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  #131  
Alt 10.04.2006, 17:57
Benutzerbild von originalgueler
originalgueler originalgueler ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Dein Mann kann Deinen Namen annehmen

allerdings wird dies ein Doppelname, er sollte es dem Konsulat mitteilen, dann wird ihm wunschgemäß der Doppelname eingetragen; allerdings wird sein Name zuerst aufgezählt, danach folgt der zweite Name.

Die türkische Staatsbürgerschaft kannst beantragen, was ich Dir aber abraten würde, denn als seine Frau hast Du ohnehin bereits Bleiberecht in der Türkei etc., bei beiden Nationalitäten habt ihr mehr Vorzüge, ihr müßt euch dann in diesem Fall nicht für ein Land entscheiden (Aufenthalt/Arbeitsrecht).
  #132  
Alt 10.04.2006, 18:36
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard o.T.

das nicht....aber ein gutes Fachbuch darüber !


Peter Kath, Rechtsanwalt in Gießen und EDV-Administrator an der Justus-Liebig-Universität Gießen; Anne Riechert, Rechtsanwältin in Wetzlar

"Internet-Vertragsrecht"
Fachbuch * Vertragsmuster * Vertragssoftware


2002, 672 Seiten mit CD-ROM, Hardcover, EUR 75,- zzgl. Portokosten

Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG, Freiburg * Berlin

ISBN-Nr.: 3-448-04748-1
  #133  
Alt 10.04.2006, 18:46
Benutzerbild von halitpasa75
halitpasa75 halitpasa75 ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard o.T.

Hallo,

bereits jetzt meine herzlichen Glückwünsche zur anstehenden Trauung.

Zu den Fragen:

zu 2.- Laut dem türkischen Staatsbürgerschaftsrecht kann die türkische Staatsangehörigkeit erworben werden, wenn ein Ehepartner die türkische Staatsbürgerschaft innehat.

Dies sollte bei euch erfüllt sein.

Ferner ist notwendig, dass das Eheverhältnis seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen existiert und die eheliche Lebensgemeinschaft ebenfalls noch besteht (dh ihr zusammenlebt). Wenn dies erfüllt ist, so kann bei dem zuständigen türkischen Konsulat in der Schweiz die türkische Staatsbürgerschaft beantragt werden. Das Innenministerium entscheidet dann über den Antrag.

Für euch hieße das frühestens Aug/Sep 2009.

Eine Ausnahme: Falls der ausländische Ehepartner (in dem Fall Du) durch die Heirat seine Staatsbürgerschaft verlieren sollte und Gefahr läuft staatenlos zu werden, dann kann die Staatsbürgerschaft auch umgehend gewährt werden.

Ich glaube nicht, dass man nach schweizerischem Recht so ohne weiteres die schweizer Staatsbürgerschaft verlieren kann, so dass dies für euch nicht in Betracht kommt.

Was dieser Antrag im Einzelnen kostet kann entweder beim Konsulat angefragt werden bzw. finden sich auch häufig die aktuellen Gebührenkataloge auf den Internetseiten der Konsulate bzw. Botschaften.

zu 1.- Hier wird es richtig kompliziert. Früher hatte die Ehefrau den Nachnamen des Ehegatten anzunehmen, basta.

Sit der Reform vor einigen Jahren gibt es den § 187 ZGB. Dieser besagt, dass die Ehefrau durch die Heirat den Nachnamen des Ehemannes verliehen bekommt.Allerdings kann die Ehefrau beantragen auch ihren Mädchennamen zu führen, den sie dann vor dem Nachnamen des Ehemannes trägt.
Das heißt, Du könntest sicherlich den Doppel-Nachnamen BARMETTLER-KARAGÖZ führen.

Ob dies für deinen Ehemann ebenfalls gilt, ich vermute eher nicht.
Das Gesetz spricht explizit der Ehefrau dieses Recht zu. Vom Ehemann ist nicht die Rede, so daß der Wortlaut des Gesetzes gegen eine Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehemann spricht.

Gleichermaßen nehmen die Kinder die in dieser Ehe hervorgehen nach türkischem Recht automatisch den Nachnamen des Vaters an.

Allerdings ist in der Angelegenheit so einiges in Bewegung geraten. Vor kurzem hat eine verheiratete Anwältin ein Urteil vor dem EGMR erwirkt, so dass sie nunmehr allein ihren Mädchennamen (ohne Zusatz des Nachnamen des Ehemannes) führt.

Auch in Bezug auf eheliche Kinder ist so einiges in Bewegung. Es gibt Vorschläge und Gesetzesinitiativen und sogar Klagen, mit denen versucht wird den Kindern ein Wahlrecht bezüglich des Nachnamen zu gewähren.

Bevor ich mich in juristischen Details verliere komme ich besser zum Schluß.

Zusammenfassend: Eheleute und Kinder von verheirateten Eheleuten führen den Nachnamen des Ehemannes. Ehefrauen können Doppel-Nachnamen führen.
  #134  
Alt 10.04.2006, 20:53
Benutzerbild von dueslerinkadini
dueslerinkadini dueslerinkadini ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Ey

Machsu grose fäla hayratesu türk man!

machsu kayn schayse ey. türk man nix gud für schwayz frau. mussu kopftuch trage

willsu haare su mache?






looooooooool
  #135  
Alt 10.04.2006, 20:53
Benutzerbild von dueslerinkadini
dueslerinkadini dueslerinkadini ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Ey DAnton

waysu imma alles bässa, bissu fol deya klugschaysa äy




loooooooooooool
  #136  
Alt 11.04.2006, 03:44
airdem
 
Beiträge: n/a
Standard Sie weiß noch, was gut ist! :) o.T.

ohne Text
  #137  
Alt 12.04.2006, 00:14
Benutzerbild von originalgueler
originalgueler originalgueler ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Du hast etwas übersehen...

das sind zwei Nationalitäten und sie leben in der Schweiz, demnach gilt das Eherecht von der Schweiz, dh. der Mann kann den Namen der Frau als Doppelnamen annehmen, damit die Frau ihren Nachnahmen nicht ändern muß.

Richtig oder?
  #138  
Alt 12.04.2006, 12:33
Benutzerbild von dueslerinkadini
dueslerinkadini dueslerinkadini ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Helft miya!!!!!!!!!

Isch wayz ned meya wayda :-(

meine nachbarn terrorisieren misch!!!

zi kochen jeden tach knobisoygs unt schtinkän nach swibeln. dan höyn die imma zo laude tüyekenmuzik

wa schon bay de polisay, ham misch imma wegschikken tut. wa auch bay de schtatsanwaldschafft, die ham misch einsperren tun unt dan kamän di loyde mit so fol kuhlen waysen hemden. arme hindän su binden, fol deya lätzde schray aus amerika zagden di.

nu, di warn eschd ned, abba zayd die misch auch von ihra anschtald rausgeschmisse ham, bin isch jets wida bay den blöden nachbarn! Und wida das glayschä probläm!

Isch glaup isch si aus dem hauz mayna eltan aus, isch hap ales getan, aba maynä eltan könne ned ausgewizen weyden, wayl zi nin doytschen pas ham.

:-( Kan miya ayna aynän tib gäbe?
  #139  
Alt 12.04.2006, 14:50
Benutzerbild von halitpasa75
halitpasa75 halitpasa75 ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Im Prinzip hast Du recht

..., nur ...

1. Der Ehemann unterliegt auch in Zukunft der Personalhoheit der Türkei, d.h. die Türkei wird darauf bestehen, auf den türkischen Ehemann türkisches Recht anzuwenden.

2. Damit die Ehe auch in der Türkei wirkt, muss das begründete Eheverhältnis den türkischen Behörden angezeigt werden. Sobald dies geschieht findet in der Türkei grundsätzlich türkisches Familienrecht Anwendung, da ein Ehepartner türkischer Staatsangehöriger ist.

3. Trotz allem liegst Du möglicherweise richtig, nur nach türkischem Recht, welches auf den Ehemann nun einmal Anwendung findet, scheint mir die Annahme des Mädchennamens der Ehefrau ohne dahingehendes Gerichtsurteil nicht möglich zu sein.
Ausschließen möchte ich aber nichts.

Vielleicht mache ich ja einen Denkfehler.
  #140  
Alt 13.04.2006, 09:24
Benutzerbild von claudia6
claudia6 claudia6 ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard o.T.

ja igg wisse das. musse igg trage kopfelituch und sein immer hause, magge wasche, putze, füsseli wasche :-)))))
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