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Alt 10.01.2014, 10:21
Benutzerbild von garakedi
garakedi garakedi ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 331
Standard Armutszuwanderung und Hartz4

Im Normalfall ist ja aus Europa für die normalen Menschen nichts zu erwarten, aber ab und an ist es doch eine feine Angelegenheit ein Teil dieses Europas zu sein. Während die CSU und Teile der CDU ihren Fremdenhass gegen die bösen bulgarischen und rumänischen angeblichen Armutsflüchtlinge laut herausbrüllen und damit die fanatischen Rassisten von AfD und NPD sowie die Rechtsdraussen unterstützen, fällt ihnen nun ein ganz anderer Fall mit lautem Krach auf die Füße. Die Süddeutsche hat ausnahmsweise mal ziemlich fair und richtig berichtet.
In dem Verfahren geht es um eine 24-jährige Rumänin und ihren kleinen Sohn, die seit 2010 dauerhaft in Deutschland leben. Jahrelang wohnte die Frau bei ihrer Schwester in Leipzig und erhielt Kindergeld sowie einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Die Mutter, die lediglich drei Jahre die Schule besucht hatte, nahm keine Arbeit auf und beantragte Hartz-IV-Leistungen, was das Jobcenter ablehnte. Dagegen klagte die Rumänin. Das Sozialgericht Leipzig hatte den Fall im Juni vergangenen Jahres dem EuGH zur Klärung vorgelegt.
Soweit so schlecht. Ein solches Verfahren kann zum einen sehr lange dauern, zum anderen beträfe es eben nur die europäischen Migranten. Aber in ihrem Rechtsgutachten zu dieser Frage hat die Europäische Kommission festgestellt, das auch Arbeitslose die nicht "aktiv nach Arbeit suchen" ein Recht auf Hartz IV haben können. Und darin liegt der wahre Sprengstoff. Bisher ist die aktive Suche nach Arbeit - bei der die Jobcenter bestimmen was aktiv genug ist - die Grundvoraussetzung für Hartz IV und all die menschenfeindliche Sanktioniererei ist nur möglich, weil nach Ansicht der Jobcenterstasi eben nicht aktiv genug nach Arbeit gesucht wurde. Wenn die europäische Kommission in ihrem Rechtsgutachten aber feststellt, dass die aktive Arbeitssuche keine Ausgangsvoraussetzung für diese Rumänin ist, dann kann sie auch keine Ausgangsvoraussetzung für irgendeinen Deutschen oder irgendeine Deutsche sein. Demnach löst sich die Rechtsgrundlage der Menschenschinderei unter Hartz IV gerade in Wohlgefallen auf. Folgt der EuGh der Kommissionsempfehlung, was sehr häufig der Fall ist, können die Jobcenter ihre Spitzel einpacken und aus Hartz IV entsteht so etwas wie ein bedingungsloses Grundeinkommen, dass zwar immer noch viel zu niedrig ist, aber die Quälerei hört auf. Wer aktuell von den Jobcentern neue Sanktionen aufgebürdet bekommt, der sollte in seinem Widerspruch auf das Rechtsgutachten der Europäischen Kommission und die anstehenden Entscheidung des EuGh hinweisen und beantragen die Entscheidung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung dort, aufzuschieben. Das werden die Jobcenterleute natürlich nicht tun, weil deren gesamte Lebensfreude ja in Sanktionen und Quälereien besteht, aber mal sehen was die Gerichte daraus machen. Die Chancen für die Hartz IV Opfer sind auf jeden Fall erheblich gewachsen.
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