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#101
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Tiefe Falten lassen sich durch TÜV
nicht wieder weg machen! lül
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#102
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Nein aber man bekommt die OLD-TIMER
Zulassung und muss somit weniger Steuern zahlen ))
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#103
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ist es Strafbar wenn man Dumpfbolzen....
in einem bestimmten Maße zurechtweisen, in dem man diesen mal die Hörner stütz
was meint Ihr ? Falls Fragen aufkommen: Wie das wohl aussehen mag, wenn ich nem Dumpfbolzen die Hörner stütze 1-2 Freiwillige wird es lt. Forumbeiträge sicher schon geben.. |
#104
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Lol....Du bist köstlich;)) o.T.
ohne Text
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#105
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Gewerbliches Mietprobs:
Hallo, habe ne allgemeine Anfrage:
Mietbüro in einem Büro+Officecenter. Das heißt, ein Büro Vollservice, das sozusagen Büroräume untervermietet??und Büroservice dazu bietet.. Jetzt sind Mietstreitigkeiten entstanden.(Service gegen Service, sprich Raum gegen Computerwartung.Der übersteigende Betrag wird aus bestimmten Vertragsgründen vom Mieter nicht gezahlt.) Jetzt die Frage: Kann das Bürocenter in Selbstjustiz einfach die Räume sperren und sich aus den vorhandenen Sachen bedienen? Dazu kommt: In den Räumen sind Steuerakten, Personalunterlagen, Software Kundenunterlagen etc. vorhanden. Ich glaube, das laut Vertrag eh kein Untermietverhältnis vorliegt. Aber jetzt innerhalb von 4 Tagen einfach zumachen und den Zutritt verweigern??? Meiner Ansicht nach ist das Selbstjustiz pur... Was kann man tun? freundliche Grüße W.K.A.B. |
#106
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Geliebte rächt Euch nicht selbst,
denn mein ist die Rache,spricht Gott.
Dem ist nix hinzuzufügen.Übrigens:Selbst wenn:Es wird gesagt,nur Aufgrund von 2 oder mehr Zeugen darf gerichtet werden. Indizeinprozesse sind demnach nicht zulässig,um Todesurteile zu fällen... Auch wird gesagt:Mit demselben Maß, wie Ihr Richtet, werdet auch Ihr gerichtet werden... Mithin alles eine Frage, in wie weit man Gott vertraut.....Naja... lG W. |
#107
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polizei nimmt keine anzeige auf
hallo!
Ich hab hier ein großes Problem. Ich habe streit mit meinem Nazinachbarn der mich ständig als Kanakenschlampe beschimpft und mich bedroht. Die Polizei nimmt allerdings von mir keine Anzeige auf - aufgrund meines eindeutig südländischem Äußeren. Bei meinem 1. und zweiten Anzeigenversuch haben Sie mich wieder weggeschickt. Erst als meine Eindeutig deutsche (blond, blaue Augen) Vermieterin mit aufs Revier ist haben Sie meine Anzeige aufgenommen, d. h. aber trotzdem nicht dass was passiert ist. Mein Nachbar terrorisiert mich trotzdem ständig weiter und läßt den ganzen Tag das Lied Deutschland für Deutsche laufen. Gibt es einen Weg um hier juristisch etwas zu machen? Oder bietet kann mir hier jemand auf dem Weg seine schlagkräftige Hilfe anbieten? |
#108
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Hast Du ne´ Rechtschutzversicherung?
Dann gehe zum Anwalt. Ansonsten:Gehe doch im Internet oder in der nächsten grösseren Stadt auf Suche nach Menschenrechtsorganisationen. Oder schreib einen Leserbrief an die Bildzeitung etc...Am Besten alles Gleichzeitig machen. Solche Typen werden nur mit Holzhammermethoden Ruhig gestellt,wenn überhaupt. Ansonsten,wenn möglich,umziehen. Es gibt in Deutschland auch jede Menge tolle Nachbarn, die oft zu Freunden werden können...
lG W.K.A.B. |
#109
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Keine Selbstjustiz
Hallo Wobik,
lange nichts gehört! Natürlich ist Selbstjustiz verboten. Der Mieter kann sich notfalls mittels einer einstweiligen Verfügung Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen. Der Vermieter darf noch nicht einmal ohne Kenntnis und Willen des Mieters dessen gemietete Räumlichkeiten betreten, das ist Hausfriedensbruch! Allerdings steht dem Vermieter ein Vermieterpfandrecht zu, allerdings nur an pfändbaren Gegenständen. Hierzu gehören nicht sämtliche Gegenstände, die zu den beruflichen Zwecken benötigt werden (außer beispielsweise ein Warenbestand). Außerdem kann dem Vermieter ein Kündigungsrecht zustehen. Herzliche Grüße avukatbey |
#110
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Strafanzeige
wenn die Polizei - wozu sie eigentlich verpflichtet ist - keine Anzeige aufnimmt, so kann direkt eine Strafanzeige schriftlich bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Gegen den Nachbarn kann außerdem zivilrechtlich vorgegangen werden. Hierzu sollte allerdings in der Tat ein Anwalt aufgesucht werden. Ist kein Rechtsschutz vorhanden und das Einkommen gering, gibt es die Möglichkeit, daß die Kosten von der beim zuständigen Amtsgericht zu beantragenden Beratungshilfe übernommen werden. Hier können Unterlassungsansprüche und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Wichtig allerdings: Die (verbalen) Übergriffe müssen bewiesen werden können! Oft werden die Leute erst ruhig, wenn"s an den Geldbeutel geht! Herzliche Grüße avukatbey |