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				07.12.2014, 16:06
			
			
			
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				 Racial Profiling, Rassismus 
 Racial Profiling
 Bundespolizei wehrt sich gegen Urteil zu Bahnkontrollen
 
 Auch in Inlandszügen wird nach Einwanderern ohne Papiere gesucht. Das Kriterium ist in der Praxis die Hautfarbe. Die Bundespolizei wehrt sich jetzt gegen ein Urteil, das diese Kontrollen für unrechtmäßig erklärt.
 
 
 
	Für diese Art der Personenkontrolle ist § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz die Rechtsgrundlage.Zitat: 
	
		| Die Richter hatten einem schwarzen Ehepaar aus Mainz Recht gegeben, das sich vor Gericht dagegen gewehrt hatte, dass es als einzige in einem Inlandsszug Richtung Köln von Bundespolizisten kontrolliert wurde. Weil das Gericht Grundsätzliches hinter dem Fall sah, ließ es die Berufung zu. |  
 
 
	Zitat: 
	
		| Mit "Racial Profiling" wird die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. |  
	Zitat: 
	
		| Bürgerrechtsaktivisten kritisieren diese Polizeipraxis seit langem als "Racial Profiling". Sie treffe ausschließlich Menschen mit dunklerer Hautfarbe und setze sie im Alltag immer wieder öffentlicher Demütigung aus. |  
 Rot=Weiterleitungs-Link
 
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