwehr von Molotowcocktails. Auch lange Gefängnisstrafen sind geplant. Zitat:
|
#12
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#13
|
||||
|
||||
![]() Hört sich nach scharfer Munition an. Mit Gummigeschossen gab es zuvor genügend neue Blinde auf den Gezi-Protesten
![]() Nada | Gece Düþtü https://www.youtube.com/watch?v=wwC7FcRhVJo -> http://www.golgelerkitabi.com/forum/...=2158.25;imode Zitat:
|
#14
|
|||
|
|||
![]() Ja, aynen !!!
|
#15
|
||||
|
||||
![]() |
#16
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Scharfe Munition? ![]() Das kann doch nicht gut gehen! ![]() |
#17
|
|||
|
|||
![]() Warum nicht, wenn man die Regeln richtig befolgt, dann kann eigentlich nichts schlimmes so einfach passieren.
Es müsste in der Türkei ungefähr so ablaufen wie ich das kenne: Muss man einen finalen Schuss ankündigen oder einen Warnschuss abgeben? Es gibt zwei Arten von Rechtsgrundlagen bei Schusswaffengebrauch: Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt (UZwG). Polizisten dürfen schießen, um ein Verbrechen zu verhindern. Aber nur wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg haben oder vergeblich wären. Auf einen flüchtenden Straftäter darf geschossen werden, aber der Polizist muss den Schusswaffengebrauch durch einen Warnschuss oder die Warnung: „Polizei, bleiben Sie stehen oder ich schieße“, vorher ankündigen. Die zweite Rechtsgrundlage ist die Notwehr (§ 32 StGB). In einer Notwehrsituation muss der Polizist den Schusswaffengebrauch nicht vorher ankündigen. Er muss allerdings die Verteidigung wählen, die die Situation erfordert. Dies gilt übrigens für jeden Bürger. Also mit dem erforderlichsten Mittel anfangen. 1.Warnung 2.Warnschuss 3.Beinschuss oder Sachbeschädigung. 4.Kopfschuss Wobei natürlich die Frage offen steht, ob das bei Demos auch so gelten kann. Da gibt es sicher noch eine Menge von anderen geeigneteren Maßnahmen als den Schusswaffengebrauch. Denn der Schusswaffeneinsatz sollte eh die allerletzte Alternative beim unmittelbaren Zwang und bei der Notwehr sein. Waffengebrauch der Polizei in Deutschland Zitat:
|
#18
|
|||
|
|||
![]() Schusswaffeneinsatz mit scharfer Munition sollte es auf Demonstrationen einfach nicht geben dürfen.
Denn das kann nur zu noch mehr Gewaltbereitschaft Seitens der Demonstranten führen und die Situation würde sich sicherlich noch weiter aufschaukeln, m.M.. Wo beleibt denn da bitte noch die Demokratie, die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht ??? ![]() ![]() ![]() Es gibt ja genug andere Mittel, die bestimmt noch effektiver sind und wären. |