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  #111  
Alt 09.09.2005, 11:41
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Gehe bitte zum nächsten Dönerladen,

frag die arbeitslosen und gelangweilten ( leider) türkischen Jungs ob sie nicht etwas dazu verdienen wollen. Die sollen mit "nem ghettoblaster( mit ahmet mutlucan cd-oder cartel) ein paar stunden bei dir auf dem Balkon verweilen.Sich als deinen Brüdern ausgeben usw.. evtl. bei ihm nach Zucker fragen...das hilft.
  #112  
Alt 09.09.2005, 11:43
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Natürlich ist diese Lösung viel besser!

meins war impulsiv. Gruss H.
  #113  
Alt 14.09.2005, 03:21
Benutzerbild von basma
basma basma ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard o.T.

KREUZBERG SAKINLERI !!

Bircogunuzun bilgisi üzerine, biz analar uyusturucu saticilarinin semtimizden D E F O L M A L A R I icin sokaklardayiz. cocuklarimizi korumak baslica hedefimiz. Bugüne kadar yaptigimiz imza kampanyasi ve isik eylemi kücükte olsa, sonuc vermeye basladi. Uyusturucu saticilarinin gözde mekanlari azda olsa yer degistirmeye basladi.

BIZ KIMIZ ? NE YAPIYORUZ ?

Cocuklarini uyusturucu batagindan korumaya calisan analariz!!!

Her Pazar U-Bahnhof Kottbusser Tor ´da bulusup imza topluyoruz!!!

Her Cumartesi gece 22:00 ´da el fenerleri ile mahallemizin karanlik köselerini aydinlatiyoruz, bize katilamayan tüm velileri ayni saatte camlardan yada balkonlardan el fenerleri ile ulasabildikleri karanlik köseleri aydinlatmaya cagiriyoruz!!

Her Pazartesx GLOBAL AKADEMI BILDINGS-ZENTRUM´da (Rexchenbergerstrasse 175 – 10999 Berlxn) adresinde bulusup karsilikli deneyimlerimizi aktarip, birlikte qözüm ariyoruz !!!

Basta analar olmak üzere, tüm velileri cocuklarina sahip cikmaya cagiriyoruz.

En degerli varliklarimiz qocuklarimiz

Onlar icin hersey deger !!


I r t i b a t
MuetterOhneGrenzen@hotmaxl.de
Tel: 0163 – 584 75 90
  #114  
Alt 15.09.2005, 10:05
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Kündigung/Anfechtung nach türk.Recht

Kennt sich jemand mit türk. zivilrecht aus?Eigentlich soll mit dem deutschen identisch sein.Ich möchte wissen, ob ein Vertrag, gekündigt bwz. angefochten werden kann, der unter Ausnutzung der Unwissenheit der Vertragspartei abgeschlossen wurde.
Folgender Fall:
Eine ältere Dame fährt in die Türkei. Sie kommt Samstag in der Türkei an und schon montag kommen die potentiellen Käufer ihres Grundstücks um 8.30 Uhr schon an.Ihr Mann hatte mit denen alles abgesprochen und weil das Grundstück der Frau gehörte, musste sie nur noch unterschreiben, was sie auch machte.
Sie wusste jedoch nciht, was sie unterschrieb.Als sie später erfuhr, wollte der Käufer natürlich nicht zurücktreten.
Der Wert des Grundstücks ist 150.000 Euro.
Die Frau bekam 40.000 Euro.
Könnte die Frau auch nach türk. Recht anfecht bzw. sich auf Sittenwidrigkeit des Vertrages berufen??
  #115  
Alt 17.09.2005, 18:45
Benutzerbild von avukatbey
avukatbey avukatbey ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard §§ 23, 24 TürkOGB

regelt die Anfechtung von Verträgen für die Vertragspartei, die bei Abschluß einem wesentlichen Irrtum unterlag.

Aus § 24 OGB werden 5 Irrtumsarten hergeleitet:

Irrtum über die Art des geschlossenen Vertrages, über den Inhalt der eigenen Erklärung, über die Person des Vertragspartners, über den Umfang der eigenen Leistung oder Gegenleistung und über grundlegende Bedingungen des Vertrages.

Auch arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung: § 28 OGB.

Schließlis kann Wucher (offensichtliches Mißverhältnis zwischen Leistung u. Gegenleistung - Art. 21 OGB) zur Anfechtung berechtigen.

Natürlich sollte die Betroffene am besten einen Anwalt aufsuchen und sich beraten und ggfls. vertreten lassen, um anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob dies erfolgreich sein kann.

Herzliche Grüße
avukatbey
  #116  
Alt 26.09.2005, 19:15
Benutzerbild von wobik
wobik wobik ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 3
Standard Vielen Dank

Genau das ist passiert!
Wie ich inzwischen weis, hat Sie mir Sachen weggenommen, vermutlich alle meine Akten vernichtet, Bücher kassiert und wohl teilweise auch weggeworfen.Meine Programme auf CD kassiert usw.
Müßte demnach doch Diebstahl und/ oder Sachbeschädigung sein? Ich will meine Sachen wieder! Oder Schadenersatz! Von Geschäftsschädigung etc. ganz zu schweigen.
Muß mal sehen, ob ich einen Anwalt finde,gegen Prozesskostenhilfe oder so...Bin buchstäblich ruiniert worden!
Danke im Übrigen, wie geht es Dir? Von vorstehendem abgesehen geht es mir ganz gut.
herzliche Grüsse aus Stuttgart
W.K.A.B.
wobikom.com
  #117  
Alt 01.10.2005, 13:33
airdem
 
Beiträge: n/a
Standard Wie sieht es mit der Form aus?

Nach deutschem Recht kann man ja einen mündl. oder auch schriftlichen Vertrag über Immobilien&Grundstücke, solange man nicht beim Notar war, "rückgängig" machen.

Besser gesagt, man muss es nicht einhalten.

Gibt es auch sowas im türk. Recht?
  #118  
Alt 01.10.2005, 17:40
Benutzerbild von akshalil
akshalil akshalil ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Was für ein Vertrag ist das denn?

Über ein Grundstück kann man entweder ein Verkaufsversprechenvertrag(Im Notar) oder ein Kaufvertrag(im Grundbuchamt-Tapu Sicil Müdürlügü) abschlißen..Ein Kaufvertrag ohne Notar und Grundbuchsamt kommt gar nicht Zustande und hat fast keine Wirkung
  #119  
Alt 31.10.2005, 07:19
Benutzerbild von avukatbey
avukatbey avukatbey ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Formnichtig

ist in Deutschland ein Grundstückskaufvertrag, der nicht notariell beurkundet wurde. Er ist daher nicht wirksam.

In der Türkei bedarf der Grundstückskaufvertrag ebenfalls öffentlicher Beurkundung, allerdings nicht beim Notar, sondern vor dem Grundbuchbeamten (Art. 26 GrundbuchG).

Man kann allerdings auch ein sog. Verkaufsversprechen abschließen, das ist ein Vorvertrag (mit dem Ziel, später einen Grundstückskaufvertrag abzuschließen). Dieser kann beim Notar beurkundet werden.
  #120  
Alt 10.11.2005, 20:08
Benutzerbild von redlabour
redlabour redlabour ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Ganz einfach ....

..Du sollst nicht töten !
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